Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Schriftliche Anfragen: 18782/J bis 18837/J
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversorgungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Heimarbeitsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (Telearbeitsgesetz – TelearbG) (2597 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Theaterarbeitsgesetz geändert wird (2605 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz und das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2024 – SVÄG 2024) (2607 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (2609 d.B.)
Finanzausschuss:
Bundesgesetz, mit dem ein DORA-Vollzugsgesetz erlassen und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden (2596 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I – BBKG 2024 Teil I) (2598 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert wird (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil II – BBKG 2024 Teil II) (2599 d.B.)
Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI Beitragsgesetz 2024) (2600 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (2604 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2024 – AbgÄG 2024) (2610 d.B.)
Justizausschuss:
Bundesgesetz, mit dem ein Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz erlassen wird und die Zivilprozessordnung, das Konsumentenschutzgesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle – VRUN) (2602 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Rechtspflegergesetz und das Außerstreitgesetz geändert werden (Grundbuchs-Novelle 2024 – GB-Nov 2024) (2606 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz, das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden (Fahrgastrechtenovelle 2024) (2601 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (2603 d.B.)
Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:
Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird (2608 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (2611 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Druckgerätegesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem die innerstaatlichen Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte festgelegt werden (Mot-G), erlassen wird (2612 d.B.)
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Fristsetzungsantrag
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Abgeordneter Amesbauer beantragt hat, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag des Abgeordneten Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Durchführung von Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien“, 3084/A(E), eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 8 bis 11 in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.
Bei diesen Tagesordnungspunkten handelt es sich um Berichte des Geschäftsordnungsausschusses über die Anträge der Abgeordneten Gödl, Leichtfried, Herbert und Prammer, Kolleginnen und Kollegen
3847/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz geändert wird, in 2592 der Beilagen,
3848/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, in 2593 der Beilagen, sowie
um die Berichte und Anträge des Geschäftsordnungsausschusses
über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Informationsordnungsgesetz, das Datenschutzgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz geändert werden, in 2594 der Beilagen, und
über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Rechnungshofgesetz und das Volksanwaltschaftsgesetz geändert werden, in 2595 der Beilagen.
Ich bitte die Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte sowie für die Berichte und Anträge ihre Zustimmung geben, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 5 und 6 sowie 8 bis 11 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Wird dagegen Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. (Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS. – Abg. Belakowitsch deutet auf die in den vorderen Sitzreihen der ÖVP noch stehenden Abgeordneten. – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) – Schon der Fall? Ich nehme an, es könnte ein Handzeichen sein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ festgesetzt, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 117, SPÖ 81, FPÖ 66, Grüne 60 sowie NEOS 48 Minuten Redezeit. Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung der Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 24 Minuten und die Debattenredezeit beträgt 5 Minuten.
Wenn es zu den dargestellten Redezeiten Zustimmung gibt, dann bitte ich, ein Zeichen zu setzen. – Das ist nunmehr einstimmig; herzlichen Dank.
Dann gehen wir in die Tagesordnung ein.