20.30
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Um an die Beiträge meiner Vorredner anzuschließen, insbesondere meiner Vorrednerin, die vollkommen recht hat: Es gibt ja den markanten Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde vom Juni 2023, also von vor einem Jahr, in dem das alles schon aufgezeigt wurde. Ich zitiere aus diesem Bericht, der wirklich dramatisch ist. Die Bundeswettbewerbsbehörde sagt Folgendes:
„Die vergangenen Monate waren von starken Einschränkungen des Wettbewerbs bei der Belieferung von Endkund:innen mit Strom und Gas geprägt. Bestandskundenverträge waren meist günstiger und für einen lohnenswerten Anbieterwechsel gab es kaum Angebote. Das wichtige Korrektiv des Wettbewerbs fehlte hier weitgehend, Kund:innen konnten lediglich bei Beschwerdestellen auf sich aufmerksam machen.
Besonders Kündigungen, Preisdiskriminierung bzw extremen Preisänderungen können aus wettbewerblicher Sicht ein Problem darstellen, wenn (situativ bzw temporär) marktmächtige Unternehmen“ - - – Der österreichische Energiemarkt hat ja mit einem Markt nichts zu tun, sondern das sind oligopolartige Strukturen, die im Übrigen auch von der Bundeswettbewerbsbehörde – vielen Dank dafür – aufgezeigt wurden.
Die wirklichen Probleme sind ja die wechselseitigen Verflechtungen in den einzelnen Gremien und nicht der Umstand, Frau Kollegin Doppelbauer, dass Politiker in Aufsichtsräten sitzen, das ist nicht wirklich das Problem. Die Verflechtungen sind das Problem. Das Problem sind auch Aufsichtsräte, die nicht die Interessen der Endkunden vertreten, sondern die Interessen ihrer Eigentümer, die im Wesentlichen die Bundesländer und die Republik Österreich sind, die Milliardengewinne geschöpft haben – zulasten der Endkunden. Wer hat das alles bezahlt? – Das haben die Endkunden bezahlt. Im Übrigen ist eine Übergewinnbesteuerung auch keine Lösung, weil das auch wieder irgendwer zahlen muss.
Viel wesentlicher wäre gewesen, das zu machen, was wir heute hier machen, deswegen stimmen wir dem selbstverständlich zu, nämlich Anbietern von Elektrizität, und zwar marktbeherrschenden – und wir haben in Österreich durch die Eigentümerstruktur fast nur marktbeherrschende Anbieter; Eigentümer ist die öffentliche Hand, wodurch man sich natürlich Landesbudgets, Bundesbudgets et cetera saniert, und das zulasten der Endkunden, die das alles bezahlen müssen –, diesen Anbietern von Elektrizität, Fernwärme und leitungsgebundenem Erdgas zu verbieten, Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen zu fordern, die ungünstiger sind als diejenigen anderer Versorgungsunternehmer oder von Unternehmern auf vergleichbaren Märkten.
Das hätten wir in Wahrheit vor eineinhalb Jahren schon gebraucht. Ich muss ja nicht auf den Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde warten, um zu wissen, dass der Energiemarkt in Österreich genau das gemacht hat, nämlich Preissenkungen nicht weitergegeben hat und dadurch Millionen- und Milliardengewinne gemacht hat, zulasten der Endkunden, die das bezahlen mussten.
Noch ein Wort zum Entschließungsantrag der NEOS betreffend „Reformpaket Energiewirtschaft“: Dem werden wir nicht zustimmen. Ich werde erläutern, warum, und zwar deshalb, weil drei von diesen fünf Punkten in diesem Entschließungsantrag mit einer liberalen Wirtschaftspartei in Wahrheit überhaupt nichts zu tun haben, und als Freiheitliche sind wir doch auch eine liberale Wirtschaftspartei. (Abg. Loacker: Heiterkeit bei den NEOS!)
Apodiktisch zu sagen: „Politiker:innen sollen keine Aufsichtsratsposten in Energieversorgungsunternehmen (EVU) innehaben dürfen“, ist vollkommen überschießend. „Energieversorger im öffentlichen Besitz müssen in ganz Österreich Angebote machen“, das ist überschießend. Dann wollen Sie auch noch die 114 Strom- und 19 Gasverteilernetzbetreiber zusammenlegen, diktatorisch von oben per Verordnung. Also bitte, das ist auch überschießend. Aus dem Grund werden wir dem Entschließungsantrag nicht zustimmen.
Dem entsprechenden Gesetzesantrag werden wir selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
20.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Christoph Stark. – Bitte, Herr Abgeordneter.