18.56
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Wenn ich gleich darauf eingehen darf, was Kollege Schwarz gesagt hat: Das ist natürlich jetzt das Thema. Jetzt, wenn die Unternehmerinnen und Unternehmer eigentlich schon vor Gericht sind und dort sozusagen um ihr Recht kämpfen, kommt man drauf, dass man Miete und Pacht unterscheiden darf. Das ist aus unserer Sicht wieder eine der Ungenauigkeiten – wenn ich jetzt nett sein möchte – oder auch der Schlampereien, die bei diesen Richtlinien passiert sind.
Ich möchte auch noch einmal mit dem Argument, die Oppositionsparteien hätten da ja alle zugestimmt, starten. Ich glaube, auch das muss noch einmal festgehalten werden: Als dieses Konstrukt geschaffen wurde, war das ein sehr, sehr kleiner Teil in einem sehr, sehr großen Paket, bei dem für uns als Opposition nicht ersichtlich war, dass dieses Konstrukt, dass dann geschaffen wurde, der parlamentarischen Kontrolle entzogen wird. Wir haben uns auch durchaus sofort danach gewehrt, aber natürlich war es dann zu spät. Ich möchte das auch in diesem Zusammenhang noch einmal klarstellen.
Sie haben selber gesagt: Überförderungen sind passiert. (Ruf bei den Grünen: ... Sepp Schellhorn!) Es sind weiters ganz viele Fehler bei den Auszahlungen passiert. Jetzt müssen viele Unternehmerinnen und Unternehmer bangen, dass sie Geld zurückzahlen müssen – und das eben auch ohne eigenes Verschulden. Es sind sehr viele Anträge abgewickelt worden, das ist richtig – und ich möchte da auch sehr genau sein, weil mir das im Ausschuss auch noch einmal gesagt wurde: dass die Mitarbeiter, die diese Anträge bei der Cofag abgewickelt haben, nicht Schuld haben –, aber natürlich waren die Richtlinien, so wie sie politisch von der ÖVP und von den Grünen aufgestellt worden sind, aus unserer Sicht einfach nicht nachvollziehbar, und wir haben das ja auch immer sehr, sehr scharf kritisiert.
Letztendlich ist das passiert, was die Opposition gesagt und gefordert hat: Der Verfassungsgerichtshof hat das bestätigt, was von Anfang an unser Gedanke war: dass es einfach verfassungsrechtlich nicht zulässig ist und dieses Konstrukt deswegen aufgelöst werden muss. Nun wird das alles schöngeredet mit: Das hat seine Schuldigkeit getan, wir brauchen es nicht mehr! – Nein, es wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgelöst. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Ich möchte auch noch einmal auf den zweiten Punkt eingehen, dass das so transparent gewesen sei und alle Förderungen über 10 000 Euro dann letztendlich – by the way: Jahre später, lieber Jakob, wie du auch weißt – in die Transparenzdatenbank aufgenommen worden seien. Ja, das war die Umsetzung einer EU-Richtlinie (Abg. Götze: Nein, stimmt nicht!) und geschah nicht, weil in Österreich so viel auf Transparenz geschaut worden wäre. Aus unserer Sicht ist das ein Scherbenhaufen gewesen. Da wird jetzt aufgeräumt, das finden wir prinzipiell gut und richtig.
Es gibt aber einige Dinge, die in der Abwicklung auch jetzt nicht ganz so stimmen. Wir sehen nach wie vor ein paar Fehler beim Fixkostenzuschuss, der Finanzminister soll die Bagatellgrenze per Verordnung festsetzen. Mehr wissen wir dazu auch nicht, deswegen finden wir das nicht gut.
Ich möchte noch klarstellen, dass Kollege Fuchs natürlich vollkommen recht hat: Was da in der Sektion I geschaffen wird, ist eine neue Gruppe mit einer neuen Gruppenleitung. Auch das finden wir nicht gut, weil es natürlich ein Aufblasen der bestehenden Strukturen ist, deswegen finden Sie unsere Zustimmung auch heute nicht. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
18.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme ist nun der Herr Bundesminister zu Wort gemeldet. – Bitte schön.