22.59
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Kollegin Tanzler, es hat ein Angebot gegeben, eine Sitzung des Unterrichtsausschusses abzuhalten. Es hat sich zeitlich nicht ergeben, dass das möglich war. Insbesondere haben Sie erklärt, dass der von uns vorgeschlagene Termin für Sie nicht machbar ist. Wir haben also diesen Weg gewählt.
Ich darf insbesondere auf den Abänderungsantrag, der dann eingebracht werden wird, zu sprechen kommen, was die sogenannte vorwissenschaftliche Arbeit anlangt, die jetzt besser und auch richtiger abschließende Arbeit heißen wird. Ich glaube, dass das kein Meilenstein, sondern ein Steinchen zur Änderung der Matura ist. Man sollte sich in Erinnerung rufen, was Matura eigentlich bedeutet. Man sagt, man könnte sie ja abschaffen, es gebe ja Zulassungsprüfungen zu den einzelnen Studienfächern. – Da übersieht man aber das Wesen einer Abschlussprüfung im Vergleich zu dem einer Zulassungsprüfung.
Bei einer Zulassungsprüfung oder bei einer Prüfung innerhalb eines Studiums oder innerhalb eines Bildungsganges ist es ja so, dass man feststellen möchte, wie groß der Wissensstand ist, den man bis jetzt erreicht hat, und ob die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage sein wird, das weitere Studium mitverfolgen zu können und weiterstudieren zu können, in der Schule weiterzukommen, die nächste Klasse schaffen zu können. Das ist sozusagen eine Überprüfung. Bei abschließenden Prüfungen – bei einer Matura oder auch, wenn Sie so wollen, bei einer Habilitation –, bei diesen abschließenden Leistungsfeststellungen stellt man fest: Was habe ich denn alles geleistet? Das ist eine ganz andere Situation.
In gewisser Hinsicht werden bei der Matura nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Lehrerinnen und Lehrer darstellen, was in den Jahren, die sie bis jetzt mit den Kindern oder mit den jungen Damen und Herren verbracht haben, geleistet worden ist und wie es ausgegangen ist. In diesem Sinne muss man die Matura sehen und in diesem Sinne ist die Matura auch ein wertvoller Bestandteil als eine abschließende, gleichsam eine feierliche abschließende Feststellung: Ja, wir haben all das erreicht!
Ich glaube, dass es in diesem Sinne auch eine Freiheit geben soll, wie das gestaltet wird. Ich bin in dieser Weise sehr für die Autonomie hinsichtlich der Gestaltung, und deshalb finde ich es auch gut, dass das eine freiwillige Abschlussarbeit wird. Es war ja auch eine Initiative vonseiten der Lehrerinnen und Lehrer, die gesagt haben: Wir wollen bitte haben, dass diese vorwissenschaftliche Arbeit – seinerzeit – eine freiwillige Abschlussarbeit wird! – Ja, das finde ich sehr günstig, und das ist richtig, das unterstützt die Autonomie.
Es sollte aber auch die Leistung wirklich betont werden. Es soll nicht irgendetwas sein, dass man, was auch bei den vorwissenschaftlichen Arbeiten der Fall gewesen ist, nicht weiß, was die Quelle ist, woher das stammt, was da geschrieben worden ist: Ist das Chat-GPT, sind das Eltern, ist das irgendjemand anderer? Ja, das war schon damals ein gewisses Problem. Die Möglichkeit, zu sagen: Ich mache es freiwillig!, gibt einem dann auch die Verantwortung, dass man es wirklich selber macht, und das ist auch gut so. Es gibt die, die sagen: Das ist nicht meines, ich würde lieber gerne eine Prüfung machen! – Ja, warum nicht?! Ich glaube, das ist ein vernünftiger Weg und eine sinnvolle Aktion.
Wie gesagt ist betreffend die Frage, wie man die Matura wirklich neu gestalten sollte, glaube ich, noch viel Luft nach oben. Da ist eine Neugestaltung drinnen; ich habe mir ein paar Gedanken darüber gemacht, der Herr Bundesminister weiß das auch.
Wir haben ja noch weitere Reformen vor uns. Die Schule ist ja niemals zu Ende, wir werden sie immer weiter und weiter reformieren, und in diesem Sinne, glaube ich, gehen wir einer guten Zukunft entgegen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)
23.02
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brückl. – Bitte.