19.05

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Im Ministerratsvortrag vom 23. Oktober 2021, der diesem Gesetz zugrunde liegt, haben die Bundesminister Schramböck, auch Sie, Herr Bundesminister Kocher, und auch Blümel folgendes Problem zu Recht erkannt – ich darf hier aus dem Ministerratsvortrag zitieren –:

„In den nächsten fünf Jahren stehen tausende (Familien-)Unternehmen [...] vor einer potenziellen Übergabe. Vor diesem Hintergrund werden insbesondere auch für den Betriebsübernehmer Erleichterungen geschaffen.“

Mittlerweile sind seit diesem Ministerratsvortrag mehr als zweieinhalb Jahre vergangen, und erst heute behandeln wir diese Vorlage im Plenum – sehr zum Leidwesen der Familienunternehmen, die aufgrund der Entscheidungsschwäche dieser schwarz-grünen Bundesregierung nicht mehr von diesem Bundesgesetz profitieren können.

Tausende Familienunternehmen zahlen drauf, nur weil Schwarz-Grün für eine Einigung zweieinhalb Jahre braucht. Obwohl man zweieinhalb Jahre für dieses Bundesgesetz gebraucht hat, ist dieses Bundesgesetz kein großer Wurf, sondern der kleinste gemeinsame Nenner. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Änderungen in der Gewerbeordnung sind positiv zu sehen, allerdings hätte man viel mehr machen können. Dazu hat aber der Mut gefehlt.

Nun zur Bundesabgabenordnung: Die Änderungen in der Bundesabgabenordnung sehen die Möglichkeit der Begleitung der Unternehmensübertragung durch das Finanzamt Österreich einschließlich einer Außenprüfung vor. Bei den Änderungen in der Bundesabgabenordnung hätte ich mir viel mehr erwartet, insbesondere hinsichtlich des Anwendungsbereichs. Wir wissen, dass 45 Prozent der Unternehmensübergaben nicht im Familienverband, sondern extern stattfinden. Diese externen Unternehmensübergaben sind aber von vornherein vom Anwendungsbereich der BAO ausgeschlossen.

Nächster Kritikpunkt: Bei den begünstigten Unternehmensübergaben im Familienverband, also bei den verbleibenden 55 Prozent, sind bedauerlicherweise nicht alle Rechtsformen umfasst. Nur Einzelunternehmer und Personengesellschaften sind von der Begünstigung umfasst, aber nicht Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel die GmbH. Es darf aber keinen Unterschied machen, ob ein Einzelunternehmen im Familienverband übergeben wird oder vielleicht eine Gesellschaft, bei der eben der Gesellschafter 100 Prozent der Anteile hält. (Beifall bei der FPÖ.)

Beides ist absolut gleichwertig, beides muss begünstigt sein. Es gibt überhaupt keinen sachlichen Grund, dass man die GmbH benachteiligt.

Eigenartigerweise waren Kapitalgesellschaften im Ministerialentwurf aus 2021 sehr wohl noch enthalten, jetzt bedauerlicherweise nicht mehr. Da verwundert es auch nicht, dass von den Tausenden bevorstehenden Unternehmensübergaben lediglich rund 500 pro Jahr von der in der Bundesabgabenordnung vorgesehenen Begleitung durch das Finanzamt Österreich Gebrauch machen werden.

Die Begleitung der Unternehmensübertragung beinhaltet ja auch eine freiwillige Betriebsprüfung. Diese soll nach dem Gesetzentwurf tunlichst innerhalb von drei Monaten beginnen und innerhalb von sechs Monaten tunlichst abgeschlossen werden. Warum verwendet man da einen unverbindlichen Begriff, nämlich „tunlichst“?

Ich darf die Frage gleich selbst beantworten, und Frau Kollegin Yildirim hat auch schon in diese Richtung argumentiert: Na, weil die Finanzverwaltung gar keine Kapazität für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes hat.

Das ist auch der Grund, warum im Rahmen der Prüfung keine Lohnsteuerprüfung vorgesehen ist, was aber sehr wichtig wäre, und das ist auch der Grund, warum der Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes so sehr eingeschränkt ist.

Im Übrigen stelle ich mir überhaupt die Frage, wer sich bei Unternehmensübergaben im Familienverband, wenn ja die Steuerproblematiken innerhalb der Familie sowohl beim Übergeber als auch beim Übernehmer bekannt sind, freiwillig einer Betriebsprüfung unterzieht. Fast jede Betriebsprüfung kostet Geld, Betriebsprüfungen mit einem Nullergebnis sind eher die Ausnahme. Bei einer externen Übergabe würde ich ein Recht auf Betriebsprüfung wirklich auch vorschlagen, da es wirklich Sinn machen würde, aber nicht so sehr innerhalb des Familienverbandes.

Noch ein letzter Kritikpunkt: Es gibt überhaupt keinen sachlichen Grund, für die Bezeichnung dieses Bundesgesetzes einen englischen Ausdruck zu wählen. Es gibt genügend deutsche Ausdrucksweisen, die man da – ich sage einmal – anwenden könnte. Wir werden diesem Bundesgesetz aber dennoch unsere Zustimmung erteilen, da es ein erster Schritt in die richtige Richtung ist, dem aber noch viele, viele Schritte folgen müssen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

19.11

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Dr.in Elisabeth Götze. – Bitte, Frau Abgeordnete.