14.32

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin und Frau Bundesministerin – auf beiden Seiten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe mich in den vergangenen Wochen ein bisschen über die Positio­nierung der SPÖ zu den Gewaltambulanzen gewundert.

Kollegin Yildirim hat es vorhin auch ausgeführt. Ich glaube, Sie haben 2021 einen Antrag im Justizausschuss eingebracht, einen Entschließungsantrag, der die Gewaltambulanzen fordert. Während dann die Regierungsparteien schon quasi seit der Angelobung ressortübergreifend unter Involvierung der Expertinnen und Experten im Justiz-, im Innen-, im Frauen- und im Gesundheits­ministerium gemeinsam mit externen Expertinnen und Experten und auch in Absprache mit den Bundesländern damit begonnen haben, ein entsprechen­des Konzept für diese Gewaltambulanzen auszuarbeiten und sich auch bemüht haben, koalitionsintern die finanziellen Rahmenbedingungen dafür si­cherzustellen, haben mehrere Kolleg:innen – eigentlich nur Kolleginnen, es waren keine Kollegen – aus der SPÖ der Regierung wechselweise Blockade oder Untätigkeit vorgeworfen.

Das belegen zahlreiche Presseaussendungen aus dem SPÖ-Parlamentsklub und auch diverse Social-Media-Aktivitäten mehrerer SPÖ-Kolleginnen. Ich habe vorhin noch einmal geschaut: Am 25. August 2023 ist auf der Website der SPÖ-Justizsprecherin Yildirim ein Artikel mit dem Titel „Rechnungshof un­terstreicht Forderung nach Gewaltambulanzen“ online gegangen. Mehr­fach hat also die SPÖ – tatsächlich zu Recht, weil die Forderung eine gute und eine wichtige ist, deswegen arbeiten wir ja auch daran – zu Recht betont, wie wichtig denn die Umsetzung der Gewaltambulanzen sei und auch eine sehr schnelle, eine sehr zeitnahe Umsetzung gefordert.

Deswegen war ich sehr überrascht, dass Ende Mai im Justizausschuss die SPÖ gegen die Gewaltambulanzen gestimmt hat und auch in der letztwö­chigen Sitzung des Rechnungshofausschusses eine Kollegin der SPÖ die Sinnhaftigkeit von Gewaltambulanzen generell infrage gestellt hat und gemeint hat, wir hätten doch eh schon die Opferschutzgruppen in den Spitälern, auf die Gewaltambulanzen könne man jetzt verzichten. (Abg. Heinisch-Hosek: Nein, so habe ich es nicht gesagt! Nein, nein, nein!) Das war eine interes­sante Veränderung in der Positionierung, die ich mir nach wie vor nicht erklären kann.

Das bringt mich zur Frage: Was jetzt, liebe Kolleg:innen von der SPÖ? Gewaltambulanzen: ja oder nein? Stimmen Sie jetzt heute mit oder stimmen Sie nicht mit? Kommt es heute zu einem überparteilichen Schulterschluss in einer so wichtigen Thematik, wo Sie ja zu Recht seit vielen Jahren auch mit Ve­hemenz dahinter waren? Gibt es jetzt heute diesen Schulterschluss oder nicht?

Die Kollegin von den NEOS hat mir mit einem Grummen zugemurmelt, die NEOS würden entgegen der Ablehnung im Justizausschuss heute für die Gewalt­ambulanzen stimmen. Das Gegrummel beziehe sich quasi auf die Tatsache, dass die Regierungsparteien einen Initiativantrag eingebracht haben, der ohne Begutachtungsfrist eingebracht worden ist. Ich habe Verständnis für dieses Ge­grummel und kann es auch nachvollziehen, will aber gleichzeitig auch dazu sagen: Es gab natürlich im parlamentarischen Prozess die Möglichkeit, Stellung­nahmen abzugeben. Diese Möglichkeiten sind sehr breit genutzt worden, und wir haben natürlich in den Ausschüssen, die fachzuständig sind, auch aus­führlich diskutiert und debattiert und auch Dinge mitgenommen.

Deshalb ist die Frage für mich heute in dieser Runde: Liebe SPÖ, stimmt ihr heute mit, macht ihr das heute auch mit möglich, dass dieses wichtige Projekt im Gewaltschutz – der ist euch ja ein Anliegen – hier einstimmig zum Be­schluss kommt und wir ein gutes, ein wichtiges Signal aussenden können, oder tut ihr das nicht?

Für uns Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsparteien ist ganz klar: Wir hören auf das, was uns die Expertinnen und Experten im Gewaltschutz seit Jahren oder eigentlich schon seit Jahrzehnten sagen, denn die for­dern die Einrichtung von Gewaltambulanzen schon seit Langem. Was wir heute mit dem Gesetzesbeschluss machen, der hoffentlich doch einstimmig sein wird, ist, dass wir tatsächlich die Finanzierung der schon bestehenden Einrich­tungen langfristig absichern, damit die auch ihre wichtige Arbeit, die sie schon aufgenommen haben, weiterführen können (Abg. Heinisch-Hosek: Für zwei Jahre!), unabhängig davon, aus welchen Farben auch immer sich eine kommende Regierung zusammensetzen wird. Ich halte das für sehr wichtig, für sehr vorausschauend und auch für sehr verantwortungsvoll im Umgang mit den dort tätigen Personen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP)

Wir wissen um die Wichtigkeit der Gewaltambulanzen, insbesondere wenn es darum geht, dass man gerichtsverwertbare Dokumentationen von Spu­ren, von Gewaltspuren und Verbrechen hat, die später in einem Gerichtsprozess verwendet werden können. Darauf wird Kollegin Prammer für uns Grüne später inhaltlich noch ausführlicher, noch näher eingehen.

Ich mag als Frauensprecherin tatsächlich noch einmal darauf hinweisen, dass wir jetzt sehr lange, sehr intensiv, vier Jahre hindurch an dieser Umsetzung der Gewaltambulanzen gearbeitet haben. Es ist ein riesengroßes Projekt, in das vier Ministerien involviert waren, das tatsächlich mit sehr vielen Expert:in­nen von extern auch auf einen guten Weg gebracht worden ist. Ich kann nur an alle appellieren, die Gewaltschutz tatsächlich ernst nehmen, auch Gewalt­prävention ernst nehmen, hier heute diesem Regierungsantrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.37

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Henrike Brandstötter. – Bitte, Frau Abgeordnete.