17.56

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Frau Präsidentin, ich hätte noch auf Sie gewartet; alles gut, ich habe mich nur einmal hergerichtet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren im Haus, Zuseher zu Hause und hier auf der Galerie! Wir diskutieren jetzt über den Bericht der Justizministerin über die von ihr erteilten Weisungen an die untergeordneten Behörden, die Staatsanwaltschaften, in den Jahren 2014 bis 2021, kurz: Weisungs­bericht. Warum kommt erst jetzt dieser Bericht? – Es geht darum, dass natürlich alle Verfahren abgeschlossen sein müssen, bevor sie im Weisungsbericht erwähnt werden können.

Man hat eindeutig gesehen, dass dieses System funktioniert, und es ist ja auch ganz toll. Die Justizministerin hat das ja auch schon gefeiert und zu Recht gefeiert. Die Europäische Kommission gibt alljährlich ein Justizbarometer heraus und da ist herausgekommen, dass die österreichische Justiz in der Euro­päischen Union am dritten Platz ist. Dieses Justizbarometer liefert vergleichbare Daten zur Unabhängigkeit der Justiz, zur Effizienz, zur Zugänglichkeit und zur Digitalisierung.

Wenn wir von der Digitalisierung der Justiz sprechen, dann soll auch nicht uner­wähnt bleiben, dass die österreichische Justiz bei der Digitalisierung ganz vorne dabei ist. Die Einführung der elektronischen Beglaubigung, die Einführung des elektronischen Notariatsakts war ein voller Erfolg, auch so, wie es durchgeführt worden ist, auch deshalb, weil man es geschafft hat, die Geldwä­sche mit zu umfassen, indem man das gemeinsam mit den Notaren macht und nicht einfach frei im Internet – so, wie das vielleicht andere Länder machen. Wir in Österreich machen das über das gute und gelebte System des Notariats, so kann man die Geldwäsche auch mitnehmen, und das ist wirklich ein Vorbild für ganz Europa. Auch die Digitalisierung des Firmenbuchs und des Grundbuchs ist ein Vorbild an Rechtssicherheit und Publizität.

Man sieht daran auch, dass dieses System funktioniert, dass die Weisungsspitze durch die Justizministerin funktioniert und dass man kein zweites mono­kratisches Organ einer Bundesstaatsanwaltschaft braucht.

Es wurde ja in den letzten Jahren auch viel gemacht: Es wurde der Weisungsrat eingerichtet, es wurden die Berichtspflichten eingeschränkt. Es wurde in der Vergangenheit auch immer wieder von der Schönheit der österreichischen Verfassung gesprochen, und ich glaube, wir haben gesehen, dass dieses System funktioniert. Wir haben von der Europäischen Union das Gütesiegel drittbeste unabhängige Justiz in Europa bekommen, daher wäre ich sehr vorsichtig mit Änderungen und würde kein weiteres monokratisches Organ – wie auch immer man es nennt: Generalstaatsanwaltschaft, Bundesstaatsanwaltschaft – in Österreich einführen. Die parlamentarische Kontrolle der Justizministerin funktioniert. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.59

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Fürlinger. – Bitte.