14.35

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! (Ruf bei der ÖVP: Jetzt hoffen wir, du hast die richtigen Zettel mit!) – Da habe ich schon wieder irgendwelche Unkenrufe von der ÖVP gehört, die sich Sorgen macht, ob ich die richtigen Zettel mithabe. – Meine Herrschaften von der ÖVP, ich brauche keine Zettel, um zu sehen, was Sie aus dem Instrument Untersuchungsausschuss gemacht haben. Sie haben es gröblich missbraucht. Da hinten sitzt Kollege Hanger, der das im vollen Bewusstsein getan hat. Ich möchte Ihnen erklären, was passiert ist: Er hat in Tateinheit mit den Grünen im Geschäftsordnungs­ausschuss einen Untersuchungsausschuss mit einer Mehrheit beschließen las­sen, obwohl ganz klar war, dass dieser Untersuchungsgegenstand nie rechtskonform sein kann.

Das Problem, das es in diesem Zusammenhang gibt, ist jenes, dass nach einem Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses mit einer Mehrheit keine Möglichkeit mehr dahin gehend besteht – die Grünen haben wie gesagt bei diesem Schauspiel mitgewirkt; auch Kollegin Disoski hat ein paar Minuten Fernsehzeit dadurch bekommen; ich glaube, das Interesse daran war der Grund, warum die Grünen bei diesem Missbrauch im Parlament mitgemacht haben –, dass der Verfassungsgerichtshof prüft, ob es überhaupt möglich ist, einen Untersuchungsausschuss mit diesem Untersuchungsgegenstand einzusetzen.

Wissen Sie, man hätte ja wenigstens so tun können, als ob man einen seriösen Untersuchungsausschuss abhalten möchte. Kollege Hanger hat sich aber den letzten Funken seiner Reputation selbst genommen, indem er vor laufender Kamera gesagt hat, es ist ihm vollkommen egal, was im Untersuchungsge­genstand – der aus unserer Sicht verfassungswidrig war – drinnen steht, man werde so und so ganz andere Leute in den Untersuchungsausschuss laden.

Wissen Sie, das muss man sich einmal vorstellen, wenn man nicht dringesessen ist, sehr geehrte Damen und Herren vor den TV-Geräten: Da sitzt dann Kollege Hanger, der zuerst einen Untersuchungsgegenstand definiert, auf diesen gleichzeitig pfeift und dort drinnen so eine Art Stammtischrunde organisiert (Abg. Hanger: Der hat ziemlich viel zutage gebracht: dass ihr nämlich korrupt seid!), zu der er dann irgendwelche Leute lädt – wie Herrn Pascuttini, dem er unter Umständen auch noch die Rechtsanwälte bezahlt hat. Er wurde zumindest von zwei Rechtsanwälten mit ÖVP-Nähe beraten und begleitet.

Dann wird halt über irgendetwas gesprochen, wonach gar nicht gefragt werden darf. Wissen Sie, was die Aussage von Kollegen Hanger im Untersu­chungsausschuss war? – Na ja, natürlich ist die Frage nicht zuzulassen, aber wenn die Auskunftsperson etwas sagen möchte, dann kann sie ja reden! (Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Das ist etwas, zu dem ich sage, da kann ich als Demokrat und als Parlamentarier nicht mehr mit. (Abg. Hanger – erheitert –: Als Demokrat! Ja!) Es funktioniert einfach nicht, Kollege Hanger, dass man willkürlich irgendwelche Leute in einen Untersuchungsausschuss bestellt und die dann dort irgendwelche Sachen sagen lässt, die man sich vielleicht vorher mit ihnen ausgemacht hat. Genau die­sen Eindruck habe ich in der Causa Graz gehabt, und Sie wissen, es wird da entsprechende rechtliche Konsequenzen geben. (Abg. Hanger: Das bleibt trotz­dem der größte Parteifinanzskandal der Zweiten Republik!)

Vielleicht in Richtung ORF – ich meine, ich bin vorhin mit dem ORF ziemlich kritisch ins Gericht gegangen, aber dennoch –: Schauen Sie, da hinten sitzt Herr Hanger. Das ist der Herr, der da immer so herumgestikuliert und herum­schreit. Den kann man ein bisschen in den Fokus nehmen. Dann sieht man, wer den Untersuchungsausschuss missbraucht hat und wer erstmals in der Zweiten Republik mit einem derart ernsthaften Instrument so umgegangen ist – das ist Kollege Hanger.

Genau das hat uns zu unserem Antrag veranlasst, mit dem wir sagen: Gut, ganz offensichtlich war dem Gesetzgeber nicht bewusst, dass es auch eine ÖVP gibt und dass die ÖVP immer dann, wenn es möglich ist, Gesetzeslücken zu eigenen Gunsten ausnützt! Das haben wir schon in vielen, vielen anderen Be­reichen gesehen. Die Verfassung und das Gesetz waren einfach nicht auf die ÖVP vorbereitet. Das müssen wir reparieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn es sich schon erstmals in der Zweiten Republik begibt, dass zwei Regierungsparteien einen Untersuchungs­ausschuss gegen die Opposition beschließen – es ist mir recht –, in diesem Fall gegen die SPÖ und gegen die FPÖ, dann kann man das so machen. Ich möchte aber eines haben: Damit wir hier nicht zu der vorhin zitierten Löwinger-Bühne verkommen, die Herr Hanger nämlich aus dem Untersuchungs­ausschuss gemacht hat (Abg. Hanger: Aber nur, weil du drauf bist!), will ich haben, dass mit einem Beschluss im Geschäftsordnungsausschuss als Minderheits­recht, als Recht von einem Viertel, auch die Möglichkeit besteht, dass man die Rechtmäßigkeit von Untersuchungsgegenständen durch den Verfas­sungsgerichtshof überprüfen lassen kann.

Der Gleichheitsgrundsatz und das demokratische Prinzip wären dadurch wei­terhin gewahrt. Es würde nur sozusagen die Sicherheitsschleife einge­zogen werden, dass die ÖVP mit dem wichtigsten parlamentarischen Instrument kein Schindluder mehr treiben kann und dass wir endlich Untersuchungsaus­schüsse abhalten können, die auch rechtens sind. (Beifall bei der FPÖ.)

14.39

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Klaus Fürlinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.