19.16
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident, eine Frage: Bekommt man für den Ausdruck kindisch einen Ordnungsruf?
Präsident Ing. Norbert Hofer: Sie waren selbst lange Präsident und wissen, dass das nicht der Fall ist.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (fortsetzend): Nicht? Trotzdem nicht?
Meine Damen und Herren! Abgabenänderungsgesetze sind in der Regel als regelmäßige Übung von Bereinigungen von Verwaltungsvereinfachungen nichts besonders Spektakuläres. Sie werden aber zum Beispiel von Kollegen Fuchs in aller Regel auch im Ausschuss immer sehr gelobt, weil sich so eine Vielzahl an tatsächlichen Vereinfachungen, Verbesserungen in diesen Gesetzen immer wieder findet.
Das ist auch jetzt so: Eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen einfacherer Art – wie vereinfachte Rechnungsausstellung für Kleinunternehmer, Steuerbefreiungen für Vergütungen auf Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen, Verwaltungsvereinfachungen, mehr Rechtssicherheit und unionsrechtliche Anpassungen – findet sich darin, damit auch Umsatzsteuerbefreiungen für Kleinunternehmer beispielsweise in anderen Mitgliedstaaten oder von anderen Mitgliedstaaten aus geltend gemacht werden können, und Ähnliches mehr.
Wie gesagt: Das ist nicht besonders spektakulär, aber unbedingt notwendig und wichtig und auch von Experten immer wieder anerkannt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung bemühen sich immer wieder, diese Dinge aufzuzeigen, sie in Gesetzesform zu gießen, und wir beschließen sie hier.
Es ist aber vielleicht die Debatte über dieses Abgabenänderungsgesetz auch eine gute Gelegenheit, noch einmal darauf zu verweisen, wie sich denn die Steuerpolitik dieser Koalition in den letzten Jahren gestaltet hat. (Abg. Krainer: Das ist ja einfach: steigende Steuer- und Abgabenquote!) Es war nämlich eine fortgesetzte Geschichte der Entlastung sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen. (Abg. Krainer: Das ist ja falsch!) Denken Sie nur an die Senkung der Einkommensteuerstufen! (Abg. Krainer: Wieso steigt dann die Steuer- und Abgabenquote?) Das war eine signifikante Senkung. Denken Sie an die Abschaffung der kalten Progression! Denken Sie an die Senkung der Körperschaftsteuersätze zunächst auf 24, jetzt auf 23 Prozent oder die Lohnnebenkostensenkungen beim Familienlastenausgleichsfonds, bei der Unfallversicherung, beim Insolvenzfonds, um nur einige zu nennen! Denken Sie an die Erhöhung der Grenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter und deren Abschreibungsmöglichkeiten auf zunächst 800 Euro, dann auf 1000 Euro, an die Erhöhung der Arbeitsplatzpauschale für Selbstständige beim Arbeiten in der Wohnung, an den neuen Investitionsfreibetrag von 10 Prozent, für ökologische Investitionen sogar von 15 Prozent, oder auch an die zuletzt beschlossene Erhöhung der Anzahl der Überstunden, deren Zuschläge steuerfrei sind! Das alles sind wichtige Entlastungsmaßnahmen sowohl für die arbeitenden Menschen als auf der anderen Seite aber auch für die Unternehmen, die diese Menschen beschäftigen.
Eines kann ich Ihnen dazu auch sagen: Mit uns wird auch in einer nächsten Koalition und Bundesregierung dieser Weg fortgesetzt, nämlich einerseits keine neuen Steuern und auch keine Erhöhung von bestehenden Steuern und weiterhin eine Fortsetzung des Entlastungsweges (Abg. Herr: Ihr habt die CO2-Bepreisung beschlossen!), den ich jetzt gerade skizziert habe. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Wieso steigt dann die Steuer- und Abgabenquote? Wieso steigt dann die Steuer- und Abgabenquote? Da stimmt ja was nicht! Sie behaupten, Sie senken sie, und in Wahrheit haben Sie sie erhöht! – Ruf bei der ÖVP: Dir hört eh keiner zu! – Abg. Matznetter: Vielleicht ist es nicht schlecht fürs Wirtschaftswachstum, Herr ...! – Abg. Kaniak: Ich glaube, ihr habt noch ein bisschen Redezeit!)
19.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt MMag. DDr. Hubert Fuchs. – Bitte, Herr Abgeordneter.