11.15
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir, die Koalition, haben uns am Anfang der Legislaturperiode ja durchaus ambitionierte Ziele gesetzt, was das leistbare Wohnen anbelangt. Nach der Reformierung des Wohnungseigentumsgesetzes, nach der Abschaffung der Maklerprovision, nach der Mietpreisbremse als Draufgabe können wir mit dem heutigen Beschluss der Vertragsraumordnung fast alle Kapitel aus dem Regierungsprogramm für leistbares Wohnen zum Abschluss bringen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Hofinger.)
Heute ist ein guter Tag, denn das ist ein sehr, sehr guter Beschluss. Das wird die Gemeinden stärken, das wird die örtliche Raumordnung stärken, und ehrlich gesagt verstehe ich Ihre Kritik hier aus der Mitte, aus den Reihen der Freiheitlichen und der NEOS, überhaupt nicht. Ich habe irgendwie das Gefühl – und das hatte ich schon bei der letzten Diskussion zur Leerstandsabgabe –, dass Sie einen völlig verdrehten Eigentumsbegriff haben. Eigentum heißt ja nicht, dass irgendwo festgeschrieben wird, dass, wenn einem etwas gehört, man dann auch tun kann, was man will.
Ich mag – das möchte ich jetzt offenlegen und transparent machen – das deutsche Grundgesetz gerne, dort steht nämlich unter Art. 14 Abs. 2: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lukas Hammer: Richtig!)
Es soll „dem Wohle der Allgemeinheit dienen“, nicht: Man besitzt und kann tun, was man will. – Ich finde, dieser Satz deutet eindeutig auf die Sozialpflichtigkeit des Eigentums hin; soll heißen, der Grundbesitzer, die Grundbesitzerin ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Dieser Satz richtet sich aber meiner Meinung nach auch an die Politik, nämlich folgendermaßen: dass die Politik Eigentumsstrukturen so auszulegen hat, dass egoistisches Verhalten nicht auch noch politisch unterstützt wird. Und das müssen doch auch Sie einsehen: Wohnen ist ein Grundbedürfnis, Wohnen ist ein Grundrecht – und Spekulation ist es halt eben nicht.
Meiner Meinung nach nützt es auch nichts, wenn Sie gerne in Sonntagsreden darauf hinweisen, dass Sie eh leistbares Wohnen wollen, dass Sie eh auch Bodenschutz wollen. – Ja, dann muss man aber auch etwas dafür tun. Reden wir einmal Klartext: Leistbares Wohnen wird es nicht geben, wenn man nicht bereit ist, irgendjemandem dafür auf die Zehen zu steigen! (Beifall bei den Grünen.)
Dass wir genug zu tun haben, das sieht man in der Raumordnung. Wir haben in der Raumordnung Probleme in Österreich, und eines der größten Probleme ist der Widmungsüberhang, 25 Prozent. Das heißt, von allem, was schon feststeht, könnte man ein Drittel ganz ohne Probleme auf die bereits gewidmeten und unbebauten Flächen bauen. Das geht natürlich nicht. Das klingt zwar paradox, aber das erhöht den Widmungsdruck auf das Grünland ungemein. Deshalb braucht es genau diese Regelung mit der Vertragsraumordnung. Wir brauchen eine Stärkung der örtlichen Raumplanung – die Vertragsraumordnung wird die Gemeinden dabei unterstützen.
Abschließend ist zu sagen, das Coole an dieser Regelung ist, dass wir bereits wissen, dass sie funktioniert. In den Neunzigerjahren gab es bereits eine Regelung in Salzburg, und das Ergebnis war, dass die Baulandpreise massiv gesunken sind, dass das Bauland massiv mobilisiert worden ist. Deshalb lade ich alle ein: Stimmen Sie gegen Baulandhortung, stimmen Sie für leistbares Wohnen, stimmen Sie für die Vertragsraumordnung! (Beifall bei den Grünen.)
11.19
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Manfred Hofinger. – Bitte.