12.46

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erlaube mir, nur kurze Ausführungen zu den beiden Berichten betreffend Fachkräftemangel und Rot-Weiß-Rot-Karte zu machen.

Wir haben uns ja das letzte Mal im Rechnungshofausschuss intensiv mit Berichten zum Thema Arbeitsmarkt beschäftigt, und ich denke, es sind sehr relevante und wichtige Themen. Wir haben im Bericht über den Fach­kräftemangel eine Übersicht gegeben und eine Bestandsaufnahme über die Hauptprobleme des Fachkräftemangels gemacht, das heißt also in jenen Bereichen, in denen es eine Nachfrage nach bestimmten Qualifikationen gibt, die das Angebot am Arbeitsmarkt substanziell übersteigt. Wir haben uns die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials, die Entwicklung der offenen Stellen und die Darstellung der Maßnahmen angeschaut.

Warum hat sich der Rechnungshof das angeschaut? – Das Thema ist wichtig, denn es geht um die gesamtwirtschaftliche Leistungsfähigkeit, es geht um volkswirtschaftliche Kosten, und es bestand eben laut unserem Bericht da das Problem der Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Personal, und wir erleben auch eine demografische Entwicklung, die das Problem natürlich auch noch tendenziell verstärken wird.

Was wir aber gesehen haben, ist, dass es zugleich auch einen Höchststand an Beschäftigten gibt, während das Niveau der tatsächlich geleisteten Arbeits­stunden aber auf jenem von 2008 blieb, weil es zum Beispiel eine sehr hohe Teilzeitquote gab, eine Teilzeitquote von mehr als 31 Prozent der un­selbstständig Beschäftigten, und mehr als die Hälfte davon waren Frauen.

Die Datenlage haben wir auch kritisiert, denn es gibt die Stellenandrangsziffer, aber was nicht vorhanden ist, ist eine Datenbasis – und das verlangt auch das AMS – zum Beschäftigungsausmaß und zu den ausgeübten Berufen.

Das heißt, es gibt eine Vielzahl von Einflussfaktoren und Handlungsfeldern im Zusammenhang mit diesem Fachkräftemangel, für Maßnahmen zur Bewältigung des Fachkräftemangels. Das ist hier aufgezählt, und wir haben auch gesagt, dass wir deshalb auch eine Gesamtstrategie brauchen, im Rahmen derer alle Stakeholder sozusagen an den jeweiligen Stellschrauben drehen.

Einer dieser Punkte war dann die Rot-Weiß-Rot-Karte. Da geht es natürlich um ein effizientes rechtliches Instrument für die geordnete Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften. Auch das ist notwendig zur Bewältigung des Pro­blems des Fachkräftemangels, ist einer der Ansatzpunkte.

Wir haben festgestellt, dass sich zwar die Inanspruchnahme der Rot-Weiß-Rot-Karte deutlich erhöht hat, dass aber die Kartenvarianten komplex waren, schwer voneinander abgrenzbar waren, dass es Überschneidungen gab und die Anforderungen an Sprachkenntnisse gering waren.

Das Behördenverfahren war ein zweiteiliges Verfahren: Da gab es die Aufent­haltsbehörden, die Bezirksverwaltungsbehörden für die sicherheitspoli­zeilichen Voraussetzungen, und das Arbeitsmarktservice, das AMS, die in ge­trennten IT-Systemen arbeiteten. Da hat das Innenministerium jetzt ein Anwendungstool entwickelt, und aus Sicht des Rechnungshofes wäre es gut, wenn das zu einem Abwicklungs- und Controllinginstrument werden würde, damit man die gesetzliche Mindestabwicklungsdauer für diese Verfahren, die Verfahrensdauer, auch einhalten kann. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen.)

12.50

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Andreas Kühberger zu Wort. – Bitte.