18.51
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wie man es macht, ist es falsch, habe ich den Eindruck nach der Rede des Abgeordneten Fuchs. Ausgelagert ist schlecht, in der hoheitlichen Verwaltung ist auch schlecht. (Abg. Fuchs: Stimmt ja gar nicht! Zuhören!) Dass man im einen und im anderen Fall Personal brauchen wird, ist, glaube ich, relativ nachvollziehbar. Jedenfalls werden mit dem heutigen Initiativantrag die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes, kurz Cofag, abzuwickeln. Damit wird auch ein wichtiges Kapitel der Coronakrise abgearbeitet und geschlossen.
Ich möchte jedenfalls noch einmal festhalten – Vorredner Karlheinz Kopf hat es schon gesagt –, dass die verschiedenen Wirtschaftshilfen des Bundes während der Krise – bei aller Kritik – natürlich schon viel Gutes geleistet haben. Wir haben eine Insolvenzwelle, die zu erwarten gewesen wäre, abgewehrt. Arbeitsplätze wurden erhalten, und man hat – wie man, finde ich, auch an den Folgejahren, nämlich 2021 und 2022, bei einem Wirtschaftswachstum von jeweils über 4 Prozent schön sieht – die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass es ein starkes Wirtschaftswachstum nach der Krise und damit eine Krisenbewältigung gegeben hat, nämlich auch stärker als in Deutschland, weil das vorhin angesprochen worden ist.
Ein großes Missverständnis, das gerne auch sozusagen gepflegt und verbreitet wird, ist, dass die Cofag für alle Krisen- und Wirtschaftshilfen zuständig war. Das ist natürlich nicht so, sondern sie war es nur für etwa ein Drittel der verschiedenen Förderungen. Das BMF hat über 10 Milliarden Euro über Steuerstundungen, Verlustrücktrag und Ähnliches abgewickelt. Das AMS hat die Kurzarbeit abgewickelt, und je nach Branche gab es in den verschiedenen Ministerien unterschiedliche Abwicklungsstellen.
An den Wirtschaftshilfen gab es Kritik, auch berechtigte Kritik. Auf diese möchte ich kurz eingehen, und zwar möchte ich sie in drei Gruppen unterteilen: erstens betreffend die Arbeit der Cofag beziehungsweise der Abwicklungsstellen selbst; zweitens betreffend die Richtlinien, unter denen die verschiedenen Förderinstrumente abgewickelt wurden oder geregelt wurden; drittens betreffend die rechtliche Basis für die Cofag beziehungsweise deren Gründung oder das Fundament der Cofag.
Zum ersten Punkt, die Arbeit der Cofag: Das hat sich der Rechnungshof angeschaut, das hat sich auch der Cofag-Untersuchungsausschuss angeschaut. Man ist schon in beiden Fällen zur Erkenntnis gekommen, dass die Arbeit, die da geleistet worden ist, grundsätzlich eine gute war und dass korrekt und ordnungsgemäß gearbeitet worden ist – auch was die Anzahl der Anträge betrifft: Die Cofag hat über 1,3 Millionen Anträge abgearbeitet, und das hat sie extrem schnell gemacht. Ein durchschnittlicher Antrag wurde in acht Tagen bewältigt – von wegen, das wäre ineffizient gewesen. Letzter Punkt: Sie hat das sehr transparent gemacht. Im Gegensatz zu dem, was Vorvorvorredner Kai Jan Krainer gesagt hat, war nämlich schon der öffentlichen Kontrolle unterworfen, was in der Cofag geschehen ist. Alle individuellen Anträge und Förderungen über 10 000 Euro sind öffentlich einsehbar – nicht nur für das Parlament, sondern für die Allgemeinheit.
Zweiter Punkt, die Förderrichtlinien: Da gab es – das hat auch der Rechnungshof festgestellt – Überförderungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Umsatzersatz. Ich glaube, das kann man auch so festhalten. Das im Nachhinein zu wissen ist allerdings keine große Kunst. Die Frage ist: Was war denn davor, vor dem November 2020? – Da war es halt so, dass der Vorwurf Richtung Bundesregierung vor allem lautete, dass zu wenig, zu spät und zu kompliziert gefördert wurde. Alle haben den Umsatzersatz begrüßt beziehungsweise zum Teil gefordert – und zwar quer durch die verschiedenen Fraktionen –, weil es einen solchen damals in Deutschland schon gegeben hat und weil er mutmaßlich irgendwie schnell und einfach hätte sein sollen. Dass es dabei natürlich zu Überförderung kommen kann, hat man in der Opposition erst ein paar Monate später festgestellt.
Dritter Punkt, die rechtliche Grundlage für die Cofag: Da ist tatsächlich, finde ich, ein Fehler passiert. Das muss man sozusagen, glaube ich, vor allem auch dem Zeitpunkt der Gründung zurechnen: Das war zwei Tage vor dem ersten Lockdown. Ich habe schon einmal daran erinnert: Alle Parlamentsfraktionen haben der Schaffung zugestimmt – genau diesen Paragrafen, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind. Zugegeben, die Oppositionsfraktionen haben etwas früher damit begonnen, quasi ihren eigenen Beschluss zu kritisieren, aber genau dieses Problem wird ja jetzt mit dieser Abwicklung der Cofag und der Neuordnung der Aufgaben geregelt. Insofern ist es sozusagen schon ein bisschen unverständlich, warum da nicht alle Fraktionen zustimmen.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch bei der Finanzprokuratur und ihrem Präsidenten Wolfgang Peschorn bedanken, die, glaube ich, wesentlich dazu beigetragen haben, dass diese Abwicklungslogik entwickelt wurde, und für die Legistik dieser Anträge wertvolle Beiträge geleistet haben.
Ganz abschließend noch zum Abänderungsantrag, den wir einbringen: Da geht es darum, vor allem Rechtssicherheit zu schaffen, was die Frage der Förderung von Ausfällen bei Miet- und Pachtverhältnissen betrifft. Das schafft quasi in diesem Fall auch Sicherheit für die entsprechenden Fördernehmer.
Ich bitte um Zustimmung; vielleicht überlegen es sich auch die anderen Fraktionen noch einmal. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.56
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer. – Bitte.