15.41

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vereinzelt gibt es Hinweise von Zuseherinnen und Zusehern unserer Sitzung dahin gehend, dass die Opposition doch positive Maß­nahmen der Regierung hervorheben soll. – Ich folge dem nicht immer, aber ich möchte es jetzt tun: Gut, dass in Kürze die Friseursalons wieder aufsperren. Viele warten da­rauf, auch ich – der Herr Bundesminister und Kollege Shetty nicht so, aber die anderen tun es. – Das wäre mein positiver Beitrag.

Der Grund dafür, warum ich mich zu einem Thema, das eigentlich in die Zuständigkeit des Gesundheitsausschusses fällt, zu Wort melde, ist aber ein anderer: Da versucht diese Regierung, die bereits beim ersten Maßnahmenpaket, beim COVID-19 Gesetz – versteckt in den Inkrafttretensbestimmungen – die Anwendung des Epidemiegesetzes hinsichtlich der Schließung von Betrieben streichen wollte (Abg. Schellhorn: Ja!), mit der Absicht, sie alle von einer Entschädigung nach dem Epidemiegesetz auszuschlie­ßen, erneut so etwas zu machen. Plötzlich finden wir im Gesundheitsausschuss bei der betreffenden Passage einen Absatz 6 in § 32, wonach der zuständige Bundesminister durch Verordnung die Höhe der Entschädigung festsetzen kann.

Jetzt fragt man sich zuerst: Wenn sie das eh abgeschafft haben, wozu muss er eine Höhe festsetzen? (Bundesminister Anschober: Einheitlich!) – Die Antwort ist relativ einfach: Sie haben es nämlich am 14./15. März so schlampig gemacht, dass Sie den Ausschluss nur für die Schließung der Betriebe gemacht haben. Sie haben aber ver­gessen, dass die Verordnung vom Herrn Bundesminister keine Schließung von Betrie­ben war, sondern die Einführung von Verkehrsbeschränkungen, was nach dem Epide­miegesetz 1950 nichts anderes als eine Absonderung Krankheitsverdächtiger ist. Ich habe in der Nacht selber einen Musterantrag formuliert, den schon Hunderte herunter­geladen haben, und plötzlich gibt es ein Problem.

Das, was Sie jetzt vorhaben, meine Damen und Herren, wäre aber so, wie wenn je­mandem, der mir beim Auto hinten drauffährt, der klar schuld ist und mir den vollen Vermögensschaden zahlen muss – und so steht es im Epidemiegesetz: den vollen Vermögensschaden –, erlaubt wird, festzulegen (Abg. Belakowitsch: Wie viel Pro­zent!), welche Höhe mein Vermögensschaden hat. Stoßstange? Wozu brauchen Sie die, Herr Doktor? Das ist ja nur eine Schönheitssache, die auch überbewertet ist! – Er setzt fest, wie hoch der Schaden sein darf.

So setzt der Minister, der verantwortlich ist, der die Exekutive repräsentiert, die Höhe selber fest! (Beifall bei der SPÖ.) – Ich pack’ euch nicht mehr, wirklich wahr! Lasst sol­che Sachen sein! Gebt den Leuten die volle Entschädigung, dann gibt es keine Kon­kurse und hoffentlich nicht eine Million Arbeitslose! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

15.43

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.