17.47

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Werte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich bin ganz einfach anderer Meinung als meine Vorrednerin.

Wird es ein Stück weit mühsamer? – Ja, das ist richtig. Bisher hat es eine Vollausnahme für Medien von der DSGVO gegeben. Das heißt, die Medien sind einfach nicht unter die DSGVO gefallen, sie war für die Medien nicht an­wendbar, hat nicht gegolten.

Dann hat der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis festgestellt, dass das verfassungswidrig ist und dass die DSGVO eben auch für Medien an­wendbar sein muss. Das heißt, das haben wir uns einmal grundsätzlich nicht ausgesucht, sondern das ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichts­hofes. Wenn jetzt ein Journalist sagt, es wird mühsamer, dann muss ich dahin gehend zustimmen, weil es vorhin eben eine Vollausnahme war und diese nun nicht mehr anwendbar ist.

Wir haben uns selbstverständlich auch in ganz wichtiger Zusammenarbeit mit den österreichischen Medienvertreterinnen und -vertretern mehr als redlich bemüht, dass wir einen umfassenden Schutz des Redaktionsgeheimnisses in diese Grundrechtsabwägung mit hineinnehmen, dass wir es sogar als datenschutzrechtliches Redaktionsgeheimnis erweitern, damit der Quellenschutz gewährleistet ist.

Mir war es ganz wichtig, dass wir auch den Missbrauchsschutz, insbeson­dere was Massenanfragen betrifft, genau im Auge haben, weil diese Massenanfragen –teilweise KI-generiert, teilweise auch von Dritten getrieben – natürlich auch gerade für die Redaktionen eine enorme Belastung sind.

Wir haben uns natürlich auch in Abstimmung mit den Medien überlegt, dass es vernünftig ist, das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht zeitlich zu differenzieren, nämlich vor und nach Veröffentlichung und Berichterstattung. Das heißt, vor Erscheinen eines Artikels oder eines Beitrages wird die­ses Auskunftsrecht einmal zur Gänze ausgeschlossen und nach Veröffentlichung sind Auskünfte in Bezug auf personenbezogene Daten auch möglich.

Allerdings gelten auch da Schutzmechanismen wie zum Beispiel der Schutz des Redaktionsgeheimnisses und der Quellenschutz.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass die Neuregelung zum Medienprivileg den Journalistinnen und Journalisten in Öster­reich ihre Arbeit, ihre wertvolle Arbeit weiterhin ermöglicht. Kritischer und qualitätsvoller Journalismus ist – und da sind wir uns ja alle einig – eine Grundvoraussetzung für eine unabhängige Medienlandschaft und sohin für unsere Demokratie, daher auch der Gesetzentwurf und der heutige Antrag. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.50

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Henrike Brand­stötter. – Bitte.