21.40
Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Bundesregierung hat es ja wieder einmal geschafft – diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen –, für Verwirrung zu sorgen, nämlich wenn man sich den Papamonat, Elternmonat anschaut: Ich habe immer geglaubt, dass ein Papa ein Papa ist, aber wenn es nach dieser Bundesregierung geht, dann ist es scheinbar nicht so.
Schauen wir uns das genau an: Wir haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wir haben diesen Papamonat, es gibt einen Rechtsanspruch, und die Betroffenen werden aus dem Flaf bezahlt. Das ist eine gute Lösung. Dann haben wir die Grundwehrdiener: Es gibt keinen Rechtsanspruch, es gibt ein Genehmigungserfordernis, zahlen tut es der Bund, und Genehmigungserfordernis heißt ja irgendwie: Man ist abhängig, meistens von den jeweiligen Vorgesetzten.
Wenn man sich das ganz genau anschaut, da steht ja eigentlich drinnen: „Hinsichtlich des Umstandes, dass der Anspruch auf Dienstfreistellung auch kürzer als vier Wochen dauern können soll, wenn zwingende militärische Interessen das erforderlich erscheinen lassen, gibt“ es „zu bedenken, dass der Zweck der ‚Väterfrühkarenz‘ oder ‚Familienarbeitszeit‘ die Unterstützung von Mutter und Kind nach der Geburt ist.“
Und, Kollege Stögmüller hat es schon gesagt, jetzt kommt die dritte Variante, nämlich jene der Zivildiener: Da gibt es de facto nämlich auch keinen Rechtsanspruch, weil der Papamonat erst nach der erfolgten Ausbildung beginnen kann. Die Finanzierung ist, wenn man sich die Stellungnahmen anschaut, auch unklar: Zahlt es der Bund oder zahlen es die jeweiligen Organisationen?
Ziel sollte doch ein Papamonat für alle sein! Jetzt haben wir drei verschiedene Modelle. Ich fordere einen Papamonat beziehungsweise Elternmonat für alle mit gültigem Rechtsanspruch.
Daher bringe ich auch folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage 2554 d. B.: Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden – Wehrrechtsänderungsgesetz 2024, 2573 der Beilagen.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen.
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
„In Artikel 1 Ziffer 6 betreffend die Anfügung eines § 45 Abs. 5 entfällt der zweite Satz“.
Begründung
Um das Ziel einer höheren Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung rascher zu erreichen, ist die Freistellung mit einem tatsächlichen Rechtsanspruch (ohne faktischem Genehmigungserfordernis) auszustatten.
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Ein Papamonat für alle! (Beifall bei der SPÖ.)
21.43
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Neumann-Hartberger. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.