Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich darf als erster Fragesteller allen einen schönen guten Morgen wünschen! Herr Bundesminister, die Bundesregierung hat sich ja zum Ziel gesetzt, die Kaufkraft der Pensionistinnen und Pensionisten abzusi­chern. Diesbezüglich ist in den letzten Jahren auch viel gelungen. Es ist auch viel bei der Senkung der Inflation gelungen. Wir haben gegenwärtig 3 Prozent.

Dennoch aber die Frage:

371/M

„Wie stellen Sie sicher, dass die Kaufkraft von Pensionist:innen in Zeiten hoher Inflation gewahrt bleibt?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Schönen guten Morgen auch von meiner Seite! Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter, ich darf die Frage wie folgt beantworten: Sie haben recht, die Bundesregierung hat ziemlich viel Geld in die Hand genom­men, um die Kaufkraft der Pensionistinnen und Pensionisten abzusichern. Wir haben nicht nur die Inflationsanpassung entlang der hohen Inflation vorge­nommen, die gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern wir haben über zusätzliche Zahlungen, Einmalzahlungen dazu beigetragen, dass insbesondere Mindestpensionisten, Mindestpensionistinnen jedenfalls die Inflation abgegolten bekommen haben, diese manchmal sogar überkompensiert worden ist. Das ist auch für das nächste Jahr unsere Zielsetzung.

Am Beispiel der Pensionsanpassung mit 1.1.2025: Der Anpassungsfaktor wird entlang der durchschnittlichen Inflation von August 2023 bis Juli 2024 be­rechnet werden, und wir gehen jedenfalls davon aus, dass damit die Infla­tion abgegolten ist und die Kaufkraft der Pensionistinnen und Pensionisten er­halten werden kann. (Unruhe im Saal.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte, den Pegel der Unterhal­tungen etwas zu reduzieren – es ist sehr laut –, sodass den Fragen wirklich ge­folgt werden kann.

Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hammer.

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Wir haben aufgrund dieser Situation mit der hohen Inflation natürlich auch Themenstellungen gehabt, die die Höhe der Pensionen betreffen. Wie stehen Sie vor diesem Hinter­grund zum Thema Schutzklausel?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Das ist die Thematik: Um die Differenz zwischen Verzinsung des Pensionskontos, Aufwertungszahl und Pensionserhöhung – das ist der Anpassungsfaktor für Menschen, die 2024 in Pension gehen – auszuglei­chen, wurde eine Schutzklausel für diese Personen eingeführt. Laut dieser wird die Pension bei mehr als 90 Prozent aller Pensionsantritte im Jahr 2024 um 6,2 Prozent erhöht. Hätten wir das nicht gemacht, wären alle Menschen im Dezember 2023 statt im Jahr 2024 in Pension ge­gangen, weil sie dann eben eine höhere Pension erhalten hätten.

Aktuell befinden wir uns regierungsintern in Gesprächen über die Schutzklausel für 2025. Eine Lösung soll zeitnah gemeinsam mit dem Anpassungsfaktor präsentiert werden.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Herr Abgeordne­ter Kucher. – Bitte sehr.