10.51

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr ge­schätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stehe heute hier, wir diskutieren die Novelle des MTD-Gesetzes, und ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin zutiefst enttäuscht und auch wirklich traurig, denn es stimmt: Seit über 32 Jahren ist diese Novelle des Berufsgesetzes für die medizinisch-therapeutisch-diagnostischen gehobenen Berufe überfällig, und alle Betroffenen haben größte Erwartungen in die jetzt anstehende Novelle gesetzt – ebenso unsere Fraktion, auch wir haben ja diese Novelle vehement gefordert –, und dann liegt das jetzige Resultat auf dem Tisch.

Nach Monaten der Geheimverhandlungen, die vielfach so geheim waren, dass nicht einmal die betroffenen Berufsverbände überhaupt gewusst haben, was jetzt tatsächlich in der anstehenden Novelle drinnen stehen soll, liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, an dem bis zur letzten Sekunde herumgedoktert wird, zu dem auch heute wieder ein Abänderungsantrag eingebracht worden ist, betreffend den keine ordentliche abschließende Begutachtung, keine tatsächliche Einarbeitung der unzähligen Kritikpunkte, die ja vorgebracht worden sind, stattgefunden hat.

Herr Minister, ich verstehe Sie ehrlich gesagt nicht: Sie opfern hier auf dem Altar des kurzfristigen politischen Erfolgs eine ordentliche Regelung betreffend Berufskompetenzen, die für das Funktionieren unseres Gesundheitssystems und für eine echte Gesundheitsreform so wichtig wäre, Sie enttäuschen Zehntau­sende Betroffene in diesem Land. – Und wofür?

Diese zeitliche Not wäre gar nicht gegeben gewesen! Wir hätten uns die Zeit für die weitere Diskussion, für eine wirklich konsequente Ausarbeitung dieser Berufskompetenzenregelungen nehmen können, denn das, was jetzt vorliegt, ist zutiefst inkonsequent, unsystematisch, unvollständig, wieder mit haufen­weise Verordnungsermächtigungen für Sie versehen, schafft Unsicherheit – und zwar wahrscheinlich für die nächsten ein, zwei Jahre, denn all diese Verord­nungen dann tatsächlich zu erlassen, wird sich wahrscheinlich unter Ihrer Ägide gar nicht mehr ausgehen. Das heißt, Sie hinterlassen ein Vakuum, einen Scherbenhaufen in diesem Bereich, und das kann doch nicht in Ihrem Sinne sein.

Der zweite Punkt, der mich an dieser Novelle maßgeblich stört, ist, dass Ihnen in vielen Bereichen bei dem, was tatsächlich notwendig gewesen wäre, nämlich dass wir die vorhandenen Kompetenzen legistisch in einen Rahmen setzen und im Rahmen der österreichischen Gesundheitsversorgung erlauben, der Mut gefehlt hat. Kollege Kucher hat es schon angespro­chen: In vielen Bereichen dürfen die handelnden Personen ohne ärztliche An­ordnung gar nicht tätig werden, obwohl sie die persönliche und fachliche Kompetenz dafür hätten. In einen Bereich haben Sie aber überraschenderweise sehr großzügige Kompetenzen hineingeschrieben, nämlich in den Be­reich der Neu- und Weiterverordnung von Arzneimitteln. Das ist sehr spannend.

Grundsätzlich heiße ich das durchaus gut – es gibt ja auch Beispiele, wie bei den Hebammen, in denen das sehr gut und sinnvoll funktioniert, in denen das allerdings auch Teil der Ausbildung ist –, jetzt öffnen Sie das für die MTD-Berufe, Sie öffnen das durch einen weiteren Abänderungsantrag im Laufe der heutigen Sitzung dann auch noch für die Pflegedienste, aber den Apothe­kern, die eine doppelt so lange akademische Ausbildung haben und die zweifels­ohne die absoluten Fachleute im Bereich der Arzneimitteltherapie sind, verweigern Sie selbst eine Anpassung des Notfallparagrafen. Herr Minister, diese Inkonsequenz und Geringschätzung des Apothekerberufes ist gar nicht zu überbieten. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kann abschließend nur einen Appell an Sie richten, Herr Minister: Verzichten Sie auf dieses politische Kleingeld und den schnellen Erfolg! Drehen wir das Rad zurück, setzen wir uns noch einmal zusammen, nehmen wir die inhaltli­che Kritik von mehr als zehn wissenschaftlichen Fachgesellschaften (Abg. Deimek: Das ist nicht seine Wissenschaft! Er betreibt ...!) und von einer Vielzahl der betroffenen Berufsverbände ernst! Diskutieren wir das im Gesundheits­ausschuss noch einmal durch, arbeiten wir eine bessere Lösung aus!

Aus diesem Grund habe ich auch einen Rückverweisungsantrag eingebracht (Zwi­schenruf des Abg. Schallmeiner), damit wir uns die notwendige Zeit geben, um hier nach 32 Jahren nicht husch-pfusch auf den letzten Drücker vor den Wahlen irgendetwas durchzubekommen, sondern eine gesetzliche Regelung zu finden, die den Betroffenen auch tatsächlich Sicherheit und eine Perspektive für die Zukunft gibt. (Beifall bei der FPÖ.)

10.56

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächster Redner ist Herr Abgeord­neter Smolle.– Bitte, Herr Abgeordneter.