10.59

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrte Präsidenten! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen!

Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe – ehrlich gesagt ein ziemlich furchtbarer Titel, aber mit diesem Berufsgesetz werden sieben Berufsgruppen zusammengefasst, die alle eine sehr professionelle, akademisierte Ausbildung haben und seit Jahren auf dieses Gesetz oder eine Reform dieses Gesetzes warten, so wie wir es auch alle getan haben. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Als positiven Aspekt möchte ich hervorheben, dass die Regierung es noch in dieser Periode geschafft hat, diese Reform zustande zu bringen, und weil wir durchaus gute Schritte mit dieser Reform sehen, werden wir dem auch zustimmen.

Man muss aber auf der anderen Seite sagen, dass es nur Schritte sind und dass diese Berufsgruppen noch zusätzlich viel mehr Selbstständigkeit brauchen. Es geht von der Physiotherapie bis hin zur Labordiagnostik, weshalb es natürlich schwierig ist, ein gemeinsames Dach zu schaffen, wenn es darum geht, in welchen Bereichen man selbstständig arbeiten darf. Allerdings gehören genau solche Ermessensfragen ja auch zu den Ausbildungsinhalten, und wenn wir mit Begleitgesetzen die nötigen Schritte setzen würden und beispielsweise alle Gesundheitsberufe an Elga anschließen würden, müssten wir uns nicht mit den ewigen Befürchtungen herumschlagen, dass gut ausgebildete Menschen nicht wissen, was sie in ihrem Arbeitsalltag tun können und vor allem auch dürfen.

Damit das leichter geht, würden wir gerne noch eine nötige Erweiterung dieses Gesetzes vorschlagen, und dazu bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 4095/A der Abgeord­neten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Ge­setz 2024 – MTDG) erlassen wird und das Rezeptpflichtgesetz, das Apotheken­gesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden (2660 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. Artikel 1 (Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 – MTDG)) wird wie folgt geändert:

1.    In den § 5 (1), § 8 (1), § 14 (1), § 20 (1) sowie § 23 (1) wird die Wortfolge „nach ärztlicher oder zahnärztlicher Anordnung eigenverantwortlich tätig.“ durch „je nach Erfordernis in Zusammenarbeit mit Vertreter/innen anderer Gesundheitsberufe tätig. Bei regelwidrigen und den Patient:innen gefahrdrohenden Zuständen ist der Beruf nur in Zusam­menarbeit mit eine/r Ärzt/in oder einer anderen für die Behebung des regelwidrigen und gefahrdrohenden Zustandes zuständigen Person auszuüben.“ ersetzt.

2.    In den § 11 (1) sowie § 17 (1) wird die Wortfolge „nach ärztlicher Anordnung eigenverantwortlich tätig.“ durch „je nach Erfordernis in Zusammenarbeit mit Vertreter/innen anderer Gesundheitsberufe tätig. Bei regelwidrigen und den Patient:innen gefahrdrohenden Zuständen ist der Beruf nur in Zusammenarbeit mit eine/r Ärzt/in oder einer anderen für die Behebung des regelwidrigen und gefahrdrohenden Zustandes zuständigen Person auszuüben.“ ersetzt.

Weil der Antrag mehrere Gesetze umfasst und das uns allen wohlbekannte Apo­thekengesetz auch darin vorkommt und wir ohnehin schon beim Thema Kompetenzerweiterung und bessere Anerkennung sind, würde ich gerne noch folgenden zweiten Teil des Abänderungsantrages einbringen:

II. Artikel 3 (Änderung des Apothekengesetzes):

„In § 5 Abs. 2 wird nach Ziffer 2 folgende Ziffer 3 angefügt:

„3. Die Durchführung von Impfungen gemäß dem österr. Impfplan sowie Eintragung derselben in den elektronischen Impfpass.““

*****

Ich bitte um breite Zustimmung. Wir stimmen auch zu. – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

11.03

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

zum "Bericht des Gesundheitsausschuss über den Antrag 4095/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 – MTDG) erlassen wird und das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden (2660 d.B.) - TOP 3

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. Artikel 1 (Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 - MTDG)) wird wie folgt geändert:

1.    In den §5 (1), §8 (1), §14 (1), §20 (1) sowie §23 (1) wird die Wortfolge "nach ärztlicher oder zahnärztlicher Anordnung eigenverantwortlich tätig." durch "je nach Erfordernis in Zusammenarbeit mit Vertreter/innen anderer Gesund­heitsberufe tätig. Bei regelwidrigen und den Patient:innen gefahrdrohen­den Zuständen ist der Beruf nur in Zusammenarbeit mit eine/r Ärzt/in oder einer anderen für die Behebung des regelwidrigen und gefahrdrohenden Zustan­des zuständigen Person auszuüben." ersetzt.

2.    In den §11 (1) sowie §17 (1) wird die Wortfolge "nach ärztlicher Anordnung ei­genverantwortlich tätig." durch "je nach Erfordernis in Zusammenarbeit mit Vertreter/innen anderer Gesundheitsberufe tätig. Bei regelwidrigen und den Patient:innen gefahrdrohenden Zuständen ist der Beruf nur in Zusammen­arbeit mit eine/r Ärzt/in oder einer anderen für die Behebung des regelwidrigen und gefahrdrohenden Zustandes zuständigen Person auszuüben." ersetzt.

II. Artikel 3 (Änderung des Apothekengesetzes):

Nach Ziffer 1. folgende Ziffer 1. a angefügt:

"In §5 Abs. 2 wird nach Ziffer 2 folgende Ziffer 3 angefügt:

„3. Die Durchführung von Impfungen gemäß dem österr. Impfplan sowie Eintragung derselben in den elektronischen Impfpass.""

Begründung

Ad I.

Die Novelle des MTD-Gesetzes erlaubt diesen Berufen teilweise mehr eigenständige Arbeit. Gerade die Anerkennung von erlernten Kompetenzen ist für verschie­denste Gesundheitsberufe eines der wichtigsten Bestreben, immerhin sollte das Erler­nen von Kompetenzen unter anderem dazu führen, dass diese auch im Arbeits­alltag zum Vorteil von Patient:innen genutzt werden können. Da die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen als Erfordernis angeführt ist, wird das Risiko von Fehlern aufgrund einer mangelnden Einbindung von Mediziner:innen nicht erhöht. Durch mehr Eigenverantwortlichkeit können die Berufsgruppen des MTD-Gesetzes besagte Kompetenzen besser nutzen und dadurch stärker zur Entlastung des Gesundheitswesens beitragen. Infolgedessen sollte die Weiterentwicklung der Berufskompetenzen auch uneingeschränkt genutzt werden.

Ad II.

Über 2.000 Apotheker:innen haben bereits eine Impfausbildung und mit über 400.000 Patientenkontakten pro Tag weiß man auch, dass Patient:innen in Apotheken jedenfalls anzutreffen sind. Wer sich aktuell impfen lassen will, braucht aber nicht einen dieser Besuche, sondern oft zwei Arztbesuche und einen Apothekenbesuch, um den Impfstoff zu erhalten. Dabei wäre die Einführung von Impfdienstleistungen in österreichischen Apotheken ein wesentlicher Schritt, um die öffentliche Gesundheit nachhaltig zu verbessern. Mit besorgniserregend niedrigen Impfraten von etwa 10% bei saisonalen Krankheiten, wie der Grippe, steht unser Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen. Insbesondere ange­sichts der Gefahr, die von mehreren gleichzeitig auftretenden Krankheitswellen aus­geht, ist eine Erhöhung der Impfraten dringend geboten.

Apotheken könnten als niederschwellige Anlaufstellen hier eine Schlüsselrolle einnehmen. Besonders eben, da diese als Anlaufstellen für Patient:innen weniger und kürzere Wartezeiten bedeuten würden und beispielsweise auch berufstätigen Eltern ermöglichen, ohne großen Aufwand Impfungen für sich und ihre Kinder zu er­halten. Der Blick ins Ausland, wo in über 20 Ländern zumindest Grippeimpfun­gen in Apotheken bereits erfolgreich etabliert wurden, unterstreicht die Effektivität dieses Ansatzes.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß ein­gebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Bundesminister Johannes Rauch. – Bitte.