14.04
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben es schon angesprochen: Es geht um viele Tausende ukrainische Kinder, die aus den russisch besetzten Gebieten in der Ukraine verschleppt wurden, von ihren Eltern getrennt wurden, rechtswidrig der Zwangsadoption durch Russen zugeführt wurden und in Wirklichkeit am Schluss zur Umerziehung nach Russland gebracht wurden. Diese breit dokumentierte Vorgangsweise ist wohl eines der perfidesten russischen Kriegsverbrechen in diesem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.
Man muss sich das vorstellen: Man kommt beispielsweise in einem dieser besetzten Gebiete in eine Verkehrskontrolle und jemand entzieht einem sein Kind, bringt es in ein fremdes Land, steckt es dort in ein einem Gefängnis gleichendes Kinderheim. Genau das ist die grausame Realität für viele, für Abertausende Familien in der Ukraine.
Wir haben die Zahlen ja vorhin schon gehört. Wenn man von Abertausenden ausgeht – die Schätzungen gehen bis zu 20 000 ukrainische Kinder, die betroffen sind – und sich umgekehrt überlegt, wie viele bis jetzt wieder zu ihren Familien zurückgebracht wurden, nämlich nur knapp 400, dann muss man sich vorstellen, welche unfassbaren Dimensionen das sind, die wohl wirklich zu den widerlichsten Teilen dieses eh schon widerwärtigen Angriffskriegs Russlands zählen, der nichts anderes zum Ziel hat – Kollege Bürstmayr hat es vorhin angesprochen – als am Schluss die kulturelle und komplette Auslöschung der Ukraine.
Im März des vergangenen Jahres hat der Internationale Strafgerichtshof in diesem Zusammenhang einen internationalen Haftbefehl sowohl gegen Wladimir Putin als auch gegen die russische Verantwortliche erlassen – und jetzt kommt eine besondere Skurrilität –, nämlich gegen die russische Verantwortliche für Kinderrechte, die dafür zuständig ist, genau diese Deportationen, diese Zwangsadoptionen durchzuziehen.
Diese Haftbefehle sind ein klares Zeichen unserer Wertegemeinschaft, dass wir diese Verbrechen nicht ungestraft lassen werden, aber wir müssen zusätzlich dazu handeln. Darauf zielt unser gemeinsamer Antrag ab, und ich bin sehr froh, dass wir alle hier diesen Antrag auch gemeinsam beschließen werden, nämlich dass wir, soweit wir das können, die sogenannte internationale Koalition zur Rückkehr ukrainischer Kinder unterstützen.
Auf allen unterschiedlichen Ebenen – weil es so viele Ebenen gibt, die da möglich sind – versucht diese Koalition und können eben auch wir als Österreich versuchen, Druck aufzubauen, um einzelne Kinder aus Russland wieder in die Ukraine zu bringen. Erst vor Kurzem ist es wieder gelungen, dass fünf Kinder aus Russland nach Hause zu ihren Familien in die Ukraine kommen konnten.
Diese Aufgabe ist gewaltig. Man muss sich nur überlegen, wie das historisch in anderen Ländern schon war. Man muss sich nur anschauen, dass zum Beispiel nach dem Koreakrieg in Nordkorea Tausende Menschen geblieben sind, die vorher entführt wurden und die dann bis an ihr Lebensende in der grauenhaften kommunistischen Diktatur in Nordkorea leben mussten.
Wir dürfen das nicht zulassen. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich diese Geschichte wiederholt. Wir müssen, glaube ich, alles in unserer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass die Kinder nach Hause kommen, und dem widerlichen russischen Regime mit diesen widerwärtigen Kriegsverbrechen auf allen Ebenen, aber mit diesem besonders perfiden Kriegsverbrechen, Kinder zu kidnappen, ihren Eltern zu entziehen und sie am Schluss höchstwahrscheinlich auch dafür einsetzen zu wollen, dass sie wiederum gegen ihre Eltern, gegen ihr eigenes Volk vorgehen und vielleicht sogar in den Krieg ziehen, alles entgegensetzen.
Deswegen bin ich froh, dass wir, wenn es auch nur kleine Schritte sind, mit denen wir unterstützen können, jedes erdenkliche Mittel nützen, um es besser zu machen und diese Kinder wieder zurückzubringen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag. Peter Weidinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.