20.23
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Dieser im Ausschuss einstimmig beschlossene Antrag gibt mir die seltene Gelegenheit, meine Redezeit dafür zu verwenden, Abgeordnete von anderen Fraktionen zu zitieren, und zwar explizit nicht mit dem Ziel, sie danach zu zerpflücken, sondern um die Bedeutung des heutigen Antrags zu unterstreichen.
Es sind vier unterschiedliche Aussagen, die eines gemeinsam haben, eine von Karin Doppelbauer, nämlich: „Es gibt keinen funktionierenden überregionalen Wettbewerb in weiten Teilen des Energiemarktes. Die öffentlichen Energieversorger halten die Preise hoch, schütten hohe Dividenden an ihre staatlichen Eigentümer aus [...].“
Oder eine Aussage von Christoph Matznetter zur Preispolitik bestimmter Energieunternehmen: „Offenkundig ist es notwendig, da sehr genau hinzusehen, etwaige Nachteile für die Energiekund*innen aufzudecken und für mehr Transparenz zu sorgen.“
Ein bisschen weiter gehend ist eine Aussage von Nationalbankgouverneur Holzmann: „Die verzögerte Weitergabe von Großhandelspreisrückgängen bei Haushaltsenergie [...]“ ist „wesentlich für die weiterhin hohe Inflation und den markanten Unterschied zum Euroraum im Jahr 2023 verantwortlich“.
Letztlich Walter Boltz, Ex-E-Control-Vorstand, der zur Preissetzung von Energieunternehmen sagt: „Der Eindruck, dass die Preise bei der Fernwärme ziemlich willkürlich festgelegt werden, ist nicht ganz falsch“.
Was diese Aussagen bei allem Unterschied gemeinsam haben, ist, dass sie unterstreichen, wie wichtig der heutige Antrag ist, dass es, auch wenn es vielleicht nach einer Kleinigkeit ausschaut, um ein Problem geht, das in dieser Energiekrise, in dieser Teuerungskrise zentral ist, nämlich dass es eine intransparente Preisbildung, oder zumindest den Anschein einer solchen, in Teilen unseres österreichischen Energiemarkts, die oligopol- oder monopolhaft sind, gibt. Diese Preisbildung erfolgt jedenfalls intransparent, im besten Fall willkürlich – wie Walter Boltz das beschreibt – und im schlechtesten Fall mit der harten Absicht, sich an der Marge zwischen den Großhandelspreisen und dem Endkundenpreis eine goldene Nase zu verdienen. On top hat das Ganze auch noch die Inflation angeheizt, und dies, wie Gouverneur Holzmann festhält, mehr als in anderen europäischen Ländern.
So ärgerlich das ist, wenn sich Energieunternehmen auf Kosten der eigenen Kunden dank ihrer Marktmacht sozusagen einen Zusatzgewinn erwirtschaften: Selbst die Wettbewerbsbehörde, die an sich zuständig dafür ist, so einen Missbrauch von Marktmacht zu unterbinden, hatte da bisher relativ wenig Handhabe. Wenn es den Verdacht gegeben hat, dass die Marktmacht missbraucht worden ist und bei der Preissetzung vielleicht nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist, lag es an ihr, zu beweisen, dass dem so ist.
Mit dem heutigen Antrag drehen wir diesen Spieß um: Wenn die Wettbewerbsbehörde den Verdacht hat, dann muss nicht mehr sie nachweisen, dass die Preise zu Unrecht erhöht worden sind, sondern es müssen jetzt die Energieunternehmen nachweisen, dass beispielsweise ihre Erhöhungen oder andere Konditionen und so weiter sachlich gerechtfertigt waren. Dann gibt es in Zukunft eben Klarheit darüber, ob in einem Fall, in dem man monatelang darauf wartet, dass gesunkene Großhandelspreise endlich auch auf der Rechnung angekommen sind, oder in einem Fall, in dem die Fernwärme von einem auf den anderen Tag um 90 Prozent teurer wird, eine sachliche Rechtfertigung vorliegt oder eben nicht.
Ich finde, wir waren uns in dieser Energie- und Teuerungskrise selten alle einig. Es war auch bei den Expertinnen und Experten oft so: Wenn man zwei gefragt hat, hat man drei Meinungen gekriegt, und wenn man im Frühjahr gefragt hat, drei andere als im Herbst. Insofern ist es, finde ich, schon noch einmal erfreulicher, dass es wirklich gelungen ist, und ich hoffe, dass wir heute das, was im Ausschuss schon geschehen ist, tun, nämlich dass wir diesen sinnvollen und notwendigen Antrag gemeinsam beschließen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt MMag. Michaela Schmidt. – Bitte, Frau Abgeordnete.