19.30

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollegin Voglauer hat ja mit ihrer Kritik am Bauernbund recht. Man muss nur aufpassen: Sie gehen dann her und schneiden deine Rede so zurecht, dass keiner mehr versteht, was du sagen wolltest (Zwischenruf bei der ÖVP), und dann schicken sie das tausendfach durchs Internet und bewerben es auch noch. Da kennen die vom Bauernbund keinen Genierer. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf der Abg. Tomaselli.)

In diesem Abgabenänderungsgesetz sind sehr viele Dinge verwurschtet – gute Dinge mit weniger guten. Es wäre jetzt in den wenigen Redeminuten zu viel verlangt, alles auseinanderzuzuzeln, was die Regierung da wie in einer Metzgerei in eine Extrawurst hineinverarbeitet hat. Um etwas Gutes hervorzuheben: Durch die Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden wird eine Forderung von NEOS umgesetzt. Wir freuen uns, dass diesem Wunsch Rechnung getragen wird. Kollege Fuchs hat jedoch schon auf die Umsatzsteuergrenze für Kleinunter­nehmer hingewiesen: Da ist eigentlich nichts außer einer anderen Konstruktion passiert – der Betrag bleibt de facto derselbe.

Was wir uns auch gewünscht hätten, wäre, dass man der Frage nähertritt, wie die erwerbstätige Bevölkerung entlastet werden kann – insbesondere die Vollzeitarbeitenden, weil wir im österreichischen Steuersystem sehr viele Anreize für Menschen haben, die in Teilzeit tätig sind, da gibt es viele steue­rliche Begünstigungen. Jene, die in Vollzeit tätig sind, haben diese Begünstigungen nicht, und die, die Überstunden machen, sind dabei auch noch betraglich begrenzt.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

1. ln Z 8 wird nach Ziffer a folgende Ziffer aa eingefügt:

„aa. Im § 33 Abs. 5 wird nach Z 4 folgende Z 5 angefügt:

„5. Ein Vollzeitabsetzbetrag von 100 Euro für jeden Monat, in dem eine Vollzeitbeschäftigung vorliegt.““

2. Nach Z 13 wird folgende Ziffer 13a angefügt:

„13 a. § 68 Abs. 2 lautet wie folgt:

„(2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für die ersten 20 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes steuerfrei.““

3. Nach Z 22 wird folgende Ziffer 22a angefügt:

„22a. In § 124b Z 440 entfällt lit b.“.

*****

Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie und Menschen da draußen – wie Sie genannt werden –: Die wunderbare Geschäftsordnung verlangt es uns ab, dass wir Ihnen solche Buchstaben- und Zahlensalate vor­tragen. Ich würde es auch gerne anders machen, aber es ist leider nicht möglich. – Einen schönen Abend. (Beifall bei den NEOS.)

19.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2610 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschafts­teuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebühren­gesetz 1957 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Abgabenänderungs­gesetz 2024 – AbgÄG 2024) (2678 d.B.) - TOP 18

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

1.In Z 8 wird nach Ziffer a folgende Ziffer aa eingefügt:

"aa. Im § 33 Abs. 5 wird nach Z 4 folgende Z 5 angefügt:

„5. Ein Vollzeitabsetzbetrag von 100 Euro für jeden Monat, in dem eine Vollzeit­beschäftigung vorliegt.“"

2. Nach Z 13 wird folgende Ziffer 13 a angefügt:

"13 a. § 68 Abs. 2 lautet wie folgt:

„(2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für die ersten 20 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes steuerfrei.“"

3. Nach Z 22 wird folgende Ziffer 22 a angefügt:

„22a. In § 124b Z 440 entfällt lit b.“ .

Begründung

Zu  Z 1:

Vollzeitbonus: Vollzeit zu arbeiten muss sich steuerlich wieder auszahlen. Denn keine Gruppe wurde in den letzten Jahren bei Abgaben-/Steuerentlastungen so sehr vernachlässigt, wie die Gruppe der Vollzeitbeschäftigten. Der Fokus lag nämlich auf einer Verschärfung der Abgabenprogression, was sogar zu gestaffelten Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung und in der Krankenversicherung führte. Zudem zogen es die Regierungen vor, verstärkt bei den unteren Einkommensstufen zu entlasten, die oberen Einkommensgruppen wurden nur nachrangig und minimal entlastet. Dieser Umstand hat den Teilzeittrend zusätzlich gefördert. Dabei wurde völlig übersehen, dass es speziell die Gruppe der Vollzeitbeschäftigten ist, die den wesentlichen Beitrag leistet, um den Sozialstaat zu finanzieren. Gleichzeitig verstärkt sich in den nächsten Jahren der demographisch bedingte Arbeitskräftemangel, der für einen Rekordwert an offenen Stellen sorgt. Es müssen daher mehr Anreize zugunsten einer Vollzeit­beschäftigung gesetzt werden. Konkret soll diesem Antrag nach für jedes Monat Vollzeitbeschäftigung ein 100 Euro Absetzbetrag gutgeschrieben werden ("Vollzeit­absetzbetrag" bzw. "Vollzeitbonus"). Vor allem jüngere Beschäftigte, die in der Phase des Vermögensaufbaus sind, würden besonders davon profitieren, da diese tenden­ziell Vollzeit arbeiten, oft sogar noch darüber hinaus. Insgesamt profitieren bei einer Annahme dieses Antrags sofort drei Millionen Vollzeitbeschäftigte.

Zu  Z 2 und Z 3:

Ausweitung der Steuerbegünstigung der Überstundenzuschläge: Der demographisch bedingte Arbeitskräftemangel verstärkt sich und allein in den nächsten 10 Jahren werden jährlich 40.000 Beschäftigte mehr den Arbeitsmarkt verlassen als junge Arbeitskräfte nachrücken. Die Unternehmen sind somit zunehmend auf Beschäftigte angewiesen, die bereit sind, Überstunden zu leisten. Allerdings begünstigt das österreichische Einkommenssteuersystem aufgrund der steilen Progression den Trend zur Arbeitszeitreduktion, anstatt Mehrleistung zu fördern. Eine Studie der Wirt­schaftskammer identifiziert "fehlende finanzielle Anreize bzw. drohende hohe Abzüge" als Hindernisse für Überstunden. 60% der Befragten gaben an, grundsätzlich für mehr Überstunden bereitzustehen. Von der Ausweitung der Steuerbegünstigung würde vor allem die Arbeiterschaft am meisten profitieren. Während viele Angestellte gesammelte Mehrleistungsstunden in Form von Gleitzeit konsumieren, geht dies beispielsweise für viele Arbeiterinnen und Arbeiter nicht, die sich bereit erklären, mangels Arbeitskräften zusätzliche Schichten zu leisten. Diese Mehrleistungs­bereit­schaft sollte daher insofern begünstigt werden, indem die Steuerbegünstigung für die Zuschläge der ersten 20 Stunden (statt 10 Stunden) gelten soll. Außerdem soll die aktuelle Obergrenze, die für 2024/25 auf 200 EUR angehoben wurde, komplett weg­fallen und die steuerliche Begünstigung in vollem Umfang greifen.

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht. Er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Dipl.-Ing. Georg Strasser. – Bitte, Herr Abgeordneter.