11.04
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Herbert hat in seinem ersten Satz den Inhalt dieses Tagesordnungspunktes erklärt, alle weiteren Ausführungen kann ich nicht nachvollziehen.
Warum? – Diese Vertragsraumordnung, um die es hier geht, ist in allen Bundesländern Österreichs schon gesetzlich normiert, das heißt, diese Vertragsraumordnung gibt es schon.
Was ist die Zielsetzung der jetzigen Abänderung der Bundesverfassung? – Es geht zum einen um eine rechtliche Klarstellung. Warum? – Weil in der Vergangenheit der Verfassungsgerichtshof solche Verträge immer wieder gekippt hat. Und zum Zweiten geht es um die Klarstellung, dass in der örtlichen Raumplanung eine Koppelung von hoheitlicher Flächenwidmung und zivilrechtlichen Verträgen möglich ist.
Aus meiner Sicht ist das eine sehr wichtige Angelegenheit. Warum? – Ich habe es schon gesagt: weil es um die Rechtssicherheit geht und weil es darum geht, raumordnerische Möglichkeiten der Gemeinden zu präzisieren. Es geht um Vorgaben für die Bebauung, für die Verwendung und Nutzung von Grundstücken, die im Vorfeld von Flächenwidmungsplanänderungen vertraglich vereinbart werden.
Herr Kollege Herbert, wir haben aufgrund dieser Anmerkungen in der Ausschussfeststellung Änderungen vorgenommen. Wir haben im Verfassungsausschuss einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, der auf viele dieser Punkte – und darauf darf ich später noch zurückkommen – Bezug nimmt.
Wie gesagt, Ziel ist es, da Rechtssicherheit zu schaffen, aber in den Erläuterungen zu diesem Gesetz wurden auch klar die Rahmen angesprochen, die vor allem auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes entsprechend vorgegeben wurden und angeregt wurden.
Der erste Punkt ist, dass die Vertragsraumordnung ausschließlich zur Verfolgung öffentlicher Interessen dient. Was heißt das in der Praxis? – Da möchte ich zuallererst anführen, dass es dadurch möglich wird, die Schaffung von Wohnraum zu sichern, natürlich auch mit dem Hintergrund der Leistbarkeit. Es geht um die Schaffung von Gewerbe- und Agrarflächen, es geht zum Beispiel auch darum, Geh- und Radwege zu schaffen, es geht um Spielplätze und es geht um die Erhaltung von lebendigen Ortskernen, um nur ein paar Bereiche anzusprechen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass damit die Gemeindeautonomie nicht eingeschränkt werden darf und dass auch das Sachlichkeitsgebot nicht verletzt werden darf; also wichtige Bereiche, die als Rahmen für diese Vertragsraumordnung gelten.
Und drittens: Solch zivilrechtliche Verträge dürfen ausschließlich angemessene Leistungen zum Inhalt haben.
Ich darf klar sagen, dass diese Abänderung von den Ländern und Gemeinden gewünscht wurde, vielfach auch zum Ausdruck gebracht wurde, und ich freue mich sehr, dass mit diesem Punkt ein weiterer Punkt aus dem Regierungsprogramm der Grünen und der ÖVP erledigt werden kann.
Ich bedanke mich bei den Grünen und bei den Sozialdemokraten dafür, dass bei dem Punkt im Verfassungsausschuss die entsprechende Mehrheit möglich wurde, und bitte Sie alle, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dieser Abänderung die Zustimmung zu geben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.08
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.