Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das sehe ich nicht.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2554 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Lindner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht; weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Volker Reifenberger vor.
Ich werde daher zunächst über den erwähnten Abänderungsantrag sowie über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 6 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 6 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer hierfür ist, den darf ich um ein Zeichen ersuchen. – Das ist die Mehrheit.
Wir kommen somit zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, der wird ebenfalls um ein Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist nach wie vor die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beschluss zur Novellierung des KSE jetzt umsetzen!“
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.