17.29

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Wir haben im Ausschuss gegen diesen Antrag gestimmt. Für uns war auch das große Problem, wie mit diesem Antrag vorgegangen wurde.

Herr Kollege Drobits hat das bereits sehr schön geschildert. Wir haben vorläufig einmal gar nichts bekommen, am Tag vor dem Ausschuss um 16 Uhr dann einen Abänderungsantrag über den eigentlichen Antrag. Und wie Frau Kollegin Blimlinger gerade gesagt hat: Es geht ja um nichts Geringeres als um die Abwägung von Grundrechten.

Es geht um die Abwägung von Grundrechten – Sie haben es ja gesagt –, den Ausgleich von Datenschutz, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Redaktionsge­heimnis. Das ist ja nicht so etwas Einfaches, was man einfach von einem auf den anderen Tag beschließt, vor allem wenn das ganze Thema bereits ein­einhalb Jahre im Raum steht. Diese Vorgangsweise ist einmal grundle­gend abzulehnen. (Abg. Steinacker: Ja, ich hab’ mich aber auch dafür entschul­digt!) – Ja, „entschuldigt“ ist schön, ich freue mich auch, wenn ihr euch entschuldigt (Abg. Steinacker: Na, du weißt genau, das ist schwierig! Ich will das auch einmal sagen!), das ist ja das Mindeste. Es ist aber trotzdem keine ordentliche Vorgangsweise. Wir wollen ja etwas beschließen, was gut ist (Zwischenruf bei der ÖVP), und wir haben festgestellt – das konnten wir jetzt eben noch prüfen –, dass in diesem Entwurf einige Ungereimtheiten sind.

Es sind unbestimmte Begriffe, die dann dazu führen, dass im Nachhinein erst recht Rechtsunsicherheit entsteht, dass man im Gesetz dann in Wirklichkeit die Entscheidung, wie das zu verstehen ist, an die Justiz auslagert. Zum Beispiel Betroffene, die ein Auskunftsbegehren stellen können: Was ist ein Be­troffener? – Das ist völlig unklar. Oder das Thema Serie, wenn etwas in einer Serie verwendet wird: Was ist diese Serie? Was heißt das jetzt? Darf ich erst dann, wenn die Serie beendet ist, das Auskunftsbegehren stellen? Wie ist das zu verstehen?

Das heißt, es gibt da einige Unklarheiten, ein paar andere sind auch noch vor­handen, sind auch schon angesprochen worden, daher war unsere Meinung, dass man das auch ruhig einen Monat später im Ausschuss hätte debattieren können. Dann hätten wir das am Tisch liegen gehabt, man hätte das vielleicht auch noch begutachten oder zumindest weiter aufklären und darüber diskutieren können. Das wäre die seriöse Vorgangsweise gewesen. Wir stellen daher heute auch einen Rückverweisungsantrag an den Justizausschuss.

Ich stelle hiermit also den Antrag, dass dieser Gesetzesvorschlag an den Justiz­ausschuss zurückverwiesen wird, damit wir in Ruhe noch darüber debat­tieren können. Wir können ihn dann im Juli beschließen, falls alles ausgeräumt ist. Sollte das heute nicht der Fall sein, dem Rückverweisungsantrag nicht zugestimmt werden, dann stimmen wir gegen den Gesetzesantrag.

Was ich nicht vergessen wollte: Ich begrüße hier eine Bezirksgruppe, und zwar die FPÖ-Bezirksgruppe Bruck an der Leitha unter der Führung von Vize­bürgermeister Markus Keprt. Herzlich willkommen bei uns im Hohen Haus! (Bei­fall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

In diesem Sinne: Bitte stimmen Sie dem Rückverweisungsantrag zu, dann können wir das in Ruhe debattieren und dann können wir auch diesen Ausgleich von Grundrechten in Ruhe debattieren. (Beifall bei der FPÖ.)

17.32

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Corinna Scharzenberger. – Bitte.