11.19

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich im Namen meines Kollegen Laurenz Pöttinger eine Besuchergruppe aus Oberösterreich, und zwar eine Gruppe der Wirtschaftskammer Oberösterreich mit Dr. Peter Scheinecker an der Spitze, hier im Haus recht herzlich begrüßen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen.)

Geschätzte Damen und Herren, wir beschließen heute die Vertragsraum­ordnung, zukünftig ein ganz wichtiges Gestaltungsinstrument für die Gemeinden und Städte. Worum geht es dabei? – Tatsächlich geht es darum: Wenn eine Gemeinde zum Beispiel für jemanden ein Grundstück widmen möchte, dieses Grundstück aber für die Gemeinde wichtig ist – zum Beispiel aus ökologischer Sicht oder aufgrund der Einschätzung des Ortsbildbeirates oder weil ein verdichteter Wohnbau gewünscht wird – hat die Gemeinde nur eingeschränkt die Möglichkeit, das über privatrechtliche Verträge einzufordern.

Genau da setzt das Vertragsraumordnungsgesetz an, damit schaffen wir genau diese Verbindung zwischen privatrechtlichen Vereinbarungen und der hoheitlichen Raumordnung. Damit wird – und das ist, glaube ich, der wichtigste Punkt – für die Gemeinden Flexibilität geschaffen. Sie können die Bauträger einschränken beziehungsweise können sie Wünsche vorbringen.

Ein paar Beispiele dazu: Nehmen wir zum Beispiel Tirol her, Tirol hat sehr begrenzte Bauflächen und sehr hohe Grundstückspreise. Mit der Vertrags­raum­ordnung hat das Land, haben die Gemeinden die Möglichkeit, leistbares Wohnen zu ermöglichen, aber auch – wie es in Tirol der Fall ist – Spekulationen hintanzuhalten. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. In Innsbruck zum Beispiel gibt es ein Projekt, bei dem die Vertragsraumordnung umgesetzt wird; da hat die Stadt mit dem Bauträger eine Quote für erschwingliche Mietwohnungen umgesetzt. In Wien zum Beispiel gibt es in einem Stadtteil, der neu errichtet wird, integrative Wohnprojekte. Die Stadt kann so zum Beispiel Flächen für sozialen Wohnbau reservieren.

Diese ganzheitliche Planung fördert eine ausgewogene Stadt- und Gemeinde­entwicklung und erhöht die Lebensqualität.

Ein wichtiger Aspekt in der Vertragsraumordnung ist es, Grundstücksspekulation hintanzuhalten, oder weiters, wie es zum Beispiel in der Stadt Salzburg oder auch in vielen Gemeinden Oberösterreichs oder Niederösterreichs schon der Fall ist, dass sozusagen ein Bauzwang beschlossen wird. Das heißt, man verkauft dem Bauträger das Grundstück oder widmet diese Grundstücksfläche und sagt, zum Beispiel nach fünf Jahren muss es bebaut sein, ansonsten fällt es wieder an die Gemeinde zurück. Das ist eine in der Praxis sehr häufig eingesetzte Mög­lichkeit, um Bauland zu schaffen.

Betrachtet man die ökologischen Maßnahmen, sieht man, dass diese Vertrags­raumordnung auch im weitesten Sinne mit der Bodenversiegelung und dem Bodenverbrauch zusammenhängt. Sie bildet natürlich auch das ab, was wir alle im Land wollen, nämlich dass so wenig wie möglich verbaut wird. Mit dieser Verfassungsänderung sorgen wir für Rechtssicherheit und schaffen für die Gemeinden und Städte Gestaltungsspielräume. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.23

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte.