14.24

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Bundesminister:innen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer:innen hier im Hohen Haus, vor den Bildschirmen und wo immer Sie uns zuhören! Ich darf vor Beginn meiner Rede zum Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz für Kollegin Romana Deckenbacher ganz, ganz herzlich die Seniorengruppe aus Linz begrüßen. – Herzlich willkommen hier im Hohen Haus! (Beifall bei Ab­geordneten von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)

Ja, Gewalt hat leider viele Gesichter. 2023 wurden in Österreich mehr als 85 000 Gewaltdelikte angezeigt. Experten gehen davon aus, dass die Dun­kelziffer weit höher ist. Das ist sicher ein Riesenproblem, vor allem wenn man weiß, dass in Österreich jede dritte Frau irgendwann einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen ist.

Wir sehen und wissen, dass es für Gewaltopfer aufgrund von Angst oder Scham ganz schwierig ist, eine Anzeige zu machen. Oftmals sehen sie davon ab, oftmals haben sie lokal auch nicht die Möglichkeit oder können sich einfach nicht aus dem Familienverband hinausbewegen, um diese Anzeige zu machen.

Ich glaube, dieses Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz zielt genau darauf ab, sehr niederschwellig Zugang zu forensischer Beweissicherung von Gewalttaten und deren Auswirkungen, blauen Flecken, zu haben und Vergewal­tigungsopfern dahin gehend zu helfen, dass die Sicherstellung der Beweise eben entsprechend erfolgen kann. Unser Ziel muss sein, dass jede Frau und jedes Kind in Österreich ein Recht auf ein gewaltfreies Leben hat.

Wir wollen dieses bewährte Pilotprojekt, das es gibt, gesetzlich absichern. Wir wollen es deswegen gesetzlich absichern – Frau Kollegin Yildirim, wir haben es im Ausschuss debattiert und auch versucht, zu erklären –, weil es nur mit diesem Förderungsgesetz möglich ist, dass Einrichtungen, die schon einmal Förderung bekommen haben, nochmals gefördert werden. Das wäre sonst rechtswidrig.

Ich glaube, dass dieses Projekt uns allen so wichtig sein müsste, dass man da auch über seinen Schatten springen könnte, bei einem ein Gesetz, das so wichtig ist, und dann rein eine Förderzusage ermöglicht – allerdings natür­lich unter sehr strengen Bedingungen, denn die Qualitätssicherung ist ein wichti­ges Thema. Dass man sich dem verschließt, ist für mich unverständlich. Ich bedauere es sehr, dass Sie dem nicht zustimmen werden. (Beifall bei Abgeordne­ten von ÖVP und Grünen.)

Alle anderen Parteien tun es. (Abg. Ragger formt mit Daumen und Zeige­fingern ein Herz.) – Ja (erheitert), der Kollege macht das (mit Daumen und Zeigefin­gern ein Herz formend). Ja, ich glaube, für die Menschen in Österreich, für Gewaltopfer dürfen wir alle miteinander ruhig das (neuerlich mit Daumen und Zei­gefingern ein Herz formend) machen, denn sie sind in unserem Herzen und wir wollen sie auch entsprechend schützen.

Zu dokumentieren ist und die Fragen sind zu beantworten : Was ist passiert? Liegt ein gewaltsamer Übergriff vor? War das Opfer in Lebensgefahr? Was war der konkrete Tatablauf? Diese Fragen können dort in einem geschützten Um­feld, an Orten, wo jeder hinkommen kann, niederschwellig geklärt werden, ohne sich jetzt einmal großartig ausweisen zu müssen, ohne vorher eine Anzeige gemacht zu haben, ohne nachher eine Anzeige machen zu müssen. Das soll frei sein, aber die Sicherung der Beweise ist das ganz Entscheidende.

In diesem Sinne: Gewaltambulanzen schaffen Rechtssicherheit für objektive Sachbeweise, die dann für Richter notwendig sind, für entsprechende Entscheidungen und Verurteilungen. Gewaltambulanzen dienen der Gewaltprä­vention. Gewalttätige  Männer oder Frauen, wer immer diese Gewalt ausübt  wissen, es gibt Stellen, an die sich das Opfer wenden kann. Dass man als Täter überführt wird, ist natürlich dann viel leichter möglich, daher ist es schon auch zum Thema Gewaltprävention ein sehr geeigneter Schutzmechanismus.

Wir erwarten uns durch die Gewaltambulanzen Einblicke in die Dunkelziffern. Ich habe vorhin von den Dunkelziffern gesprochen. Weit mehr als 85 000 Gewalttaten werden leider jährlich verübt. Wir glauben auch, dass das ein wichtiger Punkt ist, dann im Verfahren zum Thema einen objektiven Opferstatus zu liefern und nicht die Beweislast zu haben, wenn Opfer dann Angst haben, dass ihnen kein Glauben geschenkt wird. Vor allem ist es auch ein ganz wichtiger Vorteil für Gewaltopfer, dass belastende Befragungen ent­sprechend verkürzt werden.

Das System funktioniert sehr gut. Wir haben Gewaltambulanzen in der Meduni Graz. Da darf ich von dieser Stelle einmal ein Danke sagen. Sie sind in einer Vorreiterrolle für das System der Gewaltambulanzen gewesen und haben uns da sehr viele Erkenntnisse im Vorfeld geliefert. Ich habe es schon gesagt, es muss ein Mindestleistungskatalog erfüllt werden. Das Gesetz richtet sich hauptsächlich an Universitäten und gerichtsmedizinische Institute, aber in der Folge auch an geeignete Betreiber, die diese Kriterien eben erfüllen werden.

Wir werden im Sommer in Wien eine Gewaltambulanz eröffnen. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es auch mobile Teams geben wird. Wir haben Flächenbundesländer, in denen die Landeshauptstadt vielleicht nicht so nahe ist, ein mobiles Team aber vor Ort die Versorgung von Gewalt­opfern und die Beweissicherung vornehmen kann.

Meine Damen und Herren von der SPÖ, ich darf mich noch einmal an Sie wenden. Ich verstehe es wirklich nicht, wie man diesem Gesetz, das ein großer Schritt zur Beweissicherung ist, nicht die Zustimmung geben kann.

Ich bedanke mich bei allen anderen, die trotz dieses schnellen Verfahrens, das wir im Parlament gehabt haben, dieses Gesetz gelesen haben, im Aus­schuss entsprechend diskutiert haben und hier die Zustimmung geben werden. – Vielen Dank dafür im Sinne der Opfer. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

14.30

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Christian Ragger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.