14.14
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hoher Ausschuss! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Machen Sie jetzt bitte mit mir einen großen Gedankensprung von den Dachdecker:innen und den Telearbeiter:innen zu den Kulturarbeiter:innen auf eine Bühne. Es geht bei meiner Rede jetzt nämlich um das Theaterarbeitsgesetz und eine Novelle, der wir heute nicht unsere Zustimmung erteilen werden, weil soziale Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern hier leider zu wenig passiert, zu kurz kommt und noch immer nicht gewährleistet ist.
Wir stehen vor einem Festspielsommer – beziehungsweise sind wir schon mittendrin –, und vielleicht werden viele von Ihnen auch Aufführungen besuchen – egal, ob große Festspielhäuser Aufführungen bieten oder in kleineren Einheiten Sommerspiele stattfinden. Wir sollten nur nie vergessen, wer quasi im Ensemble vielleicht atypisch, hybrid oder per Werkvertrag beschäftigt ist, als Musikerin oder Musiker pro Abend eine ziemlich niedrige Gage bekommt.
Jetzt haben wir eine Novelle des Theaterarbeitsgesetzes vorliegen, die einiges klärt, ja, wenige Verbesserungen bringt, ja, in der man aber betreffend die großen Probleme – wenn Künstlerinnen und Künstler tageweise beschäftigt sind oder wie schon erwähnt hybrid, atypisch oder als Soloselbständige arbeiten – hier wiederum keine Antworten und keine Rechtssicherheit findet.
Ich glaube, wir sind als Kulturland sehr stolz auf unsere Leistungen, auf die Leistung der Künstlerinnen und Künstler, die ein riesiger Wirtschaftsfaktor für unser Land sind, und diejenigen, die Werke in Auftrag geben, die die Festspiele veranstalten, sind sicher große Profiteurinnen und Profiteure davon, aber auch der Tourismus, Frau Staatssekretärin, wird sehr, sehr angeregt. Wie ist es aber, wenn sie heuer irgendwo hinschauen, bei den einzelnen Musikerinnen, Musikern, Schauspielerinnen, Schauspielern, die keine Superstars sind, sondern die Tag für Tag, am Wochenende, am Abend – vielleicht ohne Vereinbarkeitsregelungen für ihre Kinder – auf oder hinter der Bühne stehen und hier, in dieser Novelle des Theaterarbeitsgesetzes, bei den Gastverträgen, bei den Vermittlungen nicht das finden, was sie bräuchten, um auch sozial abgesichert zu sein?
Daher ist es gut, richtig und wichtig, dass wir, wenn ein Sozialausschuss im September stattfindet, hier auch noch die Petition betreffend die „Bessere soziale Absicherung von Künstler:innen“ diskutieren können, die dem Sozialausschuss zugewiesen wurde, wo wir die Möglichkeit haben, noch einmal auf diese Absicherung der Künstler:innen einzugehen, und das besprechen können – das sei vielleicht zum Abschluss gesagt –, was der Verfassungsgerichtshof auch festgestellt hat, nämlich dass bei mehrfach geringfügiger Beschäftigung und wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, eigentlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen sollte.
Der abwesende Herr Arbeitsminister hat das einfach ignoriert und nichts dazu gemacht, und darüber gehört noch geredet. (Beifall bei der SPÖ.)
14.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.