17.52
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das ja schon im Ausschuss diskutiert und waren uns einig, dass das eine gute Sache ist, was wir heute hier anschließend beschließen werden. Ganz grundsätzlich geht es um Pfusch. Pfusch war vor zwei Tagen bereits in den Medien ein großes Thema. Das macht ein Volumen von 35 Milliarden Euro aus – also einen wirklich ganz erheblichen Teil unserer Wirtschaft, 7,5 Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts.
Wir sprechen hier jetzt über einen professionalisierten Pfusch, wenn man so will, also über etwas ganz Spezielles, und zwar über Scheinunternehmen; Scheinunternehmen, die ihre Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen zum Schein beschäftigen oder an Subfirmen Geschäfte auslagern. Die Mitarbeiter:innen glauben dann manchmal, sie sind dort beschäftigt, sind das aber gar nicht, oder es geht über Schachtelkonstruktionen in die zweite, in die dritte Ebene.
Ich denke, uns allen ist klar, dass das uns allen schadet. Es ist davon die Rede, dass insgesamt 800 Millionen Euro so abfließen – abfließen heißt: hinterzogen werden. Hinterzogen werden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, aber auch Förderungen zum Beispiel vom AMS.
Schlimm ist es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weil diese denken, sie sind versichert, aber keine Pensionsversicherungsansprüche sammeln – sie sind oft nicht einmal unfallversichert oder sozialversichert –, aber auch für die Mitbewerber, Mitbewerberinnen, weil die fair Steuern zahlen und oft die Preise wie das Mitbewerberunternehmen gar nicht anbieten können.
Es ist auch schwierig oder schlimm für die Unternehmen, die Aufträge an diese Unternehmen vergeben, weil sie haften. Andererseits ist das gut so, denn ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Scheinfirma bekannt ist – und ich habe auf der Homepage des Finanzministeriums nachgeschaut, es sind per heute 786 Unternehmen gelistet, seit 2016, die Scheinunternehmen sind, mit UID-Nummer, mit allem Drum und Dran –, muss man, wenn man mit solchen Unternehmen zusammenarbeitet, damit rechnen, dass man selbst als Unternehmen beispielsweise für die Ausstände bei der Sozialversicherung haftet.
Daher novellieren wir heute ein paar Gesetze und schaffen das Betrugsbekämpfungsgesetz, nach dem Scheinrechnungen Strafen bis zu 100 000 Euro bewirken können und ein Freezing bei den Geldinstituten – wenn begründeter Verdacht besteht, können Überweisungen eingefroren werden, bis der Sachverhalt geklärt ist, weil sonst das Geld einfach verschwunden und nicht mehr auffindbar ist, genauso wie das Scheinunternehmen. Auch die Haftung in Richtung Subunternehmen wird präzisiert und die Sozialbetrugsdatenbank – da geht es beispielsweise um AMS-Betrug – wird ausgeweitet.
Wir erwarten Mehreinnahmen von 60 Millionen Euro. Ich glaube, das ist ein guter Schritt, und daher freue ich mich, dass das heute gelingt. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Obernosterer.)
17.56
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.