Abgeordnete Ulrike Maria Böker (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Die Hochwasserproblematik beziehungsweise -katastrophensituation in unserem Land, insbesondere wenn man das tragische Ereignis gestern in der Steiermark sieht, zeigen einmal mehr, wie wichtig Klimaschutz sowie gezielte Anpassungsmaßnahmen an den bereits erfolgten Klimawandel sind. Dazu gehört aber auch ein neuer Umgang mit dem wertvollen Gut Boden, denn mehr Raum für Natur und Flussläufe sind eine elementare Voraussetzung für die Sicherung unserer Zukunft. Ein aktueller Aufruf von Greenpeace zur Einmeldung von Bodensünden zeigt, dass weiterhin laufend katastrophale Zubetonierereien stattfinden. Das regt die Menschen auch zu Recht auf.
„Welche Maßnahmen planen Sie zur Umsetzung der im Regierungsprogramm vereinbarten Reduktion des Flächenverbrauchs auf netto 2,5 ha/Tag bis 2030?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Frau Abgeordnete! Wie Sie völlig richtig ausführen, hat sich die Regierung darauf geeinigt, den Flächenverbrauch auf 2,5 Hektar pro Tag zu reduzieren – die Bundesregierung. Die Zuständigkeit, was den Boden anbelangt, liegt verfassungsrechtlich beim Bund, die Themen Forst- und Wasserwirtschaft sind bei mir. Bei den Ländern aber liegt die Zuständigkeit für die Raumordnung und natürlich müssen wir diese verfassungsrechtlichen Voraussetzungen berücksichtigen. Deswegen haben wir das Thema Bodenschutz im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz erarbeitet, es wurde eine Bodenschutzstrategie ausgearbeitet, fertig gemacht. Diese wurde auch von den Ländern am 29. Februar 2024 beschlossen. Die Länder gehen auch in die Umsetzung.
Worum geht es da? – Es geht um den Schutz von landwirtschaftlichen Produktionsflächen; es geht um die Eindämmung der Zersiedelung; es geht um die Aktivierung von Leerstand; und es geht natürlich um Bewusstseinsbildung. Es wird parallel ein Monitoring aufgesetzt, um erstmals auch mitverfolgen zu können, wie sich der Bodenschutz entwickelt.
Unsere Experten sagen: Wenn die Maßnahmen so umgesetzt werden, wie sie da vereinbart wurden, dann ist das Erreichen des 2,5-Hektar-Zieles realistisch. Das ist wichtig, alle arbeiten daran. Es fehlt natürlich jetzt die Übereinstimmung, also dass die Regierung mit den Ländern die Zielformulierungen konkretisieren konnte, das fehlt leider, aber die Maßnahmen wurden akzeptiert und sie werden umgesetzt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Ulrike Maria Böker (Grüne): Auch beim EU-Renaturierungsgesetz geht es ganz zentral darum, der Natur weniger Flächen wegzunehmen beziehungsweise der Natur auch Flächen zurückzugeben, damit die Artenvielfalt, die Biodiversität nicht noch mehr zurückgeht und geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt werden.
Ich habe jetzt Ihren Antworten sehr aufmerksam zugehört, Sie sind für die Umwelt und den Naturschutz, der uns sehr, sehr wichtig ist. So müsste ich doch annehmen, dass Sie auch sicherlich für dieses EU-Renaturierungsgesetz sind.
Frage: Werden Sie sich angesichts der sich immer weiter zuspitzenden Naturkatastrophenproblematik nicht doch noch dafür aussprechen, dass Österreich dem EU-Renaturierungsgesetz am 17. Juni zustimmt?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Man muss ja berücksichtigen: Bei Renaturierung geht es um Biodiversität, aus der Biodiversitätsstrategie ableitend. Der Ansatz ein konservierender Naturschutz. Wir leben in Zeiten des Klimawandels, alles ändert sich: Auftauen des Permafrostes, die Niederschlagsgrenzen ändern sich. Wir müssen in die Zukunft blicken und das dynamisch berücksichtigen. Das machen wir im Rahmen der bestehenden Gesetze – Wasserrahmenrichtlinie, Hochwasserschutzrichtlinie –, da investieren wir. 124 Millionen Euro werden allein heuer in den Hochwasserschutz investiert; darüber hinaus in die Ökologisierung der Gewässer. Also für den ökologischen Hochwasserschutz sind 200 Millionen Euro bis 2028 im Topf.
Das gilt es auszubauen, zu stärken. Wir sehen jetzt angesichts der Katastrophen, dass durch unsere Hochwasserschutzmaßnahmen, zum Beispiel im Burgenland, in der Steiermark, Schäden von 20 Millionen Euro verhindert werden konnten. Das heißt, der Hochwasserschutz funktioniert. Deswegen investieren wir in diese Richtung weiter.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Landwirtschaftsminister! Das Bundesministerium für Finanzen hat kürzlich den Meilenstein Verabschiedung der österreichischen quantitativen Bodenschutzstrategie aus dem österreichischen Aufbau- und Resilienzplan als erfüllt gemeldet. Jetzt haben Sie selbst gerade gesagt, die Länder haben die Zahlen nicht übernommen.
Daher auch meine Frage: Sehen Sie diesen Meilenstein als umgesetzt an, obwohl die schrittweise Reduktion der Flächeninanspruchnahme auf netto 2,5 Hektar pro Tag bis 2030, wie sie im Aufbau- und Resilienzplan explizit festgehalten wird, eben nicht festgelegt wurde?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Von diesem Aspekt weiß ich, dass er in Prüfung war. Das konkrete Ergebnis liegt mir nicht vor, aber das Ziel war natürlich, dass durch den Beschluss der Bundesländer der Bodenschutzstrategie mit all ihren Maßnahmen am 29. Februar dieser Meilenstein erfüllt ist. Konkret kann ich das jetzt nicht beantworten, da muss ich die Rückmeldungen noch abwarten, aber ich weiß, dass dieser Aspekt in Prüfung war.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Doppelbauer stellt auch die nächste Hauptanfrage. – Bitte sehr.