20.04
Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich muss ja zugeben, ich bin schon ein bisschen überrascht, dass dieses Marketingpaket, Wohnbaupaket, der Marketingschmäh scheinbar bei Kollegin Tomaselli tatsächlich so reingeht. – Ich habe jetzt fast den Eindruck gehabt, du glaubst es wirklich. Also du glaubst ja wirklich, dass man in der Lage ist, 1 Milliarde Euro über diese Systematik irgendwie innerhalb von zwei Jahren auf die Reihe zu kriegen.
Da gibt es acht Bundesländer; die Steiermark ist anscheinend vergattert worden, die hat jetzt irgendeinen Marketinggag mit dem Herrn Bundeskanzler machen müssen (Ruf bei der ÖVP: Hallo!), den er präsentiert hat: Sie schaffen das locker! (Abg. Lindinger: Na siehst du!) – Schauen wir es uns einmal an. Das Problem bei diesem Paket ist ja: Wir werden weder vor der Wahl (Zwischenruf der Abg. Tomaselli) noch zu einem anderen Zeitpunkt überprüfen können, ob das funktioniert. Und ich sage Ihnen, es wird nicht funktionieren, weil diejenigen, die tatsächlich etwas davon verstehen, die in den Bundesländern tagtäglich damit arbeiten, die Wohnbaulandesräte - - Im Übrigen ist auch spannend, dass die FPÖ da zustimmt, obwohl es ja gerade vom Wohnbaulandesrat in Oberösterreich massive Kritik gibt, aber sei’s drum.
Freuen können wir uns nur in zwei Jahren, wenn man dann nachfragt – aber davon haben weder Mieterinnen und Mieter noch die Bauwirtschaft etwas – und draufkommen wird: Die Milliarde ist wieder nicht eingetreten, so wie es bei der Gesundheitsmilliarde ein Schmäh war, sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Kucher hat schon darauf hingewiesen. (Zwischenruf des Abg. Schnabel.)
Da muss man schon sagen: Ich finde es eigentlich auch grundsätzlich bedenklich, dass wir derzeit über den Finanzausgleich reden – da gibt es jetzt eine Änderung, Kollege Krainer hat darauf hingewiesen; vor etwa 30 Tagen – und man gerade da nicht den Dialog mit den Ländern sucht. (Abg. Egger: Herr Kollege, das stimmt ja nicht!) Da kann man sich ja genau das Know-how, wie solch ein Paket funktionieren kann, holen. Man hat es nicht getan, und dahinter kann man eigentlich nur eine Strategie sehen: weil man am Ende des Tages eigentlich gar nicht will, dass das Geld ausgegeben wird, und die Länder das gar nicht abholen, aber jetzt, ein paar Monate vor einer Wahl, hat man einen Marketingschmäh, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ein Punkt, auf den ich auch besonders hinweisen möchte, ist – man weiß von der ÖVP auch, dass sie durchaus ein historisch belastetes Verhältnis zum Gemeindebau hat –: Es ist ja völlig unverständlich, warum der kommunale Wohnbau von diesem Wohnbaupaket nicht umfasst ist. (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt so nicht!) Gerade das ist ein ganz wesentlicher Bereich der Daseinsvorsorge. Die Gemeindebauten sind ein wesentlicher Bereich der Daseinsvorsorge. Sie sind nicht berücksichtigt.
Im Vergleich dazu sind die gewerblichen Bauträger, die durchaus mit einer entsprechenden Förderung dort bauen, wo es aber ja immer eine Gewinnabsicht, eine Gewinnoptimierung gibt, von diesem Paket umfasst. Aus diesem Grund, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellen wir einen entsprechenden Antrag:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4014/A
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Antrag (4014/A / 2544 d. B.) wird wie folgt geändert:
1. Die bisherige Novellierungsanordnung zu § 29a Abs. 11 und Abs. 12 erhält die Ziffernbezeichnung 3 und davor werden folgende Ziffern 1 und 2 eingefügt:
„1. In § 29a Abs. 1 lautet der zweite Satz wie folgt:
„Von diesem Betrag entfallen 780 Millionen Euro auf die Förderung der Errichtung durch gemeinnützige Bauvereinigungen, gewerbliche Bauträger oder kommunalen Wohnbau und 220 Millionen Euro auf die Förderung der Sanierung von Mietwohnungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen durch gemeinnützige Bauvereinigungen oder kommunalen Wohnbau, jeweils im verdichteten und mehrgeschoßigen Wohnbau, jedoch ohne eingeschoßige Reihenhäuser.“
2. In § 29a Abs. 2 wird die Wortfolge „bis zu einem Ausmaß von 50 % von diesem Land im jeweils folgenden Jahr“ durch die Wortfolge „bis zu einem Ausmaß von 100 % von diesem Land in den nächsten darauffolgenden zwei Jahren“ ersetzt.“
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Wenn man sich das anschaut, stellt man fest, mit dem Paket leisten Sie eigentlich nur eine Vorgabe und eine zukünftige Systematik: Die Länder sollen sich vor dem Finanzausgleich bei den Bauleistungen immer ein bissl zurückhalten. Der Steuerungseffekt geht also eigentlich in die völlig falsche Richtung.
Machen wir ein paar Jahre weniger, dann haben wir vielleicht bei einem neuen Wohnbaupaket mehr davon! Ich glaube, es ist wichtig, dass jetzt viel gebaut wird, dass rasch viel gebaut wird. Dieses Rasch dauert aber auch seine Zeit, denn gerade im städtischen Bereich – ich glaube, so ist es auch zu sehen – ist das durchaus ein etwas größerer Aufwand als in kleinen Gemeinden. Da geht es aber anscheinend einmal mehr darum, die Städte zu bestrafen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
20.08
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4014/A der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird (2544 d.B.) (Top 10)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Antrag (4014/A / 2544 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. Die bisherige Novellierungsanordnung zu § 29a As. 11 und Abs. 12 erhält die Ziffernbezeichnung 3 und davor werden folgende Ziffern 1 und 2 eingefügt:
„1. In § 29a Abs. 1 lautet der zweite Satz wie folgt:
„Von diesem Betrag entfallen 780 Millionen Euro auf die Förderung der Errichtung durch gemeinnützige Bauvereinigungen, gewerbliche Bauträger oder kommunalen Wohnbau und 220 Millionen Euro auf die Förderung der Sanierung von Mietwohnungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen durch gemeinnützige Bauvereinigungen oder kommunalen Wohnbau, jeweils im verdichteten und mehrgeschoßigen Wohnbau, jedoch ohne eingeschoßige Reihenhäuser.“
2. In § 29a Abs. 2 wird die Wortfolge „bis zu einem Ausmaß von 50 % von diesem Land im jeweils folgenden Jahr“ durch die Wortfolge „bis zu einem Ausmaß von 100 % von diesem Land in den nächsten darauffolgenden zwei Jahren“ ersetzt.“
Begründung
Zu Z 1 (§ 29a Abs. 1 FAG 2024):
Gemäß § 29a Abs. 1 FAG 2024 idF des BGBl. I Nr. 32/2024 gewährt der Bund den Ländern einen Zuschuss für die Errichtung und Sanierung von Wohnraum. Da der kommunale Wohnbau einen essenziellen Bestandteil der Daseinsvorsorge einer Gemeinde darstellt, soll die Möglichkeit von Zweckzuschüssen des Bundes auch diesem Bereich zu Gute kommen.
Zu Z 2 (§ 29a Abs. 2 FAG 2024):
Im Sinne der Intention des Gesetzgebers, dass Fördermittel zu leistbarem Wohnraum und zu einer Konjunkturbelebung in der Bauwirtschaft beitragen sollen, wird eine Übertragbarkeit der Fördermittel in die Folgejahre – jedenfalls aber bis zum Ende der aktuellen Finanzausgleichsperiode – zu 100 Prozent ermöglicht, zumal Bauvorhaben oft durch unbeeinflussbare externe Faktoren Verzögerungen unterliegen können.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist nun Ing. Klaus Lindinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.