11.45
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, das ist wieder eine sehr umfangreiche Materie, und es ist klar, dass die Digitalisierung gerade im Gesundheitswesen viele Veränderungen mit sich bringt und dass es dabei natürlich auch die Möglichkeit für tatsächliche Verbesserungen gibt.
In Österreich gibt es aber das Phänomen, dass wir diese Digitalisierung nicht nur äußerst komplex – um nicht zu sagen: kompliziert – umsetzen, sondern dass sich da in den verschiedenen Gesetzen, vor allem auch im Gesundheitstelematikgesetz, Dinge einschleichen, die beim besten Willen nicht nachvollziehbar sind.
Eine der digitalen Innovationen der vergangenen Jahre, die hier heute beschlossen und geändert werden, ist der sogenannte elektronische Impfpass, der E-Impfpass. Der soll jetzt aus seinem Probebetrieb in den Vollbetrieb übergehen. In der Gesetzesnovelle kann man interessanterweise lesen, dass die Verantwortlichkeit über dieses Datensilo, diese Sammlung an Gesundheitsdaten über den Impfzustand jedes einzelnen Österreichers und jeder einzelnen Österreicherin, von der Elga GmbH an das Gesundheitsministerium übertragen wird.
Jetzt frage ich mich – oder vielleicht stellen Sie sich die Frage selber –: Was machen personenbezogene Gesundheitsdaten im Gesundheitsministerium? Wir Freiheitliche sagen: Das hat dort schlicht und ergreifend nichts verloren! – Deshalb werden wir dieser Novelle auch nicht zustimmen.
Es finden sich aber noch weitere Absurditäten in der Novelle. So sollen zum Beispiel Impferinnerungen zukünftig für 30 Jahre gespeichert werden. Das ist sehr interessant. Eine Impferinnerung soll ja vom System automatisch ausgelöst werden, wenn eine von der Impfkommission empfohlene Auffrischungsimpfung nicht fristgerecht erfolgt ist und im elektronischen Impfpass nicht eingetragen ist.
Stellen Sie sich vor, Sie lassen sich gegen Zecken impfen; eine Impfung, die in Österreich sehr populär ist, die FSME-Impfung. Die sollten Sie alle fünf Jahre auffrischen. Nach fünf Jahren kriegen Sie eine Erinnerung, dann vielleicht nach sechs Jahren eine Erinnerung, nach sieben Jahren eine Erinnerung, nach acht Jahren eine Erinnerung. Der Impfplan sieht aber vor, dass Sie sich für die Auffrischung bis zu zehn Jahre Zeit lassen können, da geht die Boosterimpfung noch immer. Selbst wenn Sie gestorben sind, bleiben diese Daten, bleibt jedes einzelne Erinnerungsschreiben noch 30 Jahre lang im System gespeichert. Was soll denn das für einen Sinn haben, Herr Minister? Also das erschließt sich mir überhaupt nicht.
Gleichzeitig beschränken Sie aber den Zugriff durch Stellen, die mit den Gesundheitsdaten arbeiten sollen, zum Beispiel die öffentlichen Apotheken, auf 28 Tage nach Stecken der Patienten-E-Card. Das ist ein Zeitraum, in dem Sie viele Impfungen zum Beispiel gar nicht fristgerecht eintragen können, weil die Impfschemata längerfristig angelegt sind. Denken Sie zum Beispiel an eine Hepatitisimpfung oder Ähnliches. Da ist der Abstand zwischen den Impfungen deutlich größer. Da bräuchten Sie eigentlich ein Jahr lang eine Zugriffsmöglichkeit, um das alles eintragen zu können, ohne dazwischen erneut die E-Card stecken zu müssen. Sie sehen: Das ist vollkommen inkonsequent.
Im Endeffekt geht es offensichtlich um eine Datensammlung, um eine Sammlung von Gesundheitsdaten im Ministerium. Die tatsächliche Funktionsfähigkeit des Systems und die tatsächlichen Benefits, die diese Novelle betreffend Digitalisierung bedeuten könnte, finden sich nicht. Deshalb lehnen wir dieses Gesetz ab. (Beifall bei der FPÖ.)
11.49
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Bitte.