Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Geschätzter Herr Bundesminister! Es ist jetzt zwei Jahre her, da haben wir ein Tierschutzpaket, das vor allem die Landwirtschaft betroffen hat, beschlossen. Wir haben damals Meilensteine gesetzt. Heute ist es so weit, dass die Heimtiere drankommen.
Dazu möchte ich Sie fragen:
„Inwiefern wurden die Bedürfnisse der Zuchtorganisationen bei der Erstellung der neuen Tierschutzgesetznovelle berücksichtigt?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Abgeordneter, im Rahmen der Erweiterung der Novelle zum Tierschutzgesetz kam den Zuchtorganisationen große Bedeutung zu.
Die Novelle enthält viele Punkte zur Verbesserung bei der Zucht, vor allem von Hunden, aber auch die Einführung eines österreichweit verpflichtenden Sachkundekurses für angehende Halter:innen von Hunden und auch anderen Tieren. Daher war die Einbindung der Zuchtorganisationen sinnvoll, um deren Expertise einfließen zu lassen; unter anderen wurde der Österreichische Dachverband sachkundiger Tierhalter konsultiert und einbezogen. Im Laufe der letzten zweieinhalb Jahre gab es daher eine Vielzahl von Sitzungen, um diese Einbeziehung sicherzustellen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Nein.
Dann kommt eine Zusatzfrage von Abgeordnetem Keck. – Bitte.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Bundesminister, Sie haben gerade gesagt, dass die Verbände – ihre Expertise – einbezogen wurden. Es gibt den Österreichischen Kynologenverband, der mit etwa 60 000 Mitgliedern der Verband für die österreichischen Hundehalter ist – dieses Tierschutzgesetz betrifft ja besonders Hunde.
Ich habe jetzt folgende Frage an Sie: Warum haben Sie kynologische Experten wie zum Beispiel den Österreichischen Kynologenverband nie zu Gesprächen beziehungsweise zur Stellungnahme eingeladen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Ich bleibe dabei: Wir haben in dieser Frage vonseiten des Ministeriums und vonseiten der Abteilung eine Unzahl von Gesprächen geführt. Das ist eine ausgewogene Novelle, die wir jetzt zustande gebracht haben, da stehen auch alle dahinter.
Jedenfalls ist es so, dass wir Regelungen geschaffen haben, die dazu beitragen, zwei Seiten zu befrieden, nämlich dem Tierschutz sozusagen den notwendigen Platz zu geben, den er braucht, und den Schutz dort, wo er notwendig ist, auch sicherzustellen – Sie wissen, wovon ich rede. Es ist einfach angebracht, zu sagen und dazu zu stehen – und dazu stehe ich auch –, dass bestimmte Hunderassen in der Hand von Privatpersonen nichts verloren haben, sehr wohl aber bei der Polizeiausbildung, die in Österreich übrigens hervorragend ist. Ich konnte mich bei einer Exkursion dorthin davon überzeugen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Herr Abgeordneter Drobits. – Bitte.