20.49
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Worum geht es bei diesem Gesetzentwurf? – Es geht darum, dass nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft die Möglichkeit eingeräumt werden soll, Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit einzurichten. Davon betroffen sind insbesondere die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen und die Bundesanstalt für Wasserwirtschaft.
Welches Ziel wurde betreffend dieses Gesetz gesetzt? – Als Ziel wird die stärkere Positionierung in Richtung internationale Vernetzung angegeben, auch der Aufbau eines breiten Kompetenzbereiches wird bei der Zielsetzung angeführt.
Meine Damen und Herren, das Wichtigste in Kürze: Wenn man sich das anschaut, so erkennt man: Auch bisher war eine internationale Vernetzung ohne Teilrechtsfähigkeit möglich und auch üblich in diesen Dienststellen, und eine Teilrechtsfähigkeit könnte zu einer Verfestigung prekärer beziehungsweise befristeter Arbeitsverhältnisse führen.
Was für mich besonders wichtig ist, ist, dass Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegen. Das heißt, wir können betreffend diese Einrichtungen als Nationalräte oder Bundesräte keine Anfragen stellen, weil dann der Minister sagen würde, dass er dafür nicht zuständig ist.
Wenn man sich dann dieses Gesetz im Detail anschaut, und zwar § 5a Abs. 2, sieht man, da heißt es: „Die Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit wird durch den Dienststellenleiter“ – und jetzt kommt es – „oder“ – und da liegt die Betonung – „durch eine andere geeignete, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bestellte Person als Geschäftsführer nach außen vertreten.“
Ja, was bedeutet denn das, meine Damen und Herren? – Das heißt, der Dienststellenleiter könnte das ja machen, diese Position einnehmen, und wir schreiben jetzt im Gesetz fest, dass man dort einen Geschäftsführer bestellen kann. Das Ganze riecht wirklich ganz stark – ich habe es im Ausschuss schon gesagt – nach Postenschacher. (Beifall des Abg. Schmiedlechner.) Man würde diesen Geschäftsführer nicht brauchen, wenn eh drinsteht, dass es der Dienststellenleiter machen kann – und dann schreibt man das „oder“ rein: oder man kann auch einen Geschäftsführer bestellen. Das ist in meinen Augen nichts anderes als Postenschacher, was da gemacht werden soll.
Wichtig ist für mich auch die Einrichtung. Was darf sie machen? – „Erwerb von Vermögen und Rechten durch unentgeltliche Rechtsgeschäfte“, weiters: „Durchführung von Veranstaltungen, die mit den Aufgaben der betreffenden Dienststelle vereinbar sind, sowie auch deren Organisation und Abwicklung für Dritte“. Das heißt: Ist das jetzt ein Catering – eine Rechtspersönlichkeit – für, ich weiß nicht, eine Veranstaltung, die der ÖVP-Bauernbund macht, oder sonst irgendetwas? Ich kann mir das nicht anders vorstellen.
Der nächste Redner, meine Damen und Herren, ist Bauernbundobmann Georg Strasser. Er wird hier herauskommen und selbstverständlich wieder sagen, dass wir gegen die Bauern sind und auf die Bauern schimpfen. (Abg. Reiter: Das tust du ja gerade!) Nein, das sind wir nicht, das sage ich hier gleich in aller Klarheit und Deutlichkeit: Wir sind nicht gegen die Bauern, wir sind für die Bauern! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Aber wissen Sie, gegen was wir sind? – Gegen den ÖVP-Bauernbund mit seinen Machtgelüsten! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Weber: Interessant!)
20.52
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Dipl.-Ing. Georg Strasser. –Bitte, Herr Abgeordneter.