22.00

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhöre­rinnen und Zuhörer zu später Stunde! Der vorliegende Tagesordnungspunkt, diese Gesetzesänderung fußt auf einem Erkenntnis des Verfassungsgerichts­hofes vom letzten Dezember. Das ist eben der Anlass, Änderungen vorzu­nehmen.

Gehen wir aber in der Geschichte des BBU-Errichtungsgesetzes zurück: BBU ist die Kurzform für Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. Im Wesentlichen ist es jene Einrichtung, die in Österreich die Flüchtlings­betreu­ung im Bereich des Asylwesens übernimmt. Seinerzeit, als diese Institution eingerichtet wurde, war es ein Aufreger hier im Parlament. Es war im Mai 2019, einige Tage bevor das Ibizavideo bekannt wurde, als hier im Haus die Umstellung der Flüchtlingsbetreuung auf eine staatliche Behörde diskutiert und beschlossen wurde. Es war ein Mehrheitsbeschluss der damaligen Regierungsfraktionen, nämlich von ÖVP und FPÖ, gegen viele, viele Einwände und negative Stimmung der Oppositionsparteien.

Man kann in den Protokollen nachlesen, dass sich etwa eine gewisse Abgeord­nete Zadić zu Wort gemeldet hat und das Gesetz zerpflückt hat. Auch der Sprecher für Inneres der SPÖ, Herr Einwallner, hat sich sehr negativ dazu geäußert. Auch Frau Abgeordnete Krisper hat sich sehr negativ dazu geäußert. Es wurde vieles an die Wand gemalt, was dann überhaupt nicht eingetreten ist.

Umso erfreulicher ist es – das war auch das Ergebnis der Besprechung im Ausschuss vergangene Woche –, dass die BBU und die gesamte Abwicklung der Flüchtlingsbetreuung jetzt durchaus breite Anerkennung erfahren, dass also die damalige gesetzliche Novelle durchaus Erfolg gebracht hat.

Es gab natürlich auch einige Bestrebungen, vor allem von NGOs, gegen dieses Gesetz vorzugehen. So kam es eben zu einem Verfassungsgerichtshoferkenntnis, das die Agentur im Prinzip total bestätigt hat – mit einer kleinen Ausnahme: Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung ist zwar gesetzlich verankert, aber aufgrund der Ausgestaltung in Form eines Rahmenvertrages ist diese absolute Unab­hän­gigkeit hinsichtlich Weisungen aus rechtlicher Sicht, aus rechtsstaatlicher Sicht – und das muss man als Jurist durchaus genauso sehen – nicht gesetzlich genau umgesetzt, und genau diese Änderung nehmen wir jetzt vor.

Das ist, glaube ich, ein guter Anlass, an dieser Stelle jenen zu danken, die in diesen Einrichtungen tätig sind – sowohl im BFA als auch in der BBU, namentlich auch Herrn Mag. Andreas Achrainer als Geschäftsführer der BBU –, die eine sicher oft sehr herausfordernde Tätigkeit in der Flüchtlingsbetreuung haben, aber eben wie gesagt ein praktikables Gesetz an der Hand haben. Dass wir jetzt so schnell jenen Forderungen des VfGH nachkommen, zeugt davon, dass wir hier im Parlament wirklich handlungsfähig sind und die Gesetze immer wieder zum Besseren verändern. Daher danke ich für die breite Zustimmung.

Ich wundere mich, dass die FPÖ dagegenstimmt, denn es war die FPÖ – gemein­sam mit der ÖVP –, die seinerzeit die BBU eingerichtet hat, die wie gesagt durchaus als erfolgreich zu sehen ist. Ich finde es schade, aber der große Kon­sens hier zeigt, dass wir in diesem Bereich in der Vergangenheit die richtigen Schritte gesetzt haben und dass wir diese Verfeinerungen auf Anregung des VfGHs jetzt auch umsetzen.

In diesem Sinne, glaube ich, sind wir auf dem richtigen Weg. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

22.04

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Oxonitsch. – Bitte.