11.44

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm: Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher der Nationalratssitzung! Natürlich ist es in einer immer digitaler werdenden Welt wichtig, dass wir auch auf die Sicherheit der Produkte und Dienstleistungen genau eingehen. Das ist extrem bedeutend.

Um die digitalen Technologien ausbauen zu können, braucht es als wichtige Voraussetzung natürlich Vertrauen – das Vertrauen in die Sicherheit, das ist gerade für die Nutzerin, den Nutzer wichtig. Wir verlangen das vollumfänglich, und dem wird auch stattgegeben.

Mit dem Cybersecurity Act auf europäischer Ebene wird dafür ein Rahmen geschaffen, wir setzen das quasi mit diesem nationalen Gesetz, kurz CSZG, auch um, und dadurch besteht die Möglichkeit für IT-Hersteller, für IT-Anbieter, ihre Produkte zertifizieren zu lassen. Das Ganze passiert auf freiwilliger Basis.

Die zertifizierten Produkte sind dann eben EU-weit anerkannt, und diese Zertifizierung unterstreicht die Qualität und die Sicherheit der Produkte, die auch in Österreich hergestellt werden.

In manchen Bereichen wird es jedoch auch verpflichtend sein, zum Beispiel bei den digitalen Identitäten, wie bei unserer ID Austria. Sie ist bereits jetzt die sicherste elektronische Identität im EU-Raum, sie wurde dafür auch schon ausgezeichnet – natürlich freuen wir uns über diese zusätzliche Zertifizierung im Rahmen der Cybersicherheit.

Entsprechende Stellen werden diese Zertifizierungen in Österreich dann durchführen. Sie werden für die Einhaltung der Standards sorgen, sie prüfen nach unterschiedlichsten Sicherheitsstufen, drei an der Zahl, und die höchste Sicherheitsstufe kann nur die nationale Behörde verleihen; diese nationale Behörde ist eben neu zu benennen. Und diese höchste Sicherheitsstufe ist dann auch für digitale Identitäten anzuwenden.

Die nationale Behörde wird aber natürlich auch die zentrale Anlaufstelle bei Fragen zu den Verfahren und auch die erste Anlaufstelle für Unternehmerinnen und Unternehmer sein.

Da die FPÖ, Sie (in Richtung Abg. Deimek), Herr Abgeordneter, hier auch einige Fragen gestellt hat, möchte ich auf diese auch kurz eingehen.

Sie haben gesagt, dass hier Geld nicht richtig eingesetzt wird. (Abg. Deimek: Ich weiß gar nicht, wie es eingesetzt wird!) – Natürlich gibt es, wie bei jedem Gesetz, auch eine Wirkungsfolgenabschätzung. Die EU geht mit dem Cybersicherheits-Act einen sehr, sehr großen Schritt, eine neue Dimension in diesem Bereich ein, und wir wollen die Kompetenzen im Bereich Cybersicherheit in Österreich bündeln.

Es war ja so, dass bereits vor Einrichtung beziehungsweise vor dem Wechsel des Digitalisierungsstaatssekretariats das Bundeskanzleramt sozusagen für die Koordinierung dieser Gesetzwerdung verantwortlich war. Die nationale Behörde muss eben eingerichtet werden und diese soll sich dann auch um die Zertifizie­rung dieser unterschiedlichsten IKT-Produkte kümmern und das übernehmen. Wie das dann europaweit abläuft, das wird in einem eigenen Durchführungsakt auf europäischer Ebene noch näher zu klären sein und näher ausformuliert.

Je riskanter und je risikobehafteter ein Produkt ist, desto mehr Auflagen muss es natürlich erfüllen, das ist für uns klar. Und die Bewertung wird dann die Behörde vornehmen. Ich glaube, man kann damit auch bei unterschiedlichen Produkten einen guten Vergleich anstellen. Denken Sie an Produkte im Flugverkehr, diese werden natürlich anders zu bewerten sein als Radios beispielsweise, die da zertifiziert werden.

Bei Produkten, die keine großen Auswirkungen haben, bedient sich die Behörde dann auch Zertifizierungsdienstleister. Das kann der TÜV sein, das kann genauso das A-SIT sein oder eben auch andere Einrichtungen.

Und eine Sache ist auch klar: Die Behörde wird immer als Aufsicht fungieren, und all diese Einrichtungen werden auch per Bescheid als Zertifizierungsinstitut ernannt werden; sie unterwerfen sich natürlich auch den strengen Auflagen der Behörde.

Frau Abgeordnete Oberrauner, da Sie vorhin auch eine Brandrede für die Digi­talisierung gehalten haben: Ich hätte mir diese gestern beim Dringlichen Antrag gewünscht, als Ihre Partei eigentlich den Antrag zurück ins analoge Leben gestellt hat. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Da wäre diese Brandrede vielleicht auch angebracht gewesen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Das muss auch erlaubt sein, dass man das sagt, oder?)

11.48

Präsidentin Doris Bures: Nun erteile ich Herrn Abgeordneten Rudolf Taschner das Wort. – Bitte.