10.25
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, und vor dem Tierschutzgesetz müssen alle Tiere gleich sein. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lindinger: Genau das passiert ja jetzt!)
Es kann nicht sein, dass wir hier einen Gesetzentwurf haben, mit dem eine Zweiklassentiergesellschaft gemacht wird. Genau das passiert mit der Zweiklassentiergesellschaft (Ruf bei der ÖVP: Nein!), meine Damen und Herren: Da gibt es die Heim- und Haustiere, die heute behandelt werden, bei denen der Gesetzentwurf in vielen Bereichen sehr, sehr scharf durchgreift, und dann gibt es die landwirtschaftlichen Nutztiere, die in diesem Gesetzentwurf von allem ausgenommen sind (Abg. Lindinger: Das stimmt ja nicht!), egal ob das Ausstellungen sind - - (Abg. Hechenberger: Das ist unwahr, Herr Kollege, unwahr!) – Schauen Sie, der Kollege schreit, es stimmt nicht: Heim- und Haustierzüchter müssen für Ausstellungen behördliche Bewilligungen einholen, egal ob das die Kaninchenzüchter sind, ob das die Reptilienzüchter sind, ob das die Vogelzüchter sind oder irgendjemand sonst. Wenn die eine Ausstellung machen, müssen sie eine behördliche Bewilligung einholen, bei der der Amtstierarzt mitspielt, und die landwirtschaftlichen Nutztiere sind ausgenommen, lieber Kollege.
Da ist auch dieser Abänderungsantrag, der 5 Minuten vor der Plenarsitzung hier bei uns eingetroffen ist. (Abg. Lindinger: Das stimmt ja überhaupt nicht! – Abg. Hechenberger: Musst halt schnell lesen! – Abg. Michael Hammer: ... ja sowieso schon wochenlang geschrieben, wär’ schon wurscht gewesen!) Was sagt denn dieser Abänderungsantrag? – „Viehmärkte sowie landwirtschaftliche Tierauktionen und Nutztierschauen, die unter veterinärbehördlicher Aufsicht stehen“, sind davon ausgenommen. – Das steht ganz klar da drinnen, oder kennst du den eigenen Abänderungsantrag nicht? (Zwischenruf der Abg. Reiter.)
Das wäre 2024 aufgehoben worden, das heißt, da hätten wir bei den Ausstellungen alle Tiere wieder gleichgestellt, aber nein, die landwirtschaftlichen Nutztiere nimmt man bei dem Ganzen wieder aus. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Reiter.) Wenn Sie also aufseiten der ÖVP wirklich etwas für Tierschutz übrig haben, dann machen Sie alle Tiere gleich, dann stellen Sie die landwirtschaftlichen Nutztiere gegenüber den Heim- und Haustieren gleich! Dann kann man sagen: Jawohl, es ist Tierschutz gemacht worden! – So wird kein Tierschutz gemacht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
Das Nächste, das wir haben: Es hat 850 Stellungnahmen gegeben, die alle durchwegs kritisch waren. Das waren Stellungnahmen von den Bundesländern, das waren Stellungnahmen von den Tierschutzorganisationen, das waren Stellungnahmen von Einzelpersonen, die diesen Gesetzentwurf sehr kritisch gesehen haben und ihre Stellungnahmen abgeben haben. Es ist dann nichts von diesen Stellungnahmen eingearbeitet worden. Hätte man das nämlich gemacht, dann hätte es von uns auch die Zustimmung gegeben, aber es ist nichts von diesen Stellungnahmen eingearbeitet worden. (Abg. Hechenberger: Das stimmt ja nicht!)
Nach wie vor ist dieser Gesetzentwurf nicht verfassungskonform, meine Damen und Herren, also wird es wieder eine Klage gegen dieses Tierschutzgesetz geben, wie es auch 2022 der Fall war. Wir sind jetzt schon zutiefst davon überzeugt, dass der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz wieder aufheben wird.
Schauen wir uns an, wie der Initiativantrag eingebracht wurde – weil es so schön heißt, es sind ja alle NGOs und alle Organisationen befragt worden –: Am 14. Juni haben verschiedenste Tierschutzorganisationen – egal ob das Vier Pfoten war, ob das Tierschutz Austria war, ob das der VGT war, ob das die Tierschutzombudsstellen waren (Abg. Michael Hammer: Der VGT ist eh nicht wichtig!) – gesagt, dieser Initiativantrag ist eine Katastrophe, denn dieser Initiativantrag entspricht allem, aber keinem Tierschutzgesetz, meine Damen und Herren.
Was bei diesem Tierschutzgesetz auch sehr kritisch ist: Es werden weitere acht Verordnungsermächtigungen eingearbeitet. Mittlerweile haben wir in diesem Tierschutzgesetz 28 Verordnungsermächtigungen. Was bedeutet das? – Für jemanden, der sich nicht auskennt: Das heißt, mit einer Verordnungsermächtigung kann der Minister, ohne dass er das Parlament fragt oder ohne dass im Parlament darüber abgestimmt wird, Änderungen zum Gesetz machen. Das heißt, er kann festlegen, was mit Tieren passiert.
Wir wollen das nicht. Für Gesetze ist nach wie vor dieses Haus hier zuständig. Da brauchen wir nicht 28 Verordnungsermächtigungen für einen Minister, der dieses Gesetz über das Parlament hinweg regeln will, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
Daher kann ich nur eines sagen: Wir werden diesem Gesetz nicht zustimmen, so wie wir es 2022 gemacht haben und recht gehabt haben, denn der Verfassungsgerichtshof hat es aufgehoben. (Abg. Hechenberger: Damit sind Sie für Qualzucht! – Abg. Lindinger: Qualzüchter! Die SPÖ ist für Qualzucht! – Abg. Strasser: Weil du für Qualzucht bist!) Wir haben auch jetzt wieder recht: Auch dieses Gesetz wird der Verfassungsgerichtshof bei einer Klage aufheben. (Beifall bei der SPÖ.)
10.29
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Rauch. – Herr Bundesminister, Sie gelangen zu Wort.