Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Sozialversicherungsträger leisten wichtige Arbeit, aber sie leisten sie oft ineffizient. So gibt die Unfallversicherung nur 87 Prozent ihrer Gelder für Versichertenleistungen aus und die Österreichische Gesundheitskasse, an die die Arbeitgeber die Beiträge überweisen, behält sich fürs Weiterverteilen dieser Beiträge an andere Träger im Jahr 320 Millionen Euro ein. Man hätte also auf diesem Weg auch locker eine Patientenmilliarde verfügbar machen können.
Jetzt sind Sie die Aufsichtsbehörde, daher meine Frage:
„Welche Schritte haben Sie als Aufsichtsorgan gesetzt, damit die Sozialversicherungsbeiträge den Versicherten und nicht den Apparaten der Träger zugutekommen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Durch die Zielsteuerung Sozialversicherung soll unter anderem eine nachhaltige Mittelverwendung – das ist auch richtigerweise angemahnt – sichergestellt werden. Im Zusammenhang damit achten auch die Sozialversicherungsträger und der Dachverband auf eine nachhaltige Kostenentwicklung, und sie haben auch – und das ist Aufsichtstätigkeit – die Erarbeitung der strategischen und operativen Ziele mit mir abzustimmen. Das ist die einzige – wenn Sie so wollen – Möglichkeit der Einflussnahme im Rahmen der Aufsichtspflicht, die ich habe. Und diese strategischen und operativen Ziele werden auch abgestimmt.
Das heißt, es wird dort festgelegt, wo die Schwerpunkte gesetzt werden, und die müssen natürlich auch mit den Zielen der Gesundheitsreform übereinstimmen. Es macht sonst keinen Sinn. Da wird auch darauf geachtet, nämlich vor Beschlussfassung der Ziele in der Konferenz, dass diese Abstimmung stattfindet und damit keine Doppelgleisigkeiten oder Ineffizienzen entstehen. Das tue ich im Rahmen meiner Aufsichtspflicht.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Loacker? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Dann wäre es vielleicht einmal eine Überlegung, Personalziele festzulegen, denn die neun Gebietskrankenkassen hatten 5 900 Mitarbeiter und die zusammengelegte ÖGK hat jetzt 7 200. Da wird also der Personalstand aufgeblasen.
Sehen Sie Möglichkeiten, dass Sie an diesem Punkt die Effizienz der Sozialversicherungsträger verbessern?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Ich nehme die Anregung gerne mit, auch im Hinblick auf die Personalplanung und Personalfragen, die Gestaltungsmöglichkeiten noch einmal auszuloten. Ich teile die Einschätzung, dass Effizienzen, wenn sie vorhanden sind, auch dort zu heben sind.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weitere Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Kaniak. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Minister! Die 2018 beschlossene Sozialversicherungsreform hat die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür gelegt, dass es innerhalb der Sozialversicherungen zu deutlichen Kosteneinsparungen im Bereich der Verwaltung kommt. Die London School of Economics hat dieses Einsparungspotenzial mit 1 Milliarde Euro innerhalb von fünf Jahren tituliert. Ein zusätzliches Ziel war die Schaffung einheitlicher Leistungs- und Honorarkataloge innerhalb der Sozialversicherung.
Warum haben Sie als zuständiger Minister es innerhalb von fünf Jahren nicht geschafft, dass diese Reform umgesetzt wird?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Weil ja, wie Frau Hartinger-Klein gesagt hat, diese Patientenmilliarde ein Marketinggag war, als solcher hat sie sich auch entpuppt. Diese Patientenmilliarde ist nirgends aufzufinden gewesen. Ich habe jede Schublade im Ministerium durchgeschaut, sie war nicht vorhanden. (Abg. Belakowitsch: So ein Blödsinn!)
Jetzt ist es so, dass die Sozialversicherung mit der Ärzteschaft gemeinsam diesen einheitlichen Leistungskatalog verhandelt. Und ich wiederhole mich: Die Gesundheitsreform hat dazu beigetragen, dass jetzt erstmals die Sozialversicherung 300 Millionen Euro aus dem Finanzministerium bekommt, also aus Steuermitteln bekommt, um die Versorgung zu verbessern und sicherzustellen. (Abg. Belakowitsch: Also neues Geld, frisches Geld!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Smolle. – Bitte sehr.