21.38

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Wir kommen jetzt von einem Husch-pfusch-Gesetz zum nächsten Husch-pfusch-Gesetz, das hier gemacht wird. Es ist wieder ein Initiativantrag, der total überrascht: Eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz liegt uns hier vor, die erhebliche Erweiterungen der Befugnisse für die Polizei vorsieht.

Es ist mir schon bewusst, dass wir uns in diesem Themenfeld immer auch in einem Spannungsfeld bewegen: auf der einen Seite der Polizei die notwendigen Instrumente zu geben, um für die Terrorismusabwehr gerüstet zu sein, um für die Verbrechensbekämpfung gerüstet zu sein; gleichzeitig braucht es Sensibilität dafür, dass es nicht zu einer überschießenden Überwachung und Einschränkung der Grundrechte kommen darf. Das ist leider bei diesem Sicherheitspolizeigesetz der Fall.

Meine Damen und Herren, diese Novelle, die hier vorliegt und per Initiativantrag von Schwarz-Grün eingebracht wurde, ermöglicht mehr anlasslose – anlass­lose! – Durchsuchungen von Personen und Fahrzeugen. Meine Damen und Herren, es kommt zu einem Déjà-vu (Zwischenruf des Abg. Bürstmayr) – Schwarz-Blau hat es schon versucht –: Die Wiedereinführung des Scannens von Fahr­zeu­gen und Kennzeichen, automatisches Kennzeichenscannen, ist vorgesehen. Das ist jetzt der zweite Versuch – zuerst von ÖVP und FPÖ und jetzt, und das ist sehr überraschend, von ÖVP und Grünen –, da die Tür zur anlasslosen Massen­überwachung aufzustoßen. (Abg. Maurer: Das ist eine VfGH-Reparatur!)

Meine Damen und Herren, wir haben das beim letzten Mal schon beim Verfas­sungs­gerichtshof eingeklagt (Abg. Scherak: Ihr habt meine Hilfe gebraucht, aber ansonsten stimmt es!) und recht bekommen. Meine Damen und Herren, wir werden das auch diesmal nicht so durchgehen lassen. Dass das die Grünen so in dieser Form mittragen – das hat man schon beim NIS2-Gesetz gesehen und sieht es auch jetzt bei dieser Gesetzesmaterie wieder –, ist aus meiner Sicht mehr als bedenklich.

Nicht nur, dass es die Tür zu einer Überwachung, die wir alle nicht haben wollen, und zur Einschränkung von Bürger:innenrechten aufstößt, nein, es ist zusätzlich auch legistisch sehr, sehr schlecht gemacht. Das zeigt sich an den unzähligen Stellungnahmen, die gekommen sind, und nicht Stellungnahmen von irgendwem: Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hat diese Novelle auf 13 Seiten vernichtet – und das ist der Fakt, den wir da haben. (Beifall bei der SPÖ.)

2019 hat uns der Verfassungsgerichtshof bestätigt. Er hat damals gesagt, die Ermächtigung zur Datenerfassung und -speicherung sei viel zu weitgehend, und hat dieses Gesetz 2019 aufgehoben. Das Gesetz, das jetzt vorliegt, diese Novelle, die jetzt vorliegt, ist um nichts besser, um gar nichts besser und öffnet wie gesagt die Tür zu einer anlasslosen Massenüberwachung.

Da spielt die SPÖ auf keinen Fall mit. Das gibt es mit uns nicht, und daher werden wir diesem Gesetz auch nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.42

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte.