Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Wir erinnern uns alle: Privat- und Schönheitskliniken in Österreich haben viel Geld an ÖVP und FPÖ gespendet. Man versteht deshalb vielleicht auch, warum eine der Hauptsorgen in der schwarz-blauen Bundesregierung nicht war, wie wir das öffentliche Gesundheitssystem stärken können, sondern dass man Hunderte Millionen in Richtung Privatmedizin verschoben hat. Der Rechnungshof hat das in einem sehr kritischen Bericht sehr deutlich kritisiert.
Herr Bundesminister, ich darf Sie daher fragen:
„Warum haben Sie in Ihrer Amtszeit entgegen der Empfehlungen des Rechnungshofes den PRIKRAF (Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds) nicht neu aufgestellt, um die von schwarz/blau verursachte Bevorzugung von privaten Krankenanstalten und damit der Zwei-Klassen-Medizin zurückzudrängen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Zunächst hat der Rechnungshof nicht die Neuaufstellung des Prikraf als solchen, sondern die Überprüfung der Zusammensetzung der Prikraf-Fondskommission in Hinblick auf ihre Aufgaben und die Finanzierungsverantwortung empfohlen. Dem wurde auch nachgekommen. Da diese einerseits aufgrund der ihr zugewiesenen Aufgaben keine politischen Entscheidungen trifft und andererseits alle bisherigen Beschlüsse einvernehmlich erfolgten, wird derzeit kein Änderungsbedarf gesehen.
Die Abrechnung der Prikraf-Krankenanstalten erfolgt analog zur Abrechnung der landesfondsfinanzierten Krankenanstalten nach dem LKF-Modell. Derzeit sind die Prikraf-Krankenanstalten doch auch Teil der Gesundheitsversorgung.
Man kann durchaus politisch geteilter Meinung sein, ob wir eher in den öffentlichen oder in den privaten Sektor investieren sollten. Ich habe dazu eine klare Haltung – auch im Zuge der Gesundheitsreform umgesetzt. Es gibt 1 Milliarde Euro zusätzlich im Gesundheitssystem, und zwar im öffentlichen Gesundheitssystem, wobei es vor allem darum geht, auch die Kassenstellen auszubauen. Das ist die Haltung.
Beim Prikraf haben wir das gemacht, was der Rechnungshof empfohlen hat.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Bundesminister, danke für die Klarstellung, aber dann darf ich Sie offen fragen: Woran ist es denn gescheitert? Haben Sie es versucht – in Richtung ÖVP –, da Änderungen herbeizuführen, oder haben Sie es gar nicht versucht, weil man mit der ÖVP in Richtung Privatmedizin gar nicht reden muss? Erhellen Sie uns bitte! Wie stark war denn Ihr Kampf? Woran ist es gescheitert? Warum wird weiterhin in Österreich die Privatmedizin gefördert und nicht die öffentliche Gesundheitsversorgung mit mehr Kassenstellen, attraktiveren Kassenverträgen und einem Zurückdrängen der Zweiklassenmedizin?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Wenn es um den Kampf geht, die öffentliche Gesundheitsversorgung zu stärken, bin ich immer sehr, sehr engagiert und vorne mit dabei. Das war ja auch der Grund, warum erstmals, und das möchte ich betonen, die Sozialversicherung 300 Millionen Euro aus Steuermitteln bekommt: um eben im öffentlichen Gesundheitssystem im Ausbau der niedergelassenen Kassenärztinnen und Kassenärzte tätig zu werden. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Weidinger.)
Ich glaube, wir müssen gemeinsam alle Anstrengungen unternehmen – da teile ich Ihre Einschätzung, Herr Klubobmann –, um natürlich den öffentlichen Sektor zu stärken, denn das ist die tragende Säule. Es darf in Österreich nicht darauf ankommen, wo jemand lebt oder wie viel jemand verdient, ob er eine gute Gesundheitsbehandlung bekommt oder nicht. Das ist jedenfalls meine Zielsetzung.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Smolle. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Ich habe eine Frage, die beim Thema Finanzierung und Versorgung bleibt, und zwar: Der medizinische Fortschritt bringt es glücklicherweise mit sich, dass beständig neue hochwirksame Medikamente auf den Markt kommen.
Meine Frage ist: Wie stellen Sie sicher, dass das einmal österreichweit in allen Bundesländern allen Patientinnen und Patienten gleich zur Verfügung steht, dass die Bewertung sich wirklich auf fachliche Expertise bezieht und dass nicht wirtschaftliche Überlegungen eventuell einmal zu einer Verzögerung der Bereitstellung führen könnten?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Danke für die Frage. Das ist jetzt auch mit der Beschlussfassung der Geschäftsordnung für das Bewertungsboard in der Bundes-Zielsteuerungskommission klargestellt worden. Da hat es noch einige Runden gegeben, auch um eine Klarstellung in einer Präambel vorzunehmen, dass natürlich immer das bestverfügbare Medikament eingesetzt wird und dass es natürlich – auch Klarstellung – in der Hand der Ärztin, des Arztes liegt, die Entscheidung darüber zu treffen, welches Medikament eingesetzt wird.
Die Geschäftsordnung wurde wie gesagt vergangene Woche in der Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossen. In dieser wird jetzt noch einmal wie gesagt explizit festgehalten, wie die Vorgänge sind. Damit ist ein einheitlicher Zugang zu Medikamenten gewährleistet. Damit soll die Versorgung auch weiterhin sichergestellt sein. Das Bewertungsboard wird im Herbst seine Arbeit aufnehmen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Kaniak. – Bitte.