16.50
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der Antrag der SPÖ hat viel Feuer in die Diskussion gebracht, wie ich jetzt gerade gemerkt habe, aber er hat mich eigentlich irgendwie verwundert, weil das, was beantragt worden ist, etwas ist, das in die Leere läuft oder in Wirklichkeit völlig falsch ist.
Wir haben ja festgestellt: Es steht im Gesetz, dass jede hoheitliche Kommunikation, das heißt jede Kommunikation mit den Gerichten oder mit den Ämtern, zunächst unbedingt analog ist und das Digitale einen Zusatz darstellt. Das ist gesetzlich fixiert. Die weiteren Dinge, die von Ihnen beeinsprucht worden sind, wurden widerlegt. Von Frau Kollegin Scheucher-Pichler, von Kollegin Himmelbauer, von Kollegen Weidinger wurde klar dargelegt: Alles, was Sie hier geschrieben haben, ist in die Leere laufend. Also eigentlich ist es verwunderlich, dass Sie diesen Antrag gestellt haben.
Es ist aber auch ein bisschen ärgerlich, dass Sie diesen Antrag gestellt haben – ärgerlich aus dem folgenden Grund: weil Sie ja einen politischen Zweck damit verfolgen , und der Zweck ist nichts anderes als Verunsicherung. Sie wollen verunsichern. (Beifall bei der ÖVP.)
Sie wollen die Menschen verunsichern, die sagen: Ja, ich will mit dem Digitalen nichts zu tun haben, ich mag mit dem Digitalen nichts zu tun haben, ich kann mit dem Digitalen nichts zu tun haben! Jetzt kommen die und sagen mir, die Welt wird jetzt für mich ganz schrecklich werden! – Das sind Sie. (Abg. Holzleitner: Sie sind im Unrecht! Nein! Sie sollten Ihr Handwerk ordentlich machen, Kollege Taschner!)
Sie verunsichern diese Leute, und das machen Sie mit einer – wie soll ich sagen? – politischen Methode, die nicht in Ordnung ist. (Abg. Holzleitner: Das Handwerk ordentlich machen!) So geht man nicht vor, so verunsichert man nicht die Menschen (Beifall bei der ÖVP), insbesondere da wir dafür sorgen, dass eben diese Verunsicherung völlig haltlos ist. Ja, im Gegenteil! Wir bemühen uns darum, dass wirklich alle Menschen in jeder Hinsicht sowohl analog als auch digital mit den Ämtern, mit den Behörden, auch mit den Förderstellen kommunizieren können. Das ist also eigentlich nicht in Ordnung.
Ich möchte noch einen weiteren Gedanken hineinbringen – das wurde schon von Frau Kollegin Belakowitsch angedeutet –: Es ist auch so, dass auch Leute, die sich im Digitalen ganz gut auskennen, sagen: Nicht alles von dem möchte ich für mich verwenden! Man will es zum Teil nicht machen; nicht, weil man es nicht kann, sondern auch, weil man es nicht will.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie so ein Gerät verwenden und die Daten eingeben, dann sind in diesem Gerät Algorithmen gleichsam verborgen; und kein Mensch auf dieser Welt durchschaut mehr diese Algorithmen, niemand. Diese Algorithmen verwandeln das, was Sie eingeben – einen Ausweis, Gesundheitsdaten und Ähnliches – plötzlich in 0-1-Folgen, und kein Mensch auf dieser Welt vermag diese 0-1-Folgen, wenn sie sie plötzlich sehen, zu verstehen. (Zwischenruf des Abg. Kollross. – Abg. Wurm: ... aber auch Verunsicherung jetzt, Herr Professor!) Sie geben damit etwas von sich in ein System und Sie haben damit eine gewisse Art von Souveränität hergegeben.
Natürlich nutze ich das auch, selbstverständlich, ich mache das stündlich, täglich, immer wieder. Selbstverständlich, natürlich! Es ist ja so angenehm, so schnell, so bequem – natürlich macht man das, aber ich weiß jedenfalls, dass man damit Souveränität hergibt. (Abg. Stögmüller: Das ist jetzt eine Antitrojanerrede, Antibundestrojanerrede! Finde ich gut, finde ich sehr gut!) Und es muss das Recht bestehen – das ist eine rein prinzipielle Sache –, zu sagen: Die Schnittstelle soll nicht bei mir sein, wo ich in die digitale Welt, in die Welt der Computer, in die Welt der Algorithmen hineinsteige, sondern diese Schnittstelle möchte ich dort hinschieben, bis hin zum Amt, dort soll es dann geschehen!
Dieses Recht auf ein Leben frei vom Digitalen muss bestehen. Ein Recht auf ein Leben frei vom Digitalen ist nicht das Recht auf ein analoges Leben. Analoges Leben, das würde ja heißen, dass es auch ein digitales Leben gibt; es gibt kein digitales Leben, es gibt nur die digitale Simulation. All das, was da drinnen ist, ist Simulation von etwas, was wirklich ist. Wenn man sagt: Ich möchte bei dem Wirklichen bleiben!, soll man das Recht haben, bei dem Wirklichen zu bleiben. Das heißt, ich muss das Recht haben, dass ich ein Leben so weit frei vom Digitalen habe, wie ich es will. Wenn das Amt sagt: Da ist deine Schnittstelle, da fangen wir an!, dann ist es in Ordnung.
Also: Dieses Recht, das Recht auf ein Leben frei vom Digitalen, muss bestehen. Das Recht auf ein analoges Leben ist eine Erfindung von Herrn Babler (Abg. Wurm: Nein, nein, von mir, Herr Professor!), und da es kein analoges Leben gibt, gibt es auch dieses Recht nicht. (Beifall bei der ÖVP.)
16.55
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Zorba. – Bitte schön.