12.09

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Debatte zum Bericht betreffend die Bildungskarenz – ein Bericht, den wir dem Hohen Haus schon vor einem Jahr vorgelegt haben – zeigt natürlich, dass es durchaus kontroversielle Positionen gibt und dass man da auch sehr emotional diskutiert, weil das Instrument und das Thema, sozusagen Berufstätigen Weiterbildung zu ermöglichen, von allen Seiten anerkannt werden und natürlich auch eine positive Anerkennung seitens des Rechnungshofes erfahren. Das ist jetzt nicht die Sache.

Die Sache ist die, dass der Rechnungshof bestimmte Aufgaben hat, und eine der Aufgaben des Rechnungshofes ist es, zu schauen, wie Instrumente sich im Laufe der Zeit entwickeln, wie sie sich auch in der finanziellen Dimension entwickeln und ob die Ziele, die mit einem Instrumentarium verbunden sind, dann auch tatsächlich erreicht wurden und verwirklicht sind.

Das war auch die Motivation für diesen Bericht betreffend die Bildungskarenz, und wir haben Ihnen jetzt einfach diesen Befund vorgelegt. Nun gilt es, aus den verschiedenen politischen Positionen heraus im Sinne einer Weiterentwicklung etwas zu finden. Das heißt nicht, dass man etwas nicht mehr haben will, sondern das heißt, dass man, wenn es Fehlentwicklungen gibt, das in eine andere Richtung weiterentwickeln muss.

Ein Punkt war eben: Es gibt Ziele im Zusammenhang mit der Bildungskarenz. Sie ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, finanziert aus der Arbeitslosenversicherung, und es geht um die Unterstützung der Aus- und Weiterbildung von Personen, die in Beschäftigung stehen. Und es geht eben um die Frage, ob die Instrumente am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert sind und ob die Anspruchsvoraussetzungen und die Abwicklung einen zielgerichteten Einsatz der finanziellen Mittel gewährleisten. – Sie erkennen aus dem Bericht, dass es da einen gewissen Handlungsbedarf gibt.

Die Bildungskarenz betreffend haben wir zwei Aspekte geprüft: Wir haben die Bildungskarenz geprüft und wir haben auch die Bildungsteilzeit geprüft. Es gibt ja auch das Instrumentarium, dass man die Arbeitszeit herabsetzen kann und dafür sozusagen eine Kompensation zum Einkommen erhält, wenn man sich weiterbilden will. In dem Fall verbleibt man aber im Arbeitsprozess, bei der Bildungskarenz wird man für Fort- und Weiterbildung ein Jahr quasi freigestellt.

Wir haben schon gehört, dass sich das Instrumentarium, speziell die Bildungskarenz, natürlich finanziell stark ausgewirkt hat. Die Ausgaben lagen im Jahr 2023 bei etwa 500 Millionen Euro – in unserem Bericht waren es noch ungefähr 300 Millionen Euro –, und die Zahl der Inanspruchnahmen der Bildungskarenz im Anschluss an die Elternkarenz hat sich mehr als verzehnfacht. Ich kann es auch verstehen, dass man das gerne im Anschluss an die Elternkarenz macht, dass man sich danach sozusagen neu orientieren oder weiterentwickeln will.

Aber wir als Rechnungshof sehen es kritisch, dass man bisher bei der Wahl der Bildungsangebote große Freiheit hatte und dass die Voraussetzungen wenig anspruchsvoll oder wenig aufwendig waren. Es lagen nämlich die Anforderungen in Bezug auf das Stundenausmaß für die Weiterbildung weit unter jenen für eine Vollzeitbeschäftigung. Der Nutzen war auch nicht ausreichend gewährleistet, denn mehr als ein Viertel der Personen, die die Bildungskarenz in Anspruch nahmen, waren ein Jahr nach Ende der Bildungskarenz nicht mehr in Beschäftigung. Auch das will man eigentlich nicht! Man will, dass man die Einkommenssituation verbessert und dass man natürlich im Arbeitsprozess bleibt.

Wir haben gehört, dass sie besser qualifizierten Personen zugutekommt und die Administration zu wenig kontrolliert hat, Teilnahmebestätigungen für Kurse et cetera habe man nicht entsprechend eingeholt. Daher haben wir gesagt, man sollte über eine Weiterentwicklung der Anspruchsvoraussetzungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz nachdenken, die Implementierung einer ambitionierteren Weiterbildungsverpflichtung überlegen und die Ausrichtung auf das, was ja auch das Motiv war, als man sie ursprünglich eingeführt hat, nämlich die Position der Beziehenden am Arbeitsmarkt zu verbessern, abstellen.

Wie gesagt, es ist so, dass Handlungsbedarf besteht. Das glauben wir, und der Rechnungshof hat eben die Aufgabe, darüber zu berichten, was er vorfindet. Man muss Lösungen finden, um eine Weiterentwicklung dieses an sich begrüßenswerten Instrumentariums zu erreichen; das aber so, dass der Steuerzahler nicht draufzahlt. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

12.14

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Gertraud Salzmann zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.