14.09
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es würde ja auch helfen, wenn man einen Abänderungsantrag nicht erst einen Tag vorher oder in der Nacht vor der Sitzung bekommt, sondern man den vielleicht auch ordnungsgemäß schon im Ausschuss bearbeiten und behandeln könnte. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Auch ich möchte zu Punkt 15, zum Telearbeitsgesetz sprechen: Wir haben gesehen, dass ein positiver Aspekt der Lockdowns der Coronapandemie war, dass es nunmehr seit 1. April 2021 gesetzliche Regelungen zu Homeoffice gibt. Seither hat auch die Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeberseite erkannt, dass Arbeitnehmer:innen auch vom Homeoffice aus beste Arbeitsleistungen erbringen. – Homeoffice ist jetzt geblieben.
Bis jetzt ist das nur in der eigenen Wohnung beziehungsweise in der Wohnung eines nahen Angehörigen oder des Lebenspartners, der Partnerin und an Nebenwohnsitzen möglich; das soll sich mit dieser Novelle nun ändern. Wir sprechen auch nicht mehr von Homeoffice, sondern von Telearbeit, und der Umfang wird eben über die Wohnung hinaus ausgeweitet.
Wir werden aber aus folgenden Gründen der Novellierung nicht zustimmen:
Erstens gibt es noch immer keinen Rechtsanspruch auf Telearbeit.
Zweitens wird erstmalig der Unfallversicherungsschutz geteilt. In Zukunft sind Arbeitnehmer:innen an Wohnorten der Angehörigen oder in einem Coworkingspace, der in der Nähe der eigenen Wohnung oder der Arbeitsstätte liegt, versicherungsrechtlich geschützt; bei Telearbeit im weiteren Sinn – dieser Begriff wird nun eingeführt und betrifft im Endeffekt den Rest der Welt – gibt es keinen Schutz bei Wegunfällen. – Das ist ja noch argumentierbar, da es wahrscheinlich tatsächlich im eigenwirtschaftlichen Interesse der Arbeitnehmer:innen liegt, aber dass auch von diesem Ort Wege zum Arzt, für den Einkauf von Lebensmitteln oder einen Lokalbesuch in der Mittagspause nicht unter den Versicherungsschutz gestellt werden, ist aus unserer Sicht klar abzulehnen, denn das ist eine klare Verschlechterung für Arbeitnehmer:innen.
Drittens muss ich Folgendes anmerken: Es hat auch eine Evaluierung gegeben, und bezüglich dieser Homeofficeregelungen haben 70 Prozent der befragten Arbeitnehmer:innen angegeben, dass sie im Zuge von Homeoffice entstandene Aufwendungen entweder gar nicht oder nur in einem geringen Ausmaß vom Arbeitgeber ersetzt bekommen haben. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wieso der steuerbegünstigte Kostenersatz von lediglich eh nur 3 Euro pro Homeofficetag und auch nur für maximal 100 Tage pro Jahr seit Inkrafttreten 2021 nicht valorisiert wurde und auch jetzt nicht an die hohe Inflation angepasst wurde.
Ich persönlich sehe es als vertane Chance, dass kein einziger erzwingbarer Betriebsvereinbarungstatbestand zur Telearbeit geschaffen wurde. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte, Frau Abgeordnete.