15.39

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseher! Ich bin heute glücklich, wirklich glücklich (Ruf bei der SPÖ – erheitert –: Das freut uns so!), dass endlich einmal auch die Sozialdemokra­tie Richtung Freiheitliche umfällt (Abg. Heinisch-Hosek: Geh bitte!) und unse­re Ideen übernimmt. (Abg. Krainer: Guten Morgen!) Das ist ja super.

Das kenne ich normalerweise vor Wahlen – wir haben ja in drei Monaten Na­tionalratswahlen, liebe Zuseher, nicht vergessen! –, das kenne ich normalerweise nur von den Freunden der ÖVP, dass sie freiheitliche Ideen übernehmen.

Nur um historisch bei der Wahrheit zu bleiben: Das ist selbstverständlich zuerst unser Antrag gewesen, aber es freut mich ja – noch einmal –, wenn die So­zialdemokratie, obwohl sie ja sonst mit uns nichts zu tun haben will, diese Idee übernimmt, die natürlich richtig ist. Natürlich geht es darum, das analoge Leben in Österreich sicherzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf Ihnen später vielleicht noch den Widerspruch bei den Sozialdemokraten, in der Realität, verdeutlichen, aber darauf komme ich später zu sprechen.

Es geht meiner Meinung nach nicht nur um das Können, wie Sie gesagt haben, also um ältere Menschen, um Menschen mit Behinderungen, um diese sogenannten vulnerablen Gruppen, oder um Menschen, die aus finanziellen Gründen keinen Zugang haben. Es geht mittlerweile bei ganz, ganz vielen – und wenn Sie in die Bevölkerung hineinhören würden, wüssten Sie das – auch darum, dass sie das nicht wollen. Sie wollen keine digitale Nummer sein, sie wol­len kein QR-Code sein, obwohl sie es digital könnten. Genau in diese Richtung läuft das Programm aber seit vielen Jahren, und auch die Sozialdemo­kratie war da halt in den letzten Jahren immer dabei, auch in Brüssel, in der Europäischen Union, denn von dort kommen ja ganz, ganz viele dieser Programme und Ideen.

Ich darf auch noch einmal auf die Coronajahre hinweisen – ich weiß, das schmerzt die Sozialdemokratie –, darauf, wobei ihr da mitgespielt habt. Ich darf nur an den grünen Pass erinnern, mit dem man alle ausgeschlossen hat, die das nicht digital vorweisen konnten. (Abg. Leichtfried: Maria!) Erinnern wir uns: Ihr seid da immer dabei gewesen. Aber man kann ja als Sozialdemo­kratie klüger werden, da spricht ja nichts dagegen. (Abg. Leichtfried: Maria! – Abg. Krainer: Stimmt ja gar nicht! Das hast ja ausdrucken können!)

Ich hoffe nicht, dass es nur ein Wahlkampfschmäh eurerseits ist, denn wir kön­nen nachweisen, dass wir sehr, sehr viele Dinge auch in der Realität lang­fristig ernst meinen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Leichtfried: ... immer ausdrucken, Herr Kollege!)

Die Kollegen von der ÖVP haben so nett gesagt, dass das Digitale ja quasi ein Zusatzangebot ist. Ich darf daran erinnern, was uns die Banken damals er­zählt haben: Wir machen jetzt eine digitale Geschichte für Bankkunden als Zusatzangebot. – Das Ergebnis heute, 2024 – Sie werden es wissen –, ist: Die Bankfilialen sind zu, analog ist erledigt. (Abg. Taschner: Stimmt nicht ganz, Herr Wurm! Das stimmt nicht!) Das heißt, Sie haben halt einfach keine Bankfiliale mehr, das heißt, das digitale Zusatzangebot ist zum einzigen Ange­bot geworden. Das ist die Realität, die, glaube ich, jeder nachvollziehen kann.

Kommen wir vielleicht zum wichtigsten Teil der ganzen Geschichte: Was ist der wichtigste Teil des analogen Lebens? – Schauen Sie her, das (ein Bündel Geldscheine in die Höhe haltend) ist der wichtigste Teil: Bargeld. (Abg. Michael Hammer: Ist das aus Strache seiner Sporttasche?!)

Wenn Sie finanziell nicht analog unterwegs sein können, sind Sie wie in China im Prinzip erledigt, Sie sind nur mehr eine Nummer.

Warum zeige ich das Bargeld her? – Weil ich persönlich, weil wir seit Jahren hier Anträge einbringen, damit es ermöglicht wird, als Pensionist analog zahlen zu können, im Supermarkt einkaufen zu können, ein Flugticket kaufen zu können, was auch immer. (Abg. Litschauer: ... in Niederösterreich, da streichts auch die Förderungen!)

Liebe Sozialdemokratie, ihr habt uns in den letzten Jahren bei diesen Anträgen immer hängen lassen. Ich gebe euch heute die Möglichkeit: Wir bringen einen Antrag ein, der dem, den ihr jetzt habt, ähnlich ist, ergänzen ihn aber noch einmal – ich werde es dann vorlesen – um das Bargeld. Ich bin gespannt, ob die Sozialdemokratie heute wenigstens mitgehen kann (Abg. Leichtfried: Druckts ihnen das Bargeld aus! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), nämlich um für die alten Menschen und für die vulnerablen Gruppen das Bargeld zu erhalten, weil das der wichtigste analoge Lebensbereich ist. Ich bin gespannt auf Ihr Abstimmungsergebnis. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Litschauer: In Niederösterreich habens die Heizungsförderung abgedreht, wer bar zahlt, ... keine Förderung mehr!)

Ja, dann haben wir natürlich noch einiges, es gibt ja viele Dinge. Man hat heute gehört, wohin wir getrieben werden, diese analoge Geschichte, das brau­che ich nicht zu wiederholen. Eines haben Sie auch vergessen, liebe Sozial­demokratie, das ganz viele Menschen draußen betrifft – da habt ihr uns leider Gottes auch niemals geholfen bei den Anträgen –, nämlich den Smart­meter, wenn das vielleicht einigen von euch noch etwas sagt. Ihr habt die digitale Version durchgedrückt, bis zum letzten Pensionistenhaushalt. (Zwischenruf des Abg. Schnabel. – Abg. Schroll: Das ist anders noch möglich! Es ist noch möglich analog!) – Ja, das hört ihr nicht gerne. Wo ist da bei euch das Recht auf analoges Leben geblieben?

Auch bei dem Thema stehen wir alleine da. Ich habe in der letzten Plenarsitzung wieder einen Antrag eingebracht. Es ist halt viel Schall und Rauch bei der Sozialdemokratie – leider; leider Gottes. (Abg. Leichtfried: Ist Ihnen schon aufgefal­len, dass ...?)

Ich darf es auch noch einmal sagen: Ich möchte mich nicht auf die Pen­sionistenvertreter – nichts Böses gemeint, Frau Korosec – der ÖVP oder der SPÖ verlassen (Abg. Scheucher-Pichler: Auf uns kannst dich immer verlas­sen, Herr Kollege!), ich möchte als Bürger eigenständig das Recht haben, analog zu existieren, und ich brauche keine Schulungen von euch, von der ÖVP und von der SPÖ. Ich bin ein freier Bürger Österreichs und ich möchte das selber erledigen können. (Abg. Lukas Hammer: Was hat der Smartmeter damit zu tun?)

Vielleicht noch einmal zur Sozialdemokratie: Die SPÖ Wien kündigt die Digital Days von 22. bis 24. Oktober an: „Think Human. Act Digital. Digitaler Humanismus für Stadt, Wirtschaft & Wissenschaft.“ – Das (einige Aus­drucke in die Höhe haltend) macht die SPÖ Wien. (Abg. Leichtfried: Was heißt das auf Deutsch?) Gibt es auch eine analoge Initiative in Wien? Ich habe hier das Zweite (einige Ausdrucke in die Höhe haltend): Digitale Agenda Wien 2025.

Ihr macht nur digital, analog gibt es gar nichts bei der Sozialdemokratie. (Abg. Holzleitner: Das ist so ein Blödsinn! Das stimmt nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist halt die Realität. Ich halte das für einen Wahlkampf­schmäh von euch, aber ich nehme das gerne an, weil das Thema extrem wichtig ist. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Zum Schluss will ich die Grünen vielleicht noch einmal zum Nachdenken anregen. Das könnt ihr recherchieren, das steht sogar im „Standard“: Rein der weltweite digitale Zahlungsverkehr verursacht mehr CO2 als der Pkw-Verkehr. (Zwischenruf des Abg. Zorba.) Das können Sie nachlesen, überprüfen, Sie können mich auch gerne korrigieren. Das vergessen ja alle: Die Server, um das alles am Leben zu erhalten, sind Stromfresser ohne Ende. Das wird im­mer ausgeblendet, das interessiert keinen.

So, jetzt komme ich zu unserem Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwal­tung und der Daseinsvorsorge“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:

- Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe für die Bürger an allen Dienstleistungen der Verwaltung, Justiz und der Daseinsvorsorge ohne technische und kommunikative Barrieren

- Analoge und digitale Manuduktionspflicht bei der Inanspruchnahme und Teil­habe an allen Dienstleistungen der Verwaltung, Justiz und der Daseins­vorsorge ohne technische und kommunikative Barrieren mit Gültigkeit für Ge­bietskörperschaften bzw. ausgegliederte Organisationseinheiten und einschlägige Unternehmen

- Analoges und digitales Interventionsrecht für Eingaben, Anträge sowie Rechts­mittel für die Bürger“ – und jetzt kommt’s, liebe Sozialdemokratie, bei der ÖVP habe ich einmal die Hoffnung aufgegeben –

„- Annahmepflicht für Bargeld im Geschäftsverkehr mit der Verwaltung, der Jus­tiz und beim Bezug von Waren und Dienstleistungen. 

- Bankgebührenbefreiung für den gesamten Zahlungsverkehr mit Verwal­tung und Justiz für die Bürger“

*****

Abschließend noch einmal: Ich bin froh, dass das Thema jetzt aufkocht; es ist ein ganz, ganz wichtiges Thema, liebe Bürger draußen. Auch mit der KI, mit der künstlichen Intelligenz, wird das Leben für uns alle noch einmal enger, mehr überwacht, und ich und wir als Freiheitliche wollen das nicht (Abg. Zorba: Es sind eure Überwachungspläne, die es schlimmer machen, nicht die KI!), in allen Belangen wollen wir das nicht – nicht beim Bargeld, nicht im täglichen Leben. Momentan sehe ich uns als einzige Kraft, die das auch umsetzen will.

Sollte die Sozialdemokratie in unsere Richtung umfallen, freut mich das. Wir brauchen vielleicht noch einen Partner, aber es ist ganz, ganz wichtig, dass jene Menschen, die nicht können oder nicht wollen, auch analog existieren dürfen. (Abg. Holzleitner: Dann verbreitets das in eurem Telegram-Channel, oder? – Abg. Heinisch-Hosek: Telegram-Channel!)

Dafür kämpfen wir Freiheitliche schon seit Jahren. Wir werden weiterkämpfen und wir werden es mit einem Bundeskanzler Herbert Kickl auch umsetzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistun­gen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordne­ten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Recht auf ana­loges Leben in Österreich jetzt schaffen – Förderungen und Leistungen wie Handwerkerbonus oder gute staatliche Zinsen auch für Seniorinnen und Senioren uneingeschränkt zugänglich machen! (4075/A(E)) in der 266. Sitzung des Nationalrats am 12. Juni 2024

Immer wieder kommt es zu Verwaltungsvereinfachungen bzw. zur Adaptierung be­stehender Bundesnormen. Dies sollte aber keine Einbahnstraße in Richtung Digitalisierung sein, die auf Rechtsstaatlichkeit, Bürgernähe und Unmittelbarkeit des Verwaltungshandelns keine Rücksicht mehr nimmt.

Aktuell wird die Digitalisierung in der österreichischen Verwaltung und im Zugang zu öffentlichen Leistungen und Förderungen als die allein selig machende Innova­tion und als das einzig adäquate Mittel eines effizienten Staatswesens der Gegenwart und Zukunft dargestellt.

Die Schlagwortkombinationen sind:

•     Digitalisierung der Gesellschaft

•     Digitalisierung der Verwaltung

•     Digitalisierung der Wirtschaft

Damit scheint für den Verwaltungsstaat alles gesagt und erledigt. Dass hier Unmittelbarkeit und Bürgernahe und damit auch der Zugang zum Rechtsstaat für die Bürger als Normadressaten vielfach auf der Strecke bleiben, blenden die Pro­pagandisten von „E-Governement“ auf ihrer technologiegetriebenen gesellschaftspoli­tischen Einbahnstraße aus.

Der Zugang zum Rechtstaat und die Möglichkeit, Sozialleistungen und Wirt­schaftsförderungen oder Genehmigungen der Verwaltung auch analog und persönlich in Anspruch zu nehmen, werden immer weiter zurückgedrängt. Die Rechts- und Hilfesuchenden werden auf anonyme Internetangebote und nur mehr telefonisch oder per E-Mail erreichbare Service-Auskunftsstellen verwiesen.

Darunter leidet die Qualität der Beziehung der Bürger zu ihrem Staat und des­sen Dienstleistungen. Ähnliches gilt für die Angebote der Daseinsvorsorge und weite­rer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Grundbedürfnisse.

Die Konsequenz ist eine fortgesetzte Entfremdung der Bürger und eine Aus­grenzung all jener, die durch ihr Alter oder ihren gesundheitlichen Zustand sich mit den digitalen Zugängen bei der Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse immer schwerer tun.

Was es jetzt braucht, ist die Formulierung und die Durchsetzung des Rechts auf die Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und an der Daseinsvorsorge. Dazu bedarf es einer Garantie des Staates, dass der einzelne auch unabhängig von Besitz und Gebrauch elektronischer Gerätschaften sein Recht auf den Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen wie Sozialleistungen und Wirtschaftsförderungen sowie Genehmigungen der Verwaltung hat, der unmit­telbare Zugang zur Justiz und damit dem Rechtsstaat garantiert wird und die Ange­bote der Daseinsvorsorge ebenfalls für alle direkt verfügbar sind.

Daseinsvorsorge als dritte Säule neben Verwaltung und Justiz

Um zu erläutern, wie wichtig auch der Zugang zur Daseinsvorsorge für die Bürger ist, sollen hier einige Punkte erläutert werden. Die Daseinsvorsorge umfasst die Bereitstellung und die Sicherung des allgemeinen und diskriminierungsfreien Zugangs zu existentiellen Gütern und Leistungen für alle Bürger auf der Grundlage definierter qualitativer und quantitativer Standards. Welche Güter und Leistungen als existentiell notwendig anzusehen sind, ist durch demokratische Entscheidungen in einem modernen Sozial-, Verwaltungs- und Wirtschaftsstaat festzulegen und wei­terzuentwickeln.

In einen allgemeinen Kanon dieser existentiellen Leistungen gehören für uns aktuell:

•     Abwasserentsorgung/Wasserversorgung,

•     Bildung,

•     Brand- und Katastrophenschutz incl. Rettungswesen,

•     Elektrizitätsversorgung,

•     Friedhöfe/Krematorien,

•     Gasversorgung,

•     Geld- und Kreditversorgung,

•     Gewerbliche und hoheitliche Entsorgung/Kreislaufwirtschaft,

•     Gesundheit (Krankenhäuser, ambulante Versorgung, Vor- und Nachsorge, Pflege, permanente Verfügbarkeit von lebenswichtigen Produkten wie Arzneimit­tel und Medizinprodukte für den Seuchen- und Katastrophenschutz, intensivme­dizini­sche Ausrüstungen usw. auch unter extremen Umständen wie denen einer Pandemie),

•     Kultur,

•     Öffentliche Sicherheit

•     Justiz,

•     Post,

•     Straßenreinigung,

•     Telekommunikation/Internet,

•     Verkehrs- und Beförderungswesen (Schienen, Straßen, Wasserstraßen, Luft­verkehr),

•     Wohnungswirtschaft.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und kann nach Maßgabe der jeweiligen so­zialen und wirtschaftlichen Herausforderungen und des Lagebilds ergänzt werden.

Manuduktionspflicht als zentrale Grundlage

Um das Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge zu garantieren, müssen für die Umsetzung gegenüber den Bürgern zentrale Grundlagen geschaffen werden. Eine dieser Grundlagen ist die Manuduktionspflicht.

Als Manuduktionspflicht definiert man die gesetzlich angeordnete Informations-, Anleitungs-, Belehrungs- und Aufklärungspflicht eines Betroffenen über seine Rechte. Diese Manuduktionspflicht kann sowohl öffentlich-rechtliche als auch privat­rechtliche Einrichtungen und dort tätige Organwalter treffen. Sie hängt unmittelbar mit dem Recht des Betroffenen auf Information und Transparenz zusammen.

Mit der rechtlichen Verpflichtung von staatlichen Behörden und Unternehmen der Da­seinsvorsorge zur Manuduktion soll jedem von einer Maßnahme betroffenen und in der Hierarchie der Über- und Unterordnung als schützenswert qualifizierten Rechtssubjekt die Möglichkeit eingeräumt werden, seine Rechte und Pflichten zu wahren. Auf dieser Grundlage soll die eigenen Rechtsposition eingeschätzt werden, um dann auch entsprechend zu reagieren.

Im Gegensatz zur Informationspflicht ist die Manuduktionspflicht weitaus um­fangreicher und bedeutet für öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Einrich­tungen und dort tätige Organwalter eine entsprechend qualifizierte Reaktion auf die vorgebrachten Anliegen.

Diese Manuduktionspflicht muss in einem modernen Sozial-, Verwaltungs- und Wirt­schaftsstaat von allen Gebietskörperschaften und Einrichtungen der Daseins­versorgung angeboten werden – und zwar sowohl analog wie digital.

Interventionsrecht als weitere zentrale Grundlage

Mit der Manuduktionspflicht korrespondiert untrennbar das Interventionsrecht für die Bürger. Jeder Bürger muss die Möglichkeit erhalten, sich nicht nur unmittelbar und persönlich analog über seine Rechte und Pflichten bei allen Gebiets­körperschaften und Einrichtungen der Daseinsvorsorge zu informieren, son­dern auf dieser Grundlage auch unmittelbar und persönlich zu intervenieren, d.h. sei­ne Eingaben, Anträge, Rechtsmittel usw. physisch vorzulegen.

Annahmepflicht für Bargeld in der Verwaltung, Justiz und beim Bezug von Wa­ren und Dienstleistungen

Die schrittweise Beschränkung des Bargeldgebrauchs, Stichwort: 10.000 Euro Bar­geldobergrenze und die Einführung des Digitalen Euros sind eine zusätzliche Bedrohung der persönlichen Freiheit jedes Einzelnen. Deshalb braucht es eine Annah­mepflicht für Bargeld im Geschäftsverkehr mit der Verwaltung, der Justiz und beim Bezug von Waren und Dienstleistungen.

Bankgebührenbefreiung für alle Zahlungen an den Verwaltungsstaat

Der Rechtsverkehr mit den Behörden darf nicht an sozialen und finanziellen Hürden scheitern. Deshalb muss für den Zahlungsverkehr mit Justiz und Verwaltung eine gesetzliche Bankgebührenbefreiung eingeführt und umgesetzt werden. Das be­deutet eine Bankgebührenbefreiung für den gesamten Zahlungsverkehr mit Verwaltung und Justiz für die Bürger.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzulei­ten, die folgende Inhalte umfasst:

•     Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe für die Bürger an allen Dienst­leistungen der Verwaltung, Justiz und der Daseinsvorsorge ohne technische und kommunikative Barrieren

•     Analoge und digitale Manuduktionspflicht bei der Inanspruchnahme und Teilha­be an allen Dienstleistungen der Verwaltung, Justiz und der Daseinsvor­sorge  ohne technische und kommunikative Barrieren mit Gültigkeit für Gebiets­körperschaften bzw. ausgegliederte Organisationseinheiten und einschlä­gige Unternehmen

•     Analoges und digitales Interventionsrecht für Eingaben, Anträge sowie Rechts­mittel für die Bürger

•     Annahmepflicht für Bargeld im Geschäftsverkehr mit der Verwaltung, der Justiz und beim Bezug von Waren und Dienstleistungen.

•     Bankgebührenbefreiung für den gesamten Zahlungsverkehr mit Verwaltung und Justiz für die Bürger“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsge­mäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Götze. – Bitte, bei Ihnen steht das Wort.