12.05

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Schon im Juni 2023 gab es von mir Anfragen betreffend Wochengeldfalle, auch einen Antrag zur Reparatur, weil die Wochengeldfalle eben mütterfeindlich ist, was auch durch ein OGH-Urteil bestätigt wurde.

Österreich hat eine Geburtenrate von 1,44 und das Durchschnittsalter der Mütter beträgt 31,5 Jahre, Tendenz steigend. Kinder zu haben wird in Österreich also zunehmend eine Frage der Leistbarkeit. Ich habe die betreffenden Zahlen schon beim Tagesordnungspunkt betreffend den Sozialbericht ausge­führt. Laut den Referenzwerten der Schuldnerberatung liegt die Summe der Ausgaben – sogar ohne eigenes Auto – weit über der Armutsgefährdungs­schwelle.

Das OGH-Urteil ist vom August 2022 und trotzdem hat es so lange ge­dauert, die Familien abzusichern. Jetzt stellt sich Kollegin Neßler hierher und sagt: Für die Grünen war ganz klar, dass Frauen, die betroffen sind, nicht bestraft werden dürfen! Liebe Kollegin von den Grünen, Sie haben die Frauen aber bestraft, denn seit diesem Urteil haben Frauen das Geld nicht bekommen. (Abg. Neßler: Das ist seit 2017 und wurde seit damals nicht repariert, und wir be­schließen es jetzt!) Sie haben womöglich nicht einmal einen Unterhaltsvorschuss bekommen, weil Sie es in dieser Regierungsperiode nicht geschafft haben, das Unterhaltsrecht zu reformieren. Das heißt, die Frauen haben selbst schauen müssen, wie sie es schaffen, diese Zeit zu überbrücken.

Künftig hätte es noch mehr Mütter betroffen – das muss man bei dieser Gelegenheit auch anführen –, denn die Karenzgeldbezugsdauer wird ja aufgrund der Änderungen von ÖVP und Grünen auf 22 Monate verkürzt (Abg. Neßler: Wir machen es auch rückwirkend bis 2022!), wenn der Vater nicht in Karenz geht. Das heißt, es tut sich jetzt wieder eine Lücke von zwei Monaten auf, die man ohne die Reparatur wieder den Müttern aufgehalst hätte, denn da gäbe es weder Anspruch auf Wochengeld noch auf Karenzgeld und auch nicht auf Krankengeld.

Statt Schwangerschaften und damit die Geburt neuer Staatsbürger und Steuerzahler zu fördern, wurden die Mütter bisher bestraft. Sie werden es auch weiterhin, wenn man die Hürden im Zuge der Anträge, die fehlenden Bescheide und die langen Verfahrensdauern bedenkt: All das haben die Volksan­waltschaft und auch die Arbeiterkammer schon kritisiert, aber passiert ist wenig oder nichts, auf jeden Fall viel zu wenig.

Herr Bundesminister, Sie haben damals notwendige Änderungen für Ende 2023 angekündigt, und jetzt ist es wieder ein halbes Jahr später. (Abg. Neßler: Wir machen es rückwirkend!) Was mich persönlich am allermeisten stört: Wir be­schließen heute auch noch Sachen, die ab sofort gelten, aber diese Rege­lung wird rückwirkend mit 1. September in Kraft treten, und die betroffenen Mütter müssen selbst aktiv werden. Das heißt, Sie müssen bis zum 30. Juni 2025 selbst einen Antrag stellen, damit sie zu diesem Geld, das ihnen zusteht, kommen.

Herr Minister, auf meine Frage, ob die betroffenen Mütter wenigstens eine Verständigung erhalten, dass sie das tun sollen, da ihnen dieses Geld jetzt zusteht, erhielt ich von Ihnen in der Sozialausschusssitzung nicht einmal eine Antwort, so nach dem Motto: Mir – sprich: den Grünen – doch egal, sollen die Mütter halt schauen, wo sie bleiben! (Beifall bei der FPÖ.)

12.08

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.