13.10
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben viele Gespräche mit den Vertreterinnen der Selbsthilfegruppen der Betroffenen geführt.
Obwohl ich als Arzt diese Schwangerschaftskomplikation seit vielen Jahren natürlich auch gekannt habe, war es für mich ein richtiges Augenöffnen, wie uns diese betroffenen Frauen, diese Mütter ihr Schicksal geschildert haben und uns die Augen geöffnet haben, welch ein Schicksalsschlag das an sich ist – was wir uns vielleicht einigermaßen vorstellen können –, der aber auch über den Schicksalsschlag für die Frau, für den Mann, für die Familie hinaus oft noch mit sich gebracht hat, dass sie in ihrem Umfeld sowohl im fachlich-professionellen als auch im weiteren sozialen Umfeld dann nicht das Verständnis, nicht die Unterstützung gefunden haben, die man gerade in dieser Situation braucht.
Deshalb ist es uns ein ganz großes Anliegen gewesen, da wirklich helfend einzugreifen und auch das Tabu zu durchbrechen, denn in diesem Bereich bedeutet die Tabuisierung ja dann, dass die betroffenen Menschen mit ihrer Trauer, mit ihrem Leid allein sind und alleingelassen werden. Daher ist jetzt die ganz konkrete Maßnahme, dass man die Hebammenbetreuung sozusagen von der Definition her nicht mehr am Geburtsgewicht des Kindes festmacht, sondern dass man sagt, wenn etwas nach 18 Schwangerschaftswochen passiert, dann steht jedenfalls die Hebammenbetreuung zu – und das einerseits in physischer Hinsicht, wenn es um die Heilungs-, die Rückbildungsvorgänge geht, aber ebenso auch in psychologischer und psychosozialer Hinsicht.
Natürlich kann man sich dabei nicht allein auf eine Berufsgruppe stützen; es ist wichtig, dass da das gesamte professionelle Umfeld mitwirkt, deshalb auch die Ausbildungsoffensive, die Achtsamkeitsoffensive für Allgemeinmedizinerinnen, Allgemeinmediziner, Geburtshelferinnen, Geburtshelfer, aber natürlich auch für all die Personen, die in Frauen-, Mädchen- und Familienberatungsstellen tätig sind. Wir haben ja Gott sei Dank mehr als 400 davon im Land, und auch dort ist diese entsprechende Bewusstseinsbildung sehr notwendig.
Dass auch noch eine Broschüre, die darüber informiert, herausgegeben wird, mag da und dort eine Hilfe für Betroffene sein, ist aber vor allem eine Information für uns alle in der Gesellschaft, damit wir uns dieses Themas bewusst sind und dann vielleicht besser gerüstet sind, mit Menschen in unserer Umgebung, die von diesem Schicksalsschlag betroffen sind, entsprechend umgehen zu können und ihnen Hilfe angedeihen zu lassen.
Auch in sozialrechtlicher Hinsicht gibt es eine Arbeitsgruppe, die Überlegungen anstellt, wie man es gut hinbekommen kann, einerseits maximalen Schutz und Absicherung für die Betroffenen zu bieten, gleichzeitig aber zu berücksichtigen, dass die einzelnen betroffenen Frauen auch durchaus unterschiedlich mit der Situation umgehen möchten.
Ich möchte abschließend den Vertreterinnen der Betroffenen, die so offen mit uns gesprochen haben, ein ganz herzliches Danke sagen, und ein Danke sage ich jetzt den Familiensprechern, Frauensprecherinnen, Gesundheitssprechern, weil es uns alle gemeinsam betrifft, und ein Danke an beide Ministerien für die Ausarbeitung. Ich möchte mich auch für den einstimmigen Beschluss im Ausschuss bedanken, und ich würde mich freuen, wenn das jetzt auch im Plenum so gelingen würde. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Holzleitner.)
13.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.