20.34
Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte meine Rede zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eigentlich von einer anderen Seite beginnen, nämlich mit der Betrachtung der Skalierung von menschlicher Betroffenheit.
Da hätten wir zum Ersten Menschen in echter Not. Die haben wir dieser Tage durch die Unwetter und heute insbesondere: In der Steiermark wurden vier Kinder verschüttet, eines davon konnte nur noch tot geborgen werden. Das ist wirkliche Not, das ist ein wirkliches Unglück, das ist eine wirkliche Katastrophe.
Dann gibt es Menschen in finanziellen Nöten – denen helfen wir. Und es gibt unzufriedene Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich grosso modo in zwei Gruppen teilen, nämlich in jene, denen politische Gruppierungen in diesem Haus seit Monaten und Jahren einreden, wie schlecht es ihnen geht, und in jene, die wirklich unzufrieden sind, weil es nicht nachvollziehbare Vorgänge in diesem Lande gibt, nämlich erhöhte Stromrechnungen, die einfach nicht mehr nachvollziehbar sind, und das sorgt für Unmut, den ich verstehe. Dieser Unmut hat sich in den letzten Jahren in der Energiekrise breitgemacht.
So, jetzt ist die Frage: Was tut die Regierung dagegen? – Menschen in Not helfen wir als Staat mit Mitteln aus dem Katastrophenfonds. Menschen in Not werden durch Einsatzorganisationen unterstützt. Vielen Dank auch wieder diesen freiwilligen Helferinnen und Helfern dieser Tage. Wir erhöhen auch den Beitrag für die freiwilligen Feuerwehren, damit sie Gerät beschaffen können, das sie brauchen. Das wurde heute in der Regierung beschlossen – vielen Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Den Menschen in finanziellen Nöten halfen wir – und da möchte ich auch ein bisschen Kollegin Schmidt entgegentreten: von wegen Untätigkeit – zum Beispiel mit dem Stromkostenzuschuss, der Aussetzung der Erneuerbaren-Förderpauschale, der gesenkten Elektrizitätsabgabe, der gesenkten Erdgasabgabe, dem Klimabonus, dem Energiekostenzuschuss für Unternehmen, der Senkung der Steuerstufen, dem Familienbonus und der Abschaffung der kalten Progression – und, und, und. Die Liste ist enorm lang, und da sei der Regierung und auch diesem Parlament gedankt, diesem Hohen Haus, das diesen Menschen in diesen Jahren auch wirklich gut geholfen hat. (Beifall bei der ÖVP.)
Und dann komme ich zur dritten Gruppe der unzufriedenen Bürgerinnen und Bürger, und da bin ich jetzt bei diesem Gesetz, das heute zur Diskussion steht, bei dem Gesetz, das wir heute debattieren und das erfreulicherweise auf breite Zustimmung stößt. Wie funktioniert das? – Es geht darum, dass die Bundeswettbewerbsbehörde oder auch die zuständige Behörde, die E-Control, prüfen kann, ob marktbeherrschende Unternehmen die Energie zu Preisen, die gerechtfertigt sind, an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
Diese Prüfungsvariante hatten wir bisher nicht, nämlich auch nicht in der Form, dass diese marktbestimmenden Unternehmen dann in der Beweislastumkehr – Kollege Schwarz hat sie schon angesprochen – nachweisen müssen, dass diese Energiepreise notwendig sind. Und das ist neu. Das ist insofern neu, als es genau diesen Unmut der Menschen trifft: Ich zahle zu viel und niemand tut etwas! Der Staat, wir tun jetzt etwas, indem wir beschließen, dass die Bundeswettbewerbsbehörde und die E-Control ganz konkrete Schritte setzen können, um eben solchen nicht nachvollziehbaren Preissteigerungen entgegenzuwirken.
Was sind die Ziele? – Die Ziele sind: Wir fördern den Wettbewerb, indem wir Preismissbrauch verhindern. Wir stellen sicher, dass es am Markt faire Bedingungen, Geschäftsbedingungen gibt. Diese Regelung ist eine Sonderbestimmung die Energieversorgungsunternehmen betreffend. Ich gebe zu, wir schließen uns hier den Deutschen an, die bereits ein sehr ähnliches Gesetz beschlossen haben. Dieses Gesetz läuft mit 31.12.2027 aus. Das heißt, wir werden es danach evaluieren und, hat es sich bewährt, verlängern oder, hat es sich nicht bewährt, verändern oder gar nicht mehr weiter beschließen.
Meine Damen und Herren, ich komme wieder zum Anfang zurück und möchte an der ganzen Debatte dieses Tages schon ein wenig anschließen: Ordnen wir doch Katastrophen richtig zu! Was heute in der Steiermark passiert ist, ist eine Katastrophe. Vieles, was hier im Hohen Haus und auch in den sozialen Medien als Katastrophe tituliert wird, ist keine Katastrophe. Das sind unangenehme Zustände, das sind vielleicht verbesserungswürdige Zustände, aber keine Katastrophen.
Ich freue mich aber, dass wir heute einen Schritt setzen, der den Unmut der Menschen in Zukunft vielleicht etwas zu lindern vermag. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun wieder die Frau Bundesministerin zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.