14.29

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Viel hat nicht gestimmt von dem, was Sie da vorgelesen haben, Kollegin Diesner-Wais. Ich komme noch zu den Details.

Gearbeitet wird halt mit Verdunkelung, mit Schattierungen und mit Ungewissheit. Es wird jeder bald einen Coronatoten kennen, hat Sebastian Kurz gesagt. Heute ist es so, dass jeder einen kennt, der entweder seinen Job verloren hat, in Kurzarbeit ist oder im Unternehmen vor dem Ruin seiner Existenz steht. (Beifall bei den NEOS.)

Um aber die Angst aufrechtzuerhalten, müssen wir jetzt dringend das Epidemiegesetz ändern – ganz dringend, ohne Begutachtung –, und bei der Gelegenheit werden die Kompetenzen für die Behörden ausgeweitet, wenn es darum geht, Veranstaltungen zu untersagen. Nach derzeitiger Rechtslage muss die Behörde Veranstaltungen dann un­tersagen, wenn sie zu einem „Zusammenströmen größerer Menschenmengen“ – grö­ßerer Menschenmengen! – führen und das die Epidemieentwicklung negativ beein­flussen würde. Jetzt wird auf einmal eingeführt, welche Bedingungen die Behörde da noch setzen kann, damit die Veranstaltung nicht untersagt wird.

Es stimmt natürlich nicht, wenn Sie sagen, es können keine Kundgebungen stattfinden. Natürlich können auch heute, nach der alten Rechtslage, Kundgebungen stattfinden. Es ist einfach nicht wahr.

Es wurde auch argumentiert, wenn wir das Gesetz nicht ändern, können keine Fußball­spiele ohne Zuschauer stattfinden. – Das ist nicht wahr, das ist schlicht nicht wahr! Wenn ein Geisterspiel stattfindet – es heißt ja nicht zufällig Geisterspiel, wenn keine Zuschauer da sind –, dann ist das kein Zusammenströmen größerer Menschenmengen (Zwischenruf des Abg. Vogl) und muss daher auch nach dem bestehenden Gesetz nicht untersagt werden. Das ist ein vorgeschobenes Argument.

Nun halte ich Ihnen zugute, Herr Minister, dass Sie sich die Argumente der Gegner, der SPÖ, der FPÖ und von uns, angehört haben und dass ihr Haus darauf reagiert und einen Abänderungsantrag – mit zwei Korrekturen, aber doch – vorgelegt hat. Das halte ich Ihnen zugute, es ändert aber nichts an dem Misstrauen angesichts der Tatsache, dass ein Gesetz, das gar nicht geändert werden müsste, jetzt hau ruck, in der Sekunde geändert wird, und jeder, der das Gesetz kennt, sich fragt: Wozu eigentlich? Wozu sollen jetzt Personengruppen eingeschränkt werden? Wozu sollen Auflagen erteilt wer­den? – Das ist gar nicht nötig. Wenn einer ein Fußballspiel ohne Zuschauer abhalten will, dann geht das schon jetzt, ohne dass Sie dieses Gesetz ändern. Es hat mir bis jetzt niemand plausibel erklären können, weder Sie noch die Klubobfrau Maurer, wa­rum es diese Änderung braucht.

Frau Diesner-Wais hat in ihrem Fantasiereferat erklärt, dass jetzt die Wissenschaft auf die Daten, die nach dem Epidemiegesetz erhoben werden, zugreifen könne. – Es ist nicht wahr! Die Ages und die Gög können darauf zugreifen, aber die MedUni Wien oder die Med Uni Graz können nicht darauf zugreifen, um diese Daten zu beforschen – und das hätte natürlich gemacht gehört.

Sie müssen sich einmal anschauen, was rund um das Sars-Cov-2-Virus international publiziert wird! Dazu gibt es Studien aus allen möglichen Ländern. Aus Österreich kommt nichts, weil es keine Daten gibt, die man sinnvoll beforschen könnte. Da hat das Ministerium komplett geschlafen. Wir haben viele Pressekonferenzen gehabt, wir schreiben Briefe an die Versicherten, aber für die Forschung hat man gar nichts getan. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Diese Regierung will die Bevölkerung bevormunden wie ein Papa ein zweijähriges Kind. Das zweijährige Kind hat den Vorteil, dass es irgendwann erwachsen wird, aber diese Dinge, die Sie hier beschließen, bleiben picken. Sie haben nämlich in Ihrem Fan­tasiereferat auch behauptet (Abg. Salzmann: Das ist eine Abwertung!), dieses Gesetz wäre befristet. – Das ist nicht wahr! Wenn wir jetzt mit diesem Covid-Gesetz das Epi­demiegesetz ändern, übernehmen wir das ins Dauerrecht. Das müssen Sie ehrlich sa­gen, und das haben Sie nicht ehrlich gesagt!

Im Vergleich dazu eine Kleinigkeit ist der neue Absatz 6, der § 32 angehängt wird, wo­nach nämlich der Minister künftig die Ersätze, die ein Unternehmen nach dem Epide­miegesetz bekommt, per Verordnung regelt. Es gehe um eine bundeseinheitliche Voll­ziehung, wurde uns erklärt. – Das ist nicht ganz plausibel, finde ich, denn die Lohn­steuer und die Einkommensteuer werden auch bundeseinheitlich vollzogen, ohne dass da eine Verordnungsermächtigung dahintersteht. Man kann also auch Richtlinien er­lassen, man kann Erlässe herausgeben (Zwischenruf des Abg. Matznetter), wenn man das Gefühl hat, dass da einer aus der Reihe tanzt, aber wir sollen der Regierung jetzt eine Verordnungsermächtigung erteilen. Dadurch würden wir der Regierung, die mit Verordnungsermächtigungen schon viele Dinge gemacht hat, die sie nicht hätte ma­chen sollen, jetzt noch einmal einen großen Spielraum einräumen. Dieses Risiko ein­zugehen ist meine Fraktion nicht bereit.

Mit diesem Gesetz würden wir wieder Dinge ermöglichen, die dann vielleicht zurückge­nommen werden müssen, auf der Homepage neu erklärt werden müssen oder die viel­leicht wieder verfassungswidrig sind, sodass dieses Gesetz in ein paar Jahren viel­leicht wieder aufgehoben würde – oder auch nicht. (Beifall bei den NEOS und bei Ab­geordneten der SPÖ.)

14.34

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Smol­le. – Bitte.