14.29
Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Kollege Kollross, wir brauchen es nicht zu lernen – wo ist er denn?, ah, da! –, wir können es schon. Wir brauchen es nicht zu lernen! (Abg. Kollross – neben den Sitzreihen stehend –: Nein, ihr lernt es nimmer! Da habe ich die Hoffnung schon aufgegeben!)
Als Bürgermeisterin kann ich Ihnen versichern: Das Gemeindepaket ist wichtig und richtig, denn mit diesem Beschluss verschaffen wir unseren Kommunen zusätzlich finanziellen Spielraum und setzen damit wichtige Impulse für die Wirtschaft und somit auch für die Arbeitsplätze vor Ort, lokal, regional. Die Gemeinden sind der Wirtschaftsmotor Nummer eins, das habe ich von dieser Stelle schon das eine oder andere Mal gesagt.
Unser Finanzminister hat auch immer gesagt, dass der Bund hilft, wenn weitere Unterstützungen für unsere Gemeinden notwendig sind, denn die Gemeinden sollen auch in Zukunft ihre wichtigen Aufgaben für die Menschen erfüllen können. Und ich kann Ihnen versichern, die Aufgaben für unsere Gemeinden werden nicht weniger.
Die Gemeinden sind von großer Bedeutung für die Versorgung und die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger. Den Gemeinden die Kraft zu geben, damit sie investieren können, ist essenziell. In Summe 1,3 Milliarden Euro für unsere Gemeinden sind gut angelegtes Geld, denn sie fließen in Investitionen, von denen die Menschen direkt etwas haben. Damit wird Infrastruktur gebaut, von der Straße über Kindergärten bis zur Schule. Es wird in die Gesundheit investiert, es wird in die Pflege investiert, es wird bis hin zum Wohnen und zum Sanieren investiert. (Beifall bei der ÖVP.)
Schauen wir uns das Paket noch einmal im Detail an: Es wird ein neues Kommunalinvestitionsgesetz mit 500 Millionen Euro geben, bei dem der Eigenfinanzierungsanteil der Gemeinden auf 20 Prozent reduziert wird. 250 Millionen Euro, also die Hälfte davon, sind für Energieeffizienz sowie Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Hochwasserschutz oder Bodenschutz, reserviert.
Für das bestehende Kommunalinvestitionsgesetz wird die Antragsfrist bis Ende 2026 verlängert. Herr Kollege Kollross und Herr Kollege Linder, es gibt Gemeinden, die ganz einfach etwas in der Pipeline haben, so wie meine Gemeinde. Wir hätten das Geld heuer im Herbst abgeholt, weil die Planung für den heurigen Herbst vorgesehen war, und wir sind dankbar dafür, dass das verschoben wird, denn so können wir das auch ein bisschen anders machen und hinausschieben. So können wir jetzt die Kindergartenoffensive durchführen und in diese all unsere finanziellen Mittel hineinstecken. Ganz so also, wie Sie das sagen, ist es definitiv nicht. (Zwischenruf des Abg. Kollross.)
Die Digitalisierung der Gemeinden wird unterstützt, und zwar mit insgesamt 120 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren. Den Gemeinden wird damit das abgegolten, was sie eigentlich eh schon die ganze Zeit gemacht haben, meine Vorredner haben es schon gesagt: nämlich die Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, wenn sie Formulare oder dergleichen zum Ausfüllen haben.
In Summe gibt es also mehr als 1,3 Milliarden Euro für die österreichischen Gemeinden und Städte. Davon sind 920 Millionen Euro frisches Geld, das eine nachhaltige und sichere Investition in die Zukunft darstellt.
Zum Schluss möchte ich Ministerin Gewessler etwas ins Stammbuch schreiben: Wir Gemeinden, wir Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, wir Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, wir Funktionärinnen und Funktionäre, die Bäuerinnen und die Bauern, die Jugend – mit einem Wort: die Menschen vor Ort und im Ort –: das sind diejenigen, die nachhaltig und bedarfsorientiert die Zukunft gestalten. Dort geschieht der Klimaschutz, die Klimawandelanpassung, dort wird erneuerbare Energie erzeugt, es werden Energiegemeinschaften installiert und der Boden wird nachhaltig bewirtschaftet – gemeinsam und nicht im Alleingang. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich darf noch folgenden Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden (4102/A) (Top7)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Antrag in der Fassung des Ausschussberichts (2682 d.B.) wird wie folgt geändert:
Artikel 2 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024) wird wie folgt geändert:
1. Die bisherige Novellierungsanordnung Z 2 wird zur Z 3 und wird nach der Novellierungsanordnung Z 1 folgende neue Novellierungsanordnung Z 2 eingefügt:
„2. In § 27 Abs. 1 wird das Zitat „(§ 10 Abs. 1)“ durch das Zitat „(§ 11 Abs. 1)“ ersetzt.“
2. In der Novellierungsanordnung Z 3 wird im § 28a Abs. 2 das Zitat „§ 11 Abs. 5“ durch das Zitat „§ 11 Abs.“ 2 ersetzt.
*****
Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.34
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA
Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden (4102/A) (Top7)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Antrag in der Fassung des Ausschussberichts (2682 d.B.) wird wie folgt geändert:
Artikel 2 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024) wird wie folgt geändert:
1. Die bisherige Novellierungsanordnung Z 2 wird zur Z 3 und wird nach der Novellierungsanordnung Z 1 folgende neue Novellierungsanordnung Z 2 eingefügt:
„2. In § 27 Abs. 1 wird das Zitat „(§ 10 Abs. 1)“ durch das Zitat „(§ 11 Abs. 1)“ ersetzt.“
2. In der Novellierungsanordnung Z 3 wird im § 28a Abs. 2 das Zitat „§ 11 Abs. 5“ durch das Zitat „§ 11 Abs. 6“ ersetzt.
Begründung
Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen Redaktionsversehen beseitigt werden.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete, zum Schluss haben Sie gesagt: wird durch § 2 ersetzt, Sie meinten § 6. (Abg. Baumgartner: Absatz 6!) – Absatz 6 statt Absatz 2, ja. (Abg. Baumgartner: Ja, Entschuldigung!)
Der Abänderungsantrag ist natürlich ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Dr. Johannes Margreiter. – Bitte, Herr Abgeordneter.