14.18
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und auch vor den Bildschirmen! Ja, betreffend die mehrfach atypisch Beschäftigten, da gebe ich meiner Vorrednerin vollinhaltlich recht, braucht es eine Lösung. Das hat aber genau nichts mit dem Theaterarbeitsgesetz zu tun, sondern das ist ein Bereich, der die ganze Kunst- und Kulturbranche betrifft – und nicht nur diese, sondern auch andere Branchen. Ich glaube auch, dass wir da eine andere Lösung finden sollten, nämlich eine, die dem Erkenntnis des VfGH folgt.
Was nun das Theaterarbeitsgesetz betrifft, bewirkt dies tatsächlich eine große Absicherung der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler. Sie werden sich vielleicht fragen, wozu es überhaupt im Theater ein eigenes Gesetz braucht, warum die Menschen dort nicht dem allgemeinen Arbeitsrecht unterliegen. – Das ist deswegen so, weil zum Beispiel eben die Beschäftigungszeiten, die Beschäftigungsart zu den in den Vorreden genannten anderen Berufstätigkeiten höchst unterschiedlich sind.
Kollegin Heinisch-Hosek hat gesagt, dass man dort am Abend arbeiten muss. – Na ja, Schauspielerinnen, Schauspieler arbeiten, wenn sie Aufführungen haben, meistens am Abend, das gehört zum Beispiel schon dazu. Das ist schon eine Frage des Kollektivvertrags, den es am Theater ja auch gibt.
Was dem Grunde nach zu klären war, ist die Frage, was überhaupt ein Theaterunternehmen ist, denn bis dato war es so, dass ein Theaterunternehmen eben nur eine auf Dauer angelegte Organisation ist. Damit war klar, dass alles das, was in sich verändernden Kunst- und Kulturzeiten passiert – nämlich was es an sehr vielen Sommerfestspielen, sehr vielen Events im Sommer gibt, die eben auch mit Theater verbunden sind –, nicht darunter fällt.
Damit war unklar, wie da überhaupt Verträge auszuschauen haben, und insbesondere unklar, wie das mit Gastverträgen ist, denn in der Staatsoper oder auch in den Landestheatern gibt es Ensembles, aber bei Sommerspielen natürlich nicht. Daher war die Frage des Gastvertrages eine, die zu lösen war, um endlich Klarheit zu schaffen.
In Wirklichkeit gibt es jetzt zwei Arten von Gastverträgen, nämlich Typ eins: eine Verpflichtung von fünf Mitwirkungen, was genau für Sommerspiele, für Sommeraufführungen gedacht ist, und Typ zwei: eine Verpflichtung zur Mitwirkung in mehr als fünf Aufführungen, bis zu 60 Aufführungen im Spieljahr, auch dort, wo es ein Ensemble gibt. Es ist also eine sehr komplexe und wirklich ganz spezifische Materie für das Theater, aber genau mit dieser Lösung gibt es jetzt eine viel bessere Absicherung der Freiberuflichen.
Der Bereich Solokünstler und -künstlerinnen ist wieder ein ganz anderes Thema und hat auch nichts mit dem Theaterarbeitsgesetz zu tun. Das ist zu lösen, aber all das ist nicht eine Materie des Theaterarbeitsgesetzes. Daher bedauere ich es sehr, dass die SPÖ diesen wirklich wichtigen Verbesserungen nicht zustimmt. Sie hat sich das offensichtlich auch nicht genau angeschaut (Abg. Heinisch-Hosek: Doch!), wie das im Verhältnis zu anderen Gesetzesmaterien steht.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Terrororganisation Hamas endlich die Geiseln aus Israel freilassen soll. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.21
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Gerald Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.