14.25
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe jetzt den Redebeiträgen der Vertreterinnen und Vertretern der Regierungsfraktionen zum Kommunalinvestitionsgesetz sehr aufmerksam zugehört und muss leider eines festhalten: In dem Leben lernt ihr das nicht mehr mit den Gemeindefinanzen! (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Es zieht sich wie ein roter Faden durch, seit eben diese Kommunalinvestitionsgesetze beschlossen wurden (Abg. Michael Hammer: Die SPÖ-Gemeinden sind am meisten verschuldet in Oberösterreich!), dass ihr eines nicht berücksichtigt: Es fehlt an Liquidität in den Gemeinden. Jetzt gerade können circa 40 Prozent aller Gemeinden in Österreich ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen. Das löst man nicht mit Investitionen. Die Gemeinden brauchen zuerst einmal Geld, damit sie überhaupt ihren Haushalt ausgleichen können. Die denken momentan gar nicht darüber nach, dass sie überhaupt Investitionen tätigen. (Abg. Sieber: ... Finanzausgleich machen! – Abg. Steinacker: Da gibt es aber einen Finanzausgleich dazu, oder? – Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)
Das heißt, es wäre dringend notwendig, in den Gemeinden zuerst einmal das mit der Liquidität zu lösen. Wir hätten ja mehrere Beispiele dafür gehabt. Ich kann mich noch sehr gut an die Diskussion über das Finanzausgleichsgesetz erinnern. Ich kann mich noch an Kollegen Schnabel erinnern (Abg. Michael Hammer: Ein gutes Gedächtnis, der Herr Kollross!), der mir – als ich mir erlaubt habe, das Paket zu kritisieren, weil es den Gemeinden nicht hilft – das Konvolut überreicht hat, weil er der Meinung war, ich habe es nicht verstanden. Wenn man ein halbes Jahr später das mit einem Kommunalinvestitionsgesetz korrigieren muss, dann möchte ich schon die Frage stellen: Wer hat das eigentlich nicht verstanden? (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist leider immer dasselbe. Alles, was wir anmerken, bewahrheitet sich am Ende des Tages. Reden wir doch über das Kommunalinvestitionsgesetz, das jetzt auf zwei Jahre verlängert werden muss! Warum muss es denn verlängert werden? – Weil die Gemeinden das Geld nicht haben, dass sie überhaupt die Hilfen abrufen können. Das haben wir gesagt, als wir es hier beschlossen haben. Da habt ihr uns allen gesagt: Das stimmt ja nicht, wir malen da wieder irgendetwas an die Wand, was gar nicht stattfindet!
Was ist das Ergebnis? Was beschließen wir heute? – Eine Verlängerung, damit die Gemeinden das vielleicht doch irgendwann abrufen können. Jetzt kommt ihr daher und beschließt gleich ein neues Paket, das das zumindest ein Stück berücksichtigt, weil ihr den Prozentsatz mit der Kofinanzierung verändert – das finde ich ja prinzipiell positiv, aber man könnte es auch noch anders lösen –, aber wie sollen die das denn abrufen, wenn ihnen noch immer die Liquidität fehlt?
Zum Schluss möchte ich auch noch etwas sagen, weil man das zumindest wissen sollte, denn wir diskutieren da so, als wenn morgen Geld fließen würde, und Kollegin Götze hat es in einem Nebensatz erwähnt: Alles, was wir hier für die Gemeinden jetzt beschließen, soll ab 1.1.2025 gelten. Für heuer fließt da überhaupt nichts. Für heuer gibt es da überhaupt keine Hilfen für (in Richtung ÖVP) deine Gemeinde (Ruf bei der ÖVP: Wieso nur für meine nicht?), für alle anderen Gemeinden.
Also nur, damit wir das auch wissen: Das soll mit 1.1.2025 stattfinden und somit bringt es den Gemeinden, die momentan ihren Haushalt nicht ausgleichen können (Ruf bei der ÖVP: Kollross, du musst ja das Geld nicht nehmen! Die anderen freuen sich, wenn du es nicht nimmst!), und die, wie der Kollege von der FPÖ gesagt hat, damit raufen, dass sie die täglichen Ausgaben überhaupt stemmen, rein gar nichts.
Somit bringe ich abschließend einen Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gemeindepaket für 2024 und 2025“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, mit Gemeindevertreter:innen in Gespräche über ein Gemeindepaket in Höhe von 700 Mio. Euro als Soforthilfe ohne Auflagen für die Gemeinden und Städte, vor allem in strukturschwachen Regionen, für 2024 und 2025 einzutreten.“
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Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.29
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Andreas Kollross,
Genossinnen und Genossen
betreffend: Gemeindepaket für 2024 und 2025
eingebracht in der 270. Sitzung des Nationalrates im Zuge der Debatte zu Top 7 Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4102/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden (2682 d.B.)
Begründung:1
Der Österreichische Gemeindebund hat bei seiner Bundesvorstandssitzung einstimmig eine Resolution beschlossen, mit der ein Gemeindepaket in Höhe von 1 Mrd. € für 2024 und 2025 gefordert wird. Trotz des derzeit geltenden Finanzausgleichs von 2024 bis 2028, benötigen die Gemeinden für die Jahre 2024 und 2025 finanzielle Mittel zur Stärkung der Liquidität: die Umlagezahlungen an die Länder sind gestiegen, Lohnabschlüsse im öffentlichen Dienst und ein höherer Personalbedarf in den Bereichen Elementarbildung oder Pflege, höhere Zinskosten und das Inflationsniveau wirken ausgabenerhöhend, andererseits fehlen Einnahmen aus der nicht erfolgten Valorisierung der Grundsteuer. Viele Gemeinden könnten mittlerweile den 50%igen-Anteil des kommunalen Investitionspaketes finanziell nicht stemmen2.
Das neue Kommunale Investitionspaket für 2025 verbessert die finanzielle Situation der Gemeinden nicht nachhaltig. Das KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung rechnet daher mit einer kritischen Finanzsituation bei den Gemeinden. Weiterhin wäre mit 40% Abgangsgemeinden zurechnen, diese können den laufenden Betrieb aus eigener Kraft nicht decken3. Die Gemeinden brauchen zusätzliche Liquidität, weshalb die Finanzzuweisung an die Gemeinden von 300 Mio. € zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung im Jahr 2025 positiv zu sehen ist. Allerdings ist die Kofinanzierung des Kommunalinvestitionsgesetzes 2025 aus Sicht der Gemeinden weiterhin kritisch. Gemeinden in strukturschwachen Regionen haben nicht die finanziellen Mittel um die ihnen zustehenden Mittel abzuholen.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, mit Gemeindevertreter:innen in Gespräche über ein Gemeindepaket in Höhe von 700 Mio. Euro als Soforthilfe ohne Auflagen für die Gemeinden und Städte, vor allem in strukturschwachen Regionen, für 2024 und 2025 einzutreten“.
1 Quelle https://gemeindebund.at/gemeindebund-fordert-gespraeche-ueber-eine-gemeinde-finanzspritze/
2 vgl. auch Österreichischer Gemeindebund, OTS vom 26.2.2024 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240226_OTS0127/gemeindebund-fordert-gespraeche-ueber-eine-gemeinde-finanzspritze)
3 KDZ, Presseaussendung vom 17.6.2024, https://www.kdz.eu/de/presse/trotz-zusaetzlichem-gemeindepaket-weiterhin-kritische-finanzsituation-bei-gemeinden
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung. (Abg. Michael Hammer: Jetzt kommt eine Bürgermeisterin! Die weiß, wie es geht!)
Zu Wort gelangt nun Angela Baumgartner. – Bitte, Frau Abgeordnete.